Das interaktive Tool der Fachagentur Wind und Solar für kommunale Teilhabe an Windparks ist erweitert worden. Wie die FA Wind Solar mitteilt, sind jetzt auch die Landeregelungen aus Thüringen, Sachsen und dem Saarland aufgeführt. Damit umfasst das Tool nicht nur die Bundesreglung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG), sondern auch alle Landesgesetze. Neben den drei Neuen sind das Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
Bessere Planbarkeit für Kommunen
Gemeinden, in denen Windparks betrieben werden, sollen davon finanziell profitieren, so will es die Politik. Im EEG und in den verschiedenen Teilhabe-Gesetzen der Länder sind dazu unterschiedliche Regelungen in Kraft. So ist es denn für Kommunen nicht leicht zu erkennen, wie groß der finanzielle Nutzen tatsächlich am Ende ausfallen wird.
Mehr Geld für Anwohner und Kommunen: Mecklenburg-Vorpommern legt neues Beteiligungsgesetz vor
Abhilfe schafft hier das interaktive Tool „Finanzielle Teilhabe“. Die Online-Karte zeigt, welche Kommunen freiwillige Zahlungen von Windenergieanlagenbetreibern erhalten können und für welche Kommunen aufgrund verpflichtender Landesgesetze ein Anspruch auf finanzielle Teilhabe besteht.
Alle genehmigten und betriebenen Windenergieanlagen sind aufgeführt
Zu finden sind Basisdaten jeder Windenergieanlage, die in Deutschland betrieben wird oder bisher genehmigt wurde. Die Karte verdeutlicht, wie sich mögliche Zahlungen der Betreiber von Windenergieanlagen anteilig auf Kommunen im Umkreis verteilen. So ist mit wenigen Klicks zu erkennen, ob und in welcher Höhe die eigene Gemeinde mit Zahlungen aus Windparks rechnen kann.
Cash für die Anwohner – Niedersachsen verabschiedet neues Windgesetz
So könnten beispielsweise in die 600-Einwohner-Gemeinde Beiersdorf/Freudenberg in Ostbrandenburg rund 250.000 Euro freiwillige Zahlungen und 54.000 Euro nach dem Brandenburgischen Beteiligungsgesetz fließen. Haltern am See in Nordrhein-Westfalen kann rund 500.000 Euro aus freiwilligen EEG-Zahlungen erhalten, und die Gemeinde Uelitz in Mecklenburg-Vorpommern (500 Einwohner) könnte mit insgesamt bis zu 120.000 Euro rechnen.
Zahlen sind Schätzwerte
Allerdings: Die in der Karte angegebenen Beträge sind Schätzwerte. Darauf weist die Fachagentur Wind und Solar ausdrücklich hin. Denn die Informationen zu den Windenergieanlagen sowie ihren Standorten basieren hauptsächlich auf Daten des Marktstammdatenregisters und nicht auf Einspeisedaten der einzelnen Anlagen. Stattdessen wird für die Abschätzung der finanziellen Teilhabe für jeden Anlagentyp pauschal ein Wert von 2.000 Volllaststunden für die Netzeinspeisung verwendet.