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Weniger Netzanbindungen, geringere Leistungsdichte, Verschiebung von Flächen – das Bundesamt für Hydrographie und Seeschifffahrt (BSH) hat ein Verfahren gestartet, um den aktuell gültigen Flächennutzungsplan für die Nordsee zu ändern und so die gesetzlich festgelegte Offshore-Windleistung von 70 Gigawatt (GW) bis 2045 zu erreichen. Ein Vorentwurf ist jetzt in die Abstimmung gegangen. Festlegen will das BSH mit der Fortschreibung voraussichtlich nur Flächen und Netzanbindungen, die bis etwa Ende der 2030er-Jahre in Betrieb gehen. Das Änderungsverfahren soll vor den Ausschreibungen 2028 abgeschlossen sein.
Fünf Netzanbindungen sollen wegen Überbauung entfallen
Ein zentraler neuer Baustein der Planung sei die sogenannte Überbauung, heißt es in einer Presseinformation der Behörde. Auf einer Fläche können so Windenergieanlagen mit mehr Leistung installiert werden, als der Netzanschluss übertragen kann. Ziel ist, den Netzanschluss besser auszulasten. Die Windparks erreichten nur selten gleichzeitig ihre maximale Leistung, begründet das BSH die Maßnahme.
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In der Folge könne auf fünf Netzanbindungen verzichtet werden, die frühere Planungen noch vorsahen, hieß es weiter. Die Kosteneinsparung bezifferte das BSH auf einen zweistelligen Milliardenbetrag. Zugleich würden deutlich weniger Kabeltrassen benötigt und die Querung sensibler Küstenmeerbereiche vermieden.
1.100 MW statt 2.000 MW auf neuen Flächen
Zudem plant das BSH auf zwei neu vorgesehenen Windparkflächen mit einer geringeren Leistungsdichte. Statt wie sonst 2.000 MW sollen dort je 1.100 Megawatt Leistung geplant werden. So könnten die Stromerträge verbessert werden, da die Anlagen weiter auseinanderstehen und sich durch geringere Wake-Effekte weniger beeinflussen. Das gesetzliche Ausbauziel von 70 Gigawatt bis 2045 werde weiter erfüllt, hieß es.
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Verbesserten Stromertrag soll darüber hinaus eine weitere Änderung bringen: Statt wie bisher Windparkflächen schrittweise von der Küste in Richtung offenes Meer zu planen, zieht das BSH nun eine räumlich stärker verteilte Erschließung in Betracht. Dadurch könnten größere Freiräume zwischen den Parks bestehen bleiben, die ebenfalls Wake-Effekte abmildern. Ertragssimulationen des Fraunhofer IWES zeigten, dass so über die Zeit insgesamt höhere Stromerträge möglich wären, hieß es von der Behörde.
Fünf Beschleunigungsflächen und Szenarien für Nachnutzung
Das BSH hat zudem die Planung der Windparkflächen mit Blick auf die Seevögel angepasst. Das Gebiet N-17 wird nach Südosten verschoben und auch das Gebiet N-16 an seiner nordwestlichen Kante kleinräumig angepasst.
Der Vorentwurf sieht fünf Beschleunigungsflächen vor, die erstmals auf Planebene festgelegt werden sollen und die in der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) vorgesehen sind. Außerdem zeigt er Szenarien für die Nachnutzung bestehender Flächen. Die Planungen steckten den Rahmen für einen Weiterbetrieb bestehender Windparks ab. Mögliche Festlegungen sollten im Verfahren weiter konkretisiert werden, hieß es vom BSH.
Neunmonatstrend Windparks: Starkes Neubauplus – auf See, weniger Plus an Land
Verfahren läuft parallel zur Novelle des Wind-auf-See-Gesetzes
Der Vorentwurf zeigt die langfristige Perspektive. Festlegen will das BSH mit der Fortschreibung voraussichtlich aber nur Flächen und Netzanbindungen, die bis etwa Ende der 2030er-Jahre in Betrieb gehen. Das gibt vor allem dem Netzausbau die notwendige Planungssicherheit und lässt gleichzeitig Spielraum für spätere Entscheidungen. Wie weit die Festlegungen konkret reichen sollen, steht zur Konsultation.
„Der Ausbau der Offshore-Windparks und ihrer Netzanbindungen muss Hand in Hand gehen“, sagt BSH-Präsident Helge Heegewaldt. Ziel sei es, den Unternehmen langfristige Planungssicherheit zu geben und zugleich Flexibilität für künftige Entwicklungen zu bewahren. „Das BSH startet das Verfahren parallel zur Novelle des WindSeeG. So können die gesetzlichen Entscheidungen zeitnah in die Fachplanung einfließen. Anpassungen, die sich aus dem aktuell laufenden parlamentarischen Verfahren ergeben, berücksichtigen wir im weiteren Verfahren zum Flächenentwicklungsplan“, so Heegewaldt weiter.
Stellungnahmen sind bis 3. Dezember 2026 möglich
Behörden und Öffentlichkeit können bis zum 03. Dezember 2026 Stellung zu dem Entwurf nehmen. Am 19. Januar 2027 lädt das BSH zu einem Anhörungstermin in die Handwerkskammer Hamburg ein. Auf Grundlage aller Rückmeldungen erstellt die Behörde anschließend einen Entwurf samt Umweltberichten, zu dem Behörden und Öffentlichkeit erneut Stellung nehmen können.