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Registrierung von Anlagen

Marktstammdatenregister ist online

Die Bundesnetzagentur hat damit begonnen, systematisch alle Stromerzeugungsanlagen in einem Register zu führen. Dieses Marktstammdatenregister enthält schon einen Großteil der Generatoren, die in Betrieb sind. So sind derzeit auch 1.728.779 Photovoltaikanlagen im Register eingetragen. Ob das tatsächlich alle Anlagen sind, die derzeit in Deutschland existieren, ist nicht klar.

Deshalb sollten Anlagenbetreiber auf jeden Fall nachschauen, ob sie im Register gelistet sind. Sie müssen sich ohnehin als Marktteilnehmer registrieren. Sollte ihr Generator noch nicht im Register stehen, haben sie bis zu zwei Jahre Zeit für eine Nachmeldung, also bis 31. Januar 2021. Anlagen, die bis zum 1. Juli 2017 ans Netz gegangen sind, müssen innerhalb eines halben Jahres nachgemeldet werden. Da die Bundesnetzagentur erwartet, dass das Onlineportal zu Beginn stark frequentiert ist, empfiehlt die Bonner Behörde den Anlagenbetreibern zunächst auf das Informationsschreiben des Netzbetreibers zu warten.

Einen Monat Zeit für die Registrierung

So viel Zeit haben die Betreiber neuer Anlagen nicht. Sie müssen ihre Generatoren innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahmen im Register eintragen. Dazu hat die Bundesnetzagentur eine eigene Plattform im Internet entwickelt. Zu finden sind im Marktstammdatenregister eine ganze Reihe von Angaben, die allerdings teilweise nicht veröffentlicht werden.So sind Standortdaten in der Regel bei kleineren Privatanlagen nicht öffentlich einsehbar. Allerdings muss der Standort der Anlage genauso gemeldet werden wie die installierte Leistung, die technischen Eingenschaften und die Daten zum Netz, an das die Anlage angeschlossen ist.

Auch Batteriespeicher melden

Batteriespeicher müssen separat als eigene Anlage im Stammregister eingetragen werden, wenn sie ausschließlich erneuerbare Energien laden. Dafür haben die Betreiber bestehender Speichersystem allerdings nur bis zum 31. Dezember 2019 Zeit, ihre Geräte nachzumelden. Für neue Speicher gelten die gleichen Registrierungsfristen wie für die Solaranlagen. Also einen Monat nach Inbetriebnahmen müssen sie eingetragen werden.

Änderungen werden erfasst

Das Marktregister erfasst auch Änderungen der Anlagendaten und Stilllegungen. So muss beispielsweise der Tausch von Modulen gemeldet werden, wenn sich dadurch die Anlagenleistung ändert. Auch ein neuer Wechselrichter muss registriert werden, wenn sich dadurch die technischen Eigenschaften der Anlage ändern.

Weitere Informationen zum Marktstammdatenregister finden Sie hier.