Nach vier Jahren Pause gab es für Biomethananlagen neue Zuschläge. Bei Biomasseanlagen verfehlten die Gebote das Ausschreibungsvolumen. So verzeichnete die Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Gebotstermin 1. April eingereichte Biomasse-Kapazitäten für die ausgeschriebenen 727 Megawatt (MW) mit 637 MW – bei 494 Geboten. 388 Gebote mit 491 MW erhielten Zuschläge. Die Zuschlagswerte reichen von 12,05 bis 19,38 Cent pro Kilowattstunde. Der mengengewichtete Durchschnittswert ergab 18,46 Cent mittlere Vergütung.
Erstmals seit Oktober 2022 gab es nun wieder Zuschläge fürs Biomethansegment. Für ausgelobte 61 MW gab es sechs Gebote mit 38 MW, die alle bezuschlagt wurden. Hierbei kam das im September von der Europäischen Union beihilferechtlich genehmigte Biomassepaket zur Anwendung. Es verbessert Rahmenbedingungen für Biomethananlagen. Zudem hat die BNetzA den Höchstgebotswert für 2026 um zehn Prozent auf 23,13 Cent erhöht. (nw)