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Fridays for Future

SFV veröffentlicht Rechtsgutachten zu Schülerdemos

Der Solarenergieförderverein Deutschland (SFV) hat ein Rechtsgutachten über die Unsinnigkeit von Sanktionen gegen Schüler veröffentlicht, die an den Demonstrationen Fridays for Future teilnehmen. Das von Felix Ekhardt, Rechtsprofessor an der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik verfasste Gutachten beschäftigt sich mit der Kontroverse zwischen Schulpflicht auf der einen Seite sowie Versammlungs- und Meinungsfreiheit und dem grundgesetzlich garantierten Schutz der elementaren Freiheitsvoraussetzungen Leben, Gesundheit und Existenzminimum auf der anderen Seite. „Der Versuch, diese Protestbewegung der Kinder und Jugendlichen mit Drohungen einzuschüchtern, darf keinen Erfolg haben“, betont Wolf von Fabeck, Geschäftsführer des SFV.

Demonstranten sind keine notorischen Schulschwänzer

Schon die Androhung von Sanktionen gegen Schüler, die freitags an den Demonstrationen für mehr Klimaschutz teilnehmen, laufe ins Leere, da diese zur Sicherung des Bildungs- und Erziehungsauftrags geschaffen wurden. Bleiben die Schüler stundenweise Freitags dem Unterricht fern, sieht er diesen Auftrag nicht als gefährdet. Zudem sieht er keinen Konflikt zwischen der Versammlungs- und Meinungsfreiheit und dem staatlichen Bildungsauftrag. Deshalb sei die Drohung der Bildungsminister der Länder, die teilnehmenden Schüler und deren Eltern mit Ordnungsmaßnahmen zu bestrafen, widersinnig. Schließlich handele es sich hier nicht um notorische Schulschwänzer, sondern um Schüler, die ihre grundgesetzlich verbrieften Rechte in Anspruch nehmen.

Klimaschutz ist Freiheitsvoraussetzung

Die immer wieder geäußerte Kritik von Bildungspolitikern, die Schüler könnten ihre Meinung nach der Schule äußern, lässt Ekhard nicht gelten. Denn gerade weil diese Demonstrationen in der Schulzeit stattfinden, bekommen sie erhebliche Aufmerksamkeit. Das wiederum ist eine der Grundlagen einer Meinungsäußerung, die grundgesetzlich garantiert ist – für alle Staatsbürger, zu denen die Schüler auch gehören.

Die Meinungsäußerung wiederum bezieht sich auf eine Verpflichtung des Staates, die elementaren Freiheitsvoraussetzungen zu schaffen. Dazu gehört auch der Klimaschutz und die Emissionsreduktion als eine Grundlage, dass diese Freiheitsvoraussetzungen überhaupt existieren können. Zwar hat die Politik hier einen Ermessensspielraum. „Eine Abwägungsregel lautet jedoch, dass der politische Entscheidungsspielraum dort endet, wo ein politisches Tun oder Unterlassen das freiheitlich-demokratische System als solches zu gefährden beginnt“, schreibt Ekhard in seinem Gutachten. „Just dies droht ein im eben geschilderten Sinne ungebremster Klimawandel zu tun. Damit ist ein strenger Klimaschutz menschenrechtlich geboten. Dabei schützen die Grundrechte auch vor möglichen und nicht nur vor sicheren Gefährdungen, sofern die Gefährdung im Eintrittszeitpunkt sonst irreversibel wäre – und genau so wäre es für den Klimawandel. Denn sonst liefe der Grundrechtsschutz leer.

Betroffene sollten Einspruch einlegen

Er rät betroffenen Schülern und Eltern, die mit Sanktionsmaßnahmen seitens der Bildungsverwaltungen der Länder konfrontiert sind, Einspruch einlegen sollen. Dabei müssen sie die Fristen einhalten. Denn dann werde die Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns erneut behördlich geprüft, betont Ekhard.

Das gesamte Rechtsgutachten steht auf der Internetseite des SFV zum Download bereit.