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ENWG-Reform 

Tanken nach Stromangebot verschoben

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWI) hat gemäß Medienberichten am Mittwoch bestätigt, die im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD vorgesehene Spitzenglättung nicht mehr vor der Bundestagswahl voranzutreiben. Eine Einigung der Vertreter von Netzbetreibern, Industrie und Autoherstellern sei vorerst noch nicht gelungen. Die Spitzenglättung in Gestalt einer Reform des Paragrafen 14 a im Energiewirtschaftsgesetz sollte die Überlastung der Netze durch den Ausbau der Elektromobilität und der Häuserklimatisierung durch Wärmepumpen verhindern – und dennoch den schnellen Ausbau beider Technologien für die Energiewende ermöglichen. Sie gilt als probates Mittel, weil der Netzausbau nicht schnell genug vorankommt, aber auch Wissenschaftler und Ingenieure den Sinn eines für alle denkbaren Lastsituationen gänzlich ausgebauten Netzes in Zeiten flexibler Einspeisung durch Wind- und Solaranlagen und gleichzeitiger Digitalisierung des Stromverbrauchs bezweifeln. Das BMWI hatte bereits im Januar einen entsprechenden Gesetzentwurf zurückgezogen, der eine bis zu zweistündige Abschaltung oder Leistungsreduzierung der E-Auto-Ladestellen während Spitzenverbrauchszeiten vorgesehen hätte, nachdem vor allem die Autoindustrie dagegen Sturm gelaufen war.

Nach Spitzengesprächen zwischen den Vertretern verschiedener Branchen sowie Körperschaften wie Automobilindustrie, Stromwirtschaft, Netzbetreibern, Industrie und Kommunen unter der Regie des BMWI ist es offenbar bislang noch immer zu keinem tragfähigen Kompromiss gekommen. Die Autoindustrie fürchtet, eine grundsätzliche Ungewissheit, ob die Netze stabil für die Beladung der Elektroautos sorgen könnten, würden die Einführung der neuen Technologie bremsen und die Kunden verunsichern. Insbesondere Netzbetreiber und nicht zuletzt auch die für die Verteilnetze vielerorts zuständigen Kommunen fürchten hingegen, dass ohne Spitzenglättung der Ausbau der Ladeinfrastruktur ins Stocken geraten könnte. Weil die Spitzenglättung schon 2016 als durch politische Grundsatzentscheidungen gedeckt gilt, zeigen sich nun Verbände wie auch der Energiewirtschaftsverband BDEW enttäuscht. Eine Kompromisslinie hätte vorgesehen, dass die Ladestationen während der Spitzenlastglättungsphasen mit verminderter Restladung hätten weiter funktioniert und damit den Batterieladeprozess in den betroffenen Zeiten nur verlangsamen würden.