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Bundesnetzagentur gewährt Gaskraftwerken 2,3 Millionen Euro pro Megawatt

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat in ihrer ersten von drei geplanten Ausschreibungen von neuen Gaskraftwerkskapazitäten für das Jahr 2031 am Dienstag elf angebotene Kraftwerke mit 5.160 Megawatt (MW) bezuschlagt. Dabei handelt es sich um bereits knapp die Hälfte der bis Mai 2027 im neuen Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) vorgeschriebenen Ausschreibungsmenge. Ein weiterer Gebotstermin Ende Dezember und ein Gebotstermin im Mai 2027 sollen zusammen mit den jetzt siegreichen gut fünf zu Zuschlägen von elf Gigawatt (GW) an flexible Kraftwerkskapazitäten führen. Diese sollen dann ab 2031 nach den Regeln eines Kapazitätsmarktmechanismus bereitstehen. Im mengengewichteten Durchschnitt betrug der Zuschlagswert 155.296 Euro pro MW und Jahr.

Die bezuschlagte Förderung für das Vorhalten einer Erzeugungskapazität. Die neuen Gaskraftwerke sollen ihre begrenzt betriebenen Kapazitäten in Momenten oder Phasen mit zu wenig Grünstrom hochfahren. Das wird vermehrt dann notwendig sein, wenn weder das Wetter noch Batterie-Speicher geleitet auch von den Stromhandelspreisen genug Einspeisung aus Erneuerbare-Energien-Anlagen für den zeitgleichen Strombedarf in Deutschland erreichen lassen. Das StromVKG beginnt mit der Förderung in einem Jahr, in dem auch knapp die Hälfte der heute noch betriebenen Kohlekraftwerkskapazitäten gemäß dem deutschen Klimaschutzfahrplan abgeschaltet sein werden. Spätestens 2038 müssen die letzten Kohlemeiler abschalten. Kohlekraft stößt deutlich mehr Treibhausgas aus als Gaskraftwerke.

Die von der BNetzA bezuschlagte Förderung gilt für 15 Jahre Betriebszeit. Das führt zu einem maximalen nun bezuschlagten Zuschuss von im Mittel 800 Millionen Euro pro Jahr beziehungsweise 12 Milliarden Euro über die gesamte Laufzeit hinweg. Würden auch die weiteren Kapazitäten der bis 2031 vorgesehenen elf Gigawatt in derselben Höhe punkten, würden rund 25 Milliarden Euro fällig. Die Zuschläge führen im Endeffekt zur Förderung der neuen Gaskraft-Kapazitäten mit 2,3 Millionen Euro pro sicher bereit gestellte MW-Einheit. Die Regelung sieht eine Anrechnung allerdings als garantiert verfügbare Kapazitäten bei Gaskraftwerken nur in Höhe einer mit dem Korrekturfaktor 0,85 reduzierten Nennleistung vor.

Dabei hätten die Zuschläge auch höher ausfallen können, weil die BNetzA für diese Ausschreibung einen Höchstpreis von bis zu 244.000 Euro pro MW und Jahr zugelassen hätte. Weil die bietenden Stromkonzerne aber 41 Gebote für insgesamt knapp 12.000 MW angeboten hatte, war die Ausschreibung jedoch stark überzeichnet, was wiederum zu den geringeren Geboten geführt haben dürfte. Die Kraftwerksbetreiber-Konzerne erhalten nun die bezuschlagten Jahreszahlungen pro MW für das Bereitstellen der Erzeugungskapazität und nicht für die tatsächlich benötigten und eingespeisten Kilowattstunden. Damit führt Deutschland einen neuen sogenannten Kapazitätsmarkt im Gegensatz zum bisherigen Energy-Only-Markt mit Vergütungszuschlägen in Ausschreibungen von Erneuerbare-Energien-Kapazitäten in Abhängigkeit von den tatsächlich eingespeisten Strommengen.

Zuschläge gab es in dieser Ausschreibungsrunde nur für Gaskraftwerke, nicht aber für ebenfalls für eine flexible Kapazitätsbereitstellung geeignete Batteriespeicher. Diese dürften erst in der dritten Ausschreibungsrunde im Mai 2027 mit einem Volumen von noch mindestens 2.000 MW in Frage kommen. Denn in dieser und der Ende Dezember folgenden Bieterrunde schrieb die BNetzA gemäß dem StromVKG vor, dass die neuen Kraftwerke bis zu zehn Stunden am Stück mindestens 80 Prozent ihrer Leistung anbieten können müssen, was Batteriespeicher bislang noch nicht oder keineswegs annähernd so ausreichend leisten können wie konventionelle Gaskraftwerke.

Kritik kam von den Grünen. Die Zuschläge hätten sich nur auf wenige Stromkonzerne konzentriert wie insbesondere RWE und Leag als die alten Kohlekonzerne. „Die Ergebnisse schaffen enorme Marktmacht“, sagte Kellner mit Verweis auf diese Unternehmen. Sie teilen die Zuschläge fast alleine unter sich auf, lediglich die Stadtwerke Karlsruhe gewannen in dieser Ausschreibungsrunde die Vergütungsrechte für ein kleineres Gaskraftwerk mit 53 MW. Baden-Württembergs Energieministerin Thekla Walker, ebenfalls von Bündnis 90/Die Grünen, monierte, ein bedeutender Teil der Zuschläge entfalle auf ehemalige Kohlekraftwerke, für die der Projektierungsplan von RWE und Leag eine Umrüstung in ein Gaskraftwerk vorsehe. Walker mahnte, solche umgerüsteten alten Kohlekrafwerke „werden durch einen geringeren Wirkungsgrad hohe Folgekosten durch mehr Gasimporte verursachen“.

Außerdem kamen offenbar kaum Kraftwerkskapazitäten im Süden zum Zuge. Außer den mit dem Korrekturfaktor 0,85 nur als 45-MW-Anlage zählbaren Kraftwerk der Stadtwerke Karlsruhe im Südwestbundesstaat Baden-Württemberg habe die BNetzA weitere nur 269 MW in Bayern als Back-Up-Kraftwerke bezuschlagt. Damit sei der Süden nur mit sechs Prozent zum Zuge gekommen, obwohl das Gesetz eine besondere Förderung der Gaskraftwerkskapazität-Ansiedlungen in der industrie- und einwohnerstarken Südhälfte vorsieht. Allerdings zählt der entsprechende begünstigende Passus zur Ausschreibung im StromVKG auch für Nordrhein-Westfalen und Hessen. So fiel das größte Zuschlagsvolumen auf Nordrhein-Westfalen mit 2,12 GW vor Brandenburg mit 1,82 und Sachsen mit 0,91 GW.