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„Nutzen statt Abregeln“: Power-to-Heat-Anlagen gehen in Betrieb

In Mecklenburg-Vorpommern und in Hamburg gehen die ersten Power-to-Heat-Anlagen mit abgeregeltem Windstrom in Betrieb. Nach dem Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ wandeln sie Windstrom, der wegen Netzengpässen nicht vollständig Richtung Süden abtransportiert werden kann, in „grüne“ Fernwärme um, heißt es in einer Presseinformation des Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, der gemeinsam mit den Stadtwerken Parchim und dem Energiedienstleister Getec die Anlagen betreibt. In der Hamburger Großsiedlung Mümmelmannsberg könne so die auf Erdgas basierende Wärmeversorgung klimafreundlicher gestaltet werden. In Parchim wird die PtH-Anlage mit einer Wärmeleistung von zwei MW zur Substitution von zwei Erdgas-BHKW eingesetzt.

Gleichzeitig hat 50 Hertz vollen Zugriff auf die Anlagen und kann sie bei einem sehr hohen Stromaufkommen aus Windkraftanlagen systemdienlich zur Entspannung der Netzsituation einsetzen. Eine dritte Anlage soll noch in diesem Jahr in Stralsund in Betrieb gehen, drei weitere in Neubrandenburg, Rostock und Wedel bei Hamburg befinden sich in der Planungs- oder Bauphase, kündigte 50 Hertz an.

Windstrom ersetzt Erdgas

Bei den beiden jetzt gestarteten Power-to-Heat-Anlagen (PtH) handelt es sich um Elektrodenkessel, die mit den bestehenden Blockheizkraftwerken (BHKW) der Stadtwerke und der Getec gekoppelt sind. Im Falle eines Überangebotes von Strom aus Windparks an Land und auf dem Meer springen diese Elektroheizungen im XXL-Format an, während gleichzeitig die erdgasbasierten konventionellen Anlagen heruntergefahren werden. Die Investitionskosten für die Errichtung der PtH-Anlagen übernimmt laut Gesetz vollständig 50 Hertz. Sie betragen für die beiden Projekte zusammen bis zu 2,3 Millionen Euro.

„Rund 30 Prozent der Kohlendioxidemissionen in Deutschland entfallen derzeit auf die Wärmeversorgung von Gebäuden. Daher wird zukünftig das intelligente Zusammenspiel zwischen Stromerzeugung basierend auf Erneuerbaren Energien einerseits und der Wärmebereitstellung andererseits eine Schlüsselfrage auf dem Weg zur Klimaneutralität sein“, erklärte Dirk Biermann, Geschäftsführer Märkte und Systembetrieb von 50Hertz. „Die Umwandlung von Strom in Wärme ist bei einem Überangebot von Strom aus Erneuerbaren Energien eine volkswirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Technologie der Sektorkopplung.“

Möglich macht‘s das Energiewirtschaftsgesetz

Die Kooperationsverträge zwischen 50Hertz, den Stadtwerken Parchim und der Getec Group beruhen nach Unternehmensangaben auf 2017 vorgenommenen Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Damals hat der Gesetzgeber Übertragungsnetzbetreibern die Möglichkeit eingeräumt, mit einem Betreiber einer KWK-Anlage Redispatch-Verträge über die Errichtung sowie den Betrieb einer PtH-Anlage abzuschließen. Gemäß §13 Abs. 6a EnWG sollte überschüssiger Strom im damals definierten sogenannten Netzausbaugebiet nicht abgeregelt, sondern mithilfe von PtH in Wärme transformiert und so genutzt werden. Zum Netzausbaugebiet zählen der nördliche Teil Niedersachsens sowie die Bundesländer Bremen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern. Inzwischen wurde im EnWG der Begriff des Netzausbaugebietes abgeschafft und es können nach dem Prinzip „Nutzen statt Abregeln“ auch in südlicheren Regionen Deutschlands, in denen Netzengpässe vorliegen, entsprechende Redispatchverträge mit Betreibern von Betreibern von Fernwärmenetzen auf KWK-Basis abgeschlossen werden. Die entstehenden Kosten für dieses Modell werden über die Netzentgelte abgerechnet. (kw)

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