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Interview

Subjektive Rechtsauslegung bei Genehmigungen

Nicole Weinhold

Henrik Maatsch ist Senior Policy Advisor Climate & Energy beim WWF Deutschland. Er kann nicht nachvollziehen, dass erneuerbare Energien und Naturschutz von immer mehr Menschen als unvereinbar wahrgenommen werden.

Kürzlich hat es in verschiedenen Medien die Diskussion gegeben, ob man sich zwischen Artenschutz und Klimaschutz entscheiden muss, weil die Windkraft verantwortlich ist für Vogelschlag.

Henrik Maatsch: Wir wissen, dass durch die mensch­gemachte Klimakrise der irreversible Kollaps unserer Ökosysteme droht und das weltweite Arten­sterben beschleunigt wird. Das wird in Deutschland in wachsendem Maße zutreffen, wenn nicht schnellstmöglich und entschieden gegen die Erderhitzung vorgegangen wird. Daher sind Klimaschutzmaßnahmen in Deutschland und der Ausbau der Windenergie natürlich ein Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt, wenngleich der Ausbau in Deutschland und anderswo selbstverständlich mit den geringstmöglichen Eingriffen für Natur und Mensch erfolgen muss.

Sollten Naturschutzverbände gemeinsam das Wort ergreifen für die Erneuerbaren?

Henrik Maatsch: Das tun wir ja nicht erst seit gestern. Was es nun braucht, ist das, was man die untergesetzliche Maßstabsbildung nennt. Dass man in der Bewertung der artenschutzrechtlichen Belange wegkommen muss von einem ‚Erkenntnisvakuum‘, wie es das Bundesverfassungsgericht genannt hat.

Man sollte nicht länger von subjektiven Rechtsauslegungen in der Genehmigungspraxis abhängig sein, sondern verlässliche Verfahrensabläufe etablieren, die die Planungs- und Investitionssicherheit erhöhen, damit natürlich auch wirksamer Umwelt- und Artenschutz garantiert werden kann und letztlich auch zur erhöhten Akzeptanz der Anlagen vor Ort beigetragen wird.

Wenn man in die Vergangenheit blickt, waren doch die Planer auf ziemlich verlorenem Posten. Viele Behörden haben sich am sogenannten Helgoländer Papier orientiert, das sehr restriktive Abstandsregeln vorsieht.

Henrik Maatsch: Das Helgoländer Papier ist ein nicht rechtlich bindender Leitfaden der Landes­vogelschutzwarten mit Empfehlungen für artspezifische Prüfradien, nicht mehr und nicht weniger. Und das findet von Land zu Land unterschiedliche Anwendung. Aber das ersetzt in keinem Fall die dringend erforderliche Einigung auf bundesweit einheitliche anzuwendende wissenschaftlich basierte Prüfmaßstäbe, die eben angesprochene untergesetzliche Maßstabsbildung in Form von Fachstandards.

In der Studie, die Sie zusammen mit dem Öko-Institut und Prognos gemacht haben, sprechen Sie von Steuerungselementen auf Bundes- und Landesebene und strategischer Standortwahl. Wie würde das aussehen?

Henrik Maatsch: Sehr allgemein gesagt ist es so, dass wir heutzutage, obwohl wir ein bundesweit einheitliches Ausschreibungsdesign haben, von Bundesland zu Bundesland und in manchen Ländern von Kommune zu Kommune unterschiedliche Rahmenbedingungen für die Realisierung der Anlagen­planung vorfinden. Und das ist ein deutlicher Widerspruch zur Idee eines Level-Playing-Field. Ebenso sind die aktuellen Erneuerbaren-Ausbauziele der Länder und die jeweiligen Flächenverfügbarkeiten – wenn überhaupt – nur unzureichend abgeglichen.

Die bundespolitischen Ausbauziele für Erneuerbare sollten in möglichst konkrete länderspezifische Strommengen und Flächenziele, Stichwort Zwei-Prozent-Ziel, für die Windenergienutzung übersetzt werden. Damit könnte dann die gewünschte Verbindlichkeit zur Umsetzung für die Planungs­träger auf Regionalplanebene gestärkt werden. Die Strommengen- und Flächenziele müssten weit­gehend konkret formuliert werden, etwa auf Grundlage einer fundierten bundesweiten Potenzialanalyse. Das sind natürlich dicke Bretter. Aber angesichts der Herausforderung, innerhalb der nächsten Dekade mindestens das Ausbauziel der Bundesregierung von 65 Prozent Erneuerbaren in 2030 erreichen zu wollen, sind die verbesserte räumliche Steuerung und die möglichst verlässliche und rechtsverbindliche Planung der Windenergienutzung essenziell.

