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Wie kann Offshore-Windenergie entlastet werden?

Bekannt ist bereits die Forderung der Offshore-Branche nach einer besseren Vergütung für neue Offshore-Windparks. Denn bei der Offshore-Ausschreibung 2025 der Bundesnetzagentur für zwei Flächen in der Nordsee gab es überhaupt keine Gebote von potentiellen Investoren. Begründet wurde dies insbesondere mit hohen finanziellen Risiken und absehbaren Abschattungsverlusten.

Und Unternehmen wie Totalenergies und das Konsortium BP/JERA Nex prüfen Medienberichten zufolge inzwischen trotz erfolgtem Zuschlag bereits den Ausstieg aus mehreren milliardenschweren Offshore-Großprojekten in Deutschland.

Es stellt sich daher die Frage, wie und wo eine Entlastung der Offshore-Windparks erfolgen kann. Diese Diskussion möchte ich hiermit gerne eröffnen und freue mich auf qualifizierte Ergänzungen aus der Branche, der Wissenschaft und von anderen Expert*innen, die sich gerne damit auch direkt an mich als Autor wenden können. 

Meine ersten beiden Vorschläge:

1. Fundamente der Offshore-Windparks im Boden belassen

Die Fundamente und einiger Meter der Monopiles bzw. der Gründung oberhalb des Meeresbodens sind auch nach Rückbau des Offshore-Windparks erhaltenswert, weil sich dort in der Regel der sogenannte Riff-Effekt zeigt. Siehe Grafik oben.

Diese Bereicherung der Artenvielfalt stellt auch einen Vorteil für den Klimaschutz dar, denn der energieaufwendige Ausbau der Fundamente kann damit deutlich minimiert werden, dies spart viel in der Regel fossile Energie.

 

Und auch wirtschaftlich ist es aus Sicht der Betreiber sinnvoll, denn der Rückbau fällt damit deutlich günstiger aus, diese Kosten müssen dann nicht in der Betriebszeit erwirtschaftet werden.  Hier ist durch eine Änderung der Rückbau-Auflagen also eine Win-Win-Win-Lösung machbar für Artenvielfalt, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit. Gefragt sind nun Politik und Verwaltung, um dies möglich zu machen. 

 

2. Verlängerte Laufzeit für EEG-Vergütung

Wie in meinem Artikel aus 2016 bereits prognostiziert, genügt den Offshore-Windparks die Vergütung nach Ablauf der erhöhten Einspeisevergütung in der Regel nicht: https://www.erneuerbareenergien.de/energiemarkt/energiemaerkte-weltweit/fachartikel-offshore-windenergie-deutschland-die-verflixten-39-cent

 

Weil aber diese Offshore-Windparks technisch durchaus noch weiter betrieben werden können und so den Rückstand beim Aufbau neuer Offshore-Windparks zumindest teilweise ausgleichen könnten, sollte die Bundespolitik eine zeitnahe Verlängerung der Laufzeit der EEG-Vergütung erwägen. Dies muss nicht im Bereich der ursprünglichen und sehr hohen Vergütungssätze liegen, sollte aber zumindest die in den späten Betriebsjahren höheren Wartungskosten abdecken. 

Grafik zur sogenannten Badewannenkurve

Quelle: http://www.8p2.de/downloads/99-05-05_euwec-zuverlaessigkeit_de_bh.pdf

Grafik zur sogenannten Badewannenkurve

In der Betriebsphase lohnen sich somit oft nur die ersten Betriebsjahre (siehe Grafik unten).

Ohne eine Änderung der Vergütung in den späten Betriebsjahren werden nach Alpha Ventus noch viele weitere Offshore-Windparks aus wirtschaftlichen Gründen abgebaut, die bei einer den Wartungsaufwand berücksichtigenden Vergütung noch betrieben werden könnten. 

In der Betriebsphase lohnen sich somit oft nur die ersten Betriebsjahre.

Grafik: Schmagold

In der Betriebsphase lohnen sich somit oft nur die ersten Betriebsjahre.

 

3. Weitere Vorschläge

Für weitere Vorschläge freue ich mich auf Ihre Rückmeldungen, Rückmeldungen aus der Leserschaft, die ich dann ggf. als Grundlage für einen weiteren Artikel zu diesem Thema nutzen werde. Sie können Ihre Vorschläge einfach per E-Mail einsenden an: Philipp@Schmagold.de

Autor:

Philipp Schmagold ist Lehrbeauftragter der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Kiel, er kennt sich gut mit der Energiewende, Batterien und Gesetzesgrundlagen aus und realisiert große Wind- und PV-Kraftwerke.