In der Europäischen Union (EU) geht die Gründung von Energiegemeinschaften zu langsam voran. So urteilt der Europäische Rechnungshof. Primär sorgten unklare Definitionen und Regelungen für die Zurückhaltung der Bürger. Seit fast zehn Jahren – seit der Verabschiedung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED II von 2018 – arbeitet Brüssel auf das Gründen von mehr Energiegemeinschaften im EU-Gebiet hin, die ihren Ökostrom produzieren und zum großen Teil auch selbst verbrauchen. Die Rechnungshofprüfer raten zu klareren Vorschriften und stärkeren Anreizen für Bürger und benachteiligte Haushalte. Zudem sollte der Bau von Energiespeicherlösungen stärker unterstützt werden. Energiegemeinschaften gelten als wichtig für die Akzeptanz und die dezentrale Erzeugung von Solar- und Windstrom. Die Analysten im Rechnungshof weisen darauf hin, dass für die Initiativen EU-Fördermittel von mehreren Milliarden Euro vorhanden sind. Die EU will, dass Bürgerenergiegemeinschaften bis 2030 immerhin 17 Prozent der Wind- und 21 Prozent der Solarkapazität in Europa betreiben. (su)
Rechnungshof
Bürgerenergie in EU stockt
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