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Deutsche Umwelthilfe klagt Klimaschutzprogramm im Verkehrssektor ein

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will mit einer Klage ein wirksames Klimaschutzprogramm der Bundesregierung für den Verkehrssektor erreichen. Ausgangspunkt ist das vom Bundesverkehrsministerium vorgelegt Sofortprogramm, um die Treibhausgasemissionen bis 2030 entsprechend des Klimaschutzgesetzes zu erreichen. Denn wie in den Jahren zuvor hat der Verkehrssektor die vorgegebenen Ziele für 2021 krachend verfehlt und muss jetzt mit Maßnahmen nachlegen.

Wissing hat unzureichenden Plan vorgelegt

Das Bundesverkehrsministerium hatte einen entsprechenden Katalog vorgelegt, wie zumindest langfristig bis 2030 die Ziele erreicht werden können, wobei zunächst in den kommenden Jahren die Zwischenziele ebenfalls verfehlt werden. Doch Letzteres ist nicht der Mangel, der den Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen, der die Maßnahmenkataloge hinsichtlich ihrer Wirksamkeit überprüft, zur Einschätzung gebracht hat, dass das von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) vorgelegt Paket kein Sofortprogramm ist.

Weniger als fünf Prozent erfüllt

Vielmehr ist es die Tatsache, dass mit den vorgelegten Maßnahmen kaum Treibhausgasminderungen erreicht werden. Die größte Wirkung hat dabei noch die Förderung von Rad- und Fußverkehr. Das Ausmaß, mit dem das Ministerium diesen Unterstützen will, recht für eine Emissionsminderung um gut vier Megatonnen CO2-Äquivalente. Die Ausweitung digitaler Arbeitsformen, die täglichen Berufsverkehr und Dienstreisen vermeidet, kann ebenfalls vier Megatonnen CO2-Äquivalente einsparen. Zusammen mit den anderen Maßnahmen sieht der Expertenrat eine Minderung um gut 13 Megatonnen CO2-Äquivalente. Das sind 4,7 Prozent der 271,4 Megatonnen, die das Klimaschutzgesetz für den Verkehrssektor festlegt. Dadurch entsteht eine Erfüllungslücke von 261 Megatonnen CO2-Äquivalente, wie der Expertenrat ausgerechnet hat.

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Emissionsmengen werden überschritten

Die Tatsache, dass der Expertenrat einschätzt, dass das Programm des Verkehrsministeriums den rechtlichen Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nicht entspricht und eine deutliche Überschreitung der erlaubten Jahresemissionsmengen im Verkehr zur Folge hätte, will die DUH nicht hinnehmen. Deshalb wird der Verband Klage einreichen. „Das vorgestellte Programm von FDP-Verkehrsminister Wissing erreicht nur ein Zwanzigstel der gesetzlich nötigen CO2-Einsparung bis 2030“, begründet Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, den Schritt. „Es ist also klar gesetzeswidrig – das hat auch der Expertenrat für Klimafragen mehr als deutlich bestätigt. Da sich offensichtlich auch in dieser Bundesregierung Klimaschutz nur über die Gerichte durchsetzen lässt, ziehen wir nun vor das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.“ Ein gesetzeskonformes Klimaschutzsofortprogramm kommt nicht aus ohne Tempolimit, Stopp der Dienstwagenförderung gerade bei besonders spritdurstigen Fahrzeugen und einen massiven Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs und der Bahn inklusive 365-Euro-Klimaticket“, betont Resch. (su)

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