Wird das auf Bundesebene gesteuert?

Henrik Maatsch: Ja, es braucht bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen. Damit eine erhöhte Verbindlichkeit für die regionalplanerische Umsetzung auf Landesebene überhaupt entfaltet werden kann, wäre es zum Beispiel sinnvoll zu überlegen, ob man die Ausbauziele für Erneuerbare und Windenergie im Besonderen als Grundsatz in die Bundesraumordnung aufnehmen könnte. Auf Grundlage einer bundesweiten Potenzialanalyse sollte man dann den Möglichkeiten der Länder entsprechend Strommengen und Flächenziele ermitteln. Das Ergebnis könnte zum Beispiel sein, dass ein Bundesland A 2,3 Prozent seiner Fläche für die Windenergienutzung bereitstellen kann. Ein anderes kann vielleicht aufgrund entsprechender Restriktionen nur 1,8 Prozent der Fläche bereitstellen. Aber jedes Bundesland muss seinen nachweislich dargelegten Beitrag zum Erreichen der Energiewendeziele leisten – und das würde dazu führen, dass man die Konzentration von Windenergieanlagen vornehmlich im Norden und Nordosten Deutschlands zumindest abschwächt und den Zubau gleichmäßiger verteilt. Das hätte auch eine netzentlastende Wirkung und würde meines Erachtens dazu beitragen, die Akzeptanz vor Ort zu erhöhen, wenn nachvollziehbar dargelegt wird, dass die bundespolitischen Ausbauziele in einer Art fairem Burden Sharing auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden.

Wie sieht es mit der Wahrscheinlichkeit aus, dass so etwas Realität werden könnte?

Henrik Maatsch: Wir bewegen uns in einer neuen Phase der Energiewende parallel zum Ausstieg aus Atomkraft in großen Schritten auf den Kohleausstieg zu und können uns weitere Verzögerungen beim Ausbau der Erneuerbaren und der Netze nicht leisten. Alle Beteiligten sollten sich ehrlich machen: Können wir die notwendige Klimaschutzinfrastruktur heute noch wie vor 40 oder 50 Jahren planen und vor allem rechtzeitig realisieren? Ich denke, das muss in Bundes­raumordnung und Regionalplanung viel stärker Berücksichtigung finden. Wir haben einen heißen Klimaherbst vor uns, die Bundesregierung muss jetzt einen konkreten Plan vorlegen, wie der Ausbau der Erneuerbaren beschleunigt werden kann, statt über Abstandsregelungen in einem weiteren Arbeitskreis zu diskutieren. Und natürlich stehen die Länder in der Pflicht, beispielsweise im Rahmen der Umweltministerkonferenz schnellstmöglich die geforderte unter­gesetzliche Maßstabsbildung für mehr Rechtssicherheit im Umgang mit dem Artenschutz voranzutreiben. Das ist ja auch der Auftrag, den das Bundesverfassungsgericht an den Gesetzgeber formuliert hat.

Wäre es nicht sinnvoll, dass die Umwelt­verbände zusammen mit den Erneuerbaren-Verbänden und Fridays For Future auftreten und alle mit einer Stimme sprechen?

Henrik Maatsch: Das findet ja in verschiedensten Foren und Zusammenschlüssen bereits statt. Die Umweltverbände sind in regem Austausch mit der zusehends von den Erneuerbaren geprägten Energiewirtschaft. Es ist allen bewusst, dass es so nicht weitergehen kann. Ohne die Windenergie ist die Prämisse des verstärkten Erneuerbaren-Ausbaus, die dem Kohlekompromiss ebenso zugrunde liegt wie dem Klima­schutzplan, fehlerhaft und die Klimaziele für 2030 geraten bereits heute massiv in Gefahr.

3. Windbranchentag Rhein/Main/Saar

Henrik Maatsch referiert auf dem Windbranchentag Rhein/Main/Saar am 17. Oktober in Mainz.

Weitere Informationen hier.