Die Bundesregierung hat Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beschlossen. Damit will sie unter anderem Vorgaben der EU umsetzen. Sie reagiert damit einerseits auf den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien. Andererseits will sie die Bürger stärker am Stromsystem beteiligen und Transparenz herstellen.
Speicher: systemrelevant
So sollen Speicher in Zukunft einem überragenden öffentlichen Interesse unterliegen. Damit werden sie diesbezüglich auf die gleiche Stufe wie Solar- und Windkraftanlagen gestellt und erhalten Vorrang gegenüber anderen Interessen. Zudem enthält die Novelle eine neue Regelung, wonach die Netzbetreiber die Kommunikation mit den Stromerzeugern digitalisieren und über eine gemeinsame Internetplattform abwickeln müssen.
Energy Sharing machbar
Die Novelle enthält nun endlich auch die in der Solarbranche lange ersehnte Regelung zum gemeinschaftlichen Verbrauch von Solarstrom innerhalb von Quartieren. Der neue Paragraph 42c enthält die Voraussetzungen für den Betrieb einer solchen Anlage, die Regelungen für die Nutzung des Netzes sowie die Ausgestaltung des Liefervertrages und die Abrechnung der jeweils verbrauchten Strommengen. So dürfen Betreiber von Solar- und Windkraftanlagen – wenn diese ans Verteilnetz angeschlossen sind – ab 1. Juni 2026 ihren Strom innerhalb des Bilanzierungsgebiets des Verteilnetzbetreibers verkaufen. Ab 1. Juni 2028 dürfen sie dies auch im Bilanzierungsgebiet eines angrenzenden Verteilnetzbetreibers tun, wenn sich beide in der gleichen Regelzone befinden. (SU)