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Energiesicherungsgesetz

Kraftmittel für Projektierer

Durch die dritte Novelle des Energiesicherungesetzes (Ensig 3.0) bekommen Betreiber und Projektierer besonders in Sachen Windkraft an Land oder Photovoltaik (PV) (teils nur vorübergehend) wirksame Unterstützung verabreicht. Das Anfang Oktober parlamentarisch besiegelte Ensig 3.0 erlaubt nach einem abgestuften Zeitplan erstmals kleinen Solarstromanlagen bis 25 Kilowatt, die volle Leistung einzuspeisen, lässt auf Freiflächen ab 2023 den Austausch alter Solarmodule durch leistungsstärkere neue zu, erleichtert Balkon-PV und Großgebote in PV-Ausschreibungen bis 100 Megawatt.

Windparkbetreiber dürfen in der dunklen Jahreszeit bis März 2023 nachts Strom mit hoher Leistung erzeugen, sofern die Anlagen höchstens vier Dezibel lauter drehen, als nächtliche Obergrenzen zulassen. Bei Dämmerung gibt es keine Abschaltungen mehr wegen Schlagschatten. Kommunen können zusätzliche Flächen für Windkraft ausweisen, ohne gleich bisherige Windkraftkonzentrationszonen zu gefährden. Auch dürfen Windparkplaner auf in Bürgeranhörungen positiv aufgenommenen, geplanten Windkraft-Eignungsgebieten ihre Projekte vorantreiben. (tw)