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Effizienzkennzeichnung von Heizungen

Bundesregierung führt Label für alte Heizungen ein

Nachdem mit der Öko-Design-Verordnung ein verpflichtenden Effizienzlabel für alle neuen Heizungsanlagen bereits ab 26. September zur Pflicht wird, führt die Bundesregierung zum Jahreswechsel auch eine entsprechende Kennzeichnung für alte Heizungsanlagen ein. Das Kabinett hat einen Gesetzentwurf verabschiedet. Demnach werden am 1. Januar 2016 Bezirksschornsteinfeger, Heizungsinstallateure oder Energieberater Heizungsanlagen, die älter als 15 Jahre sind, gemäß ihrer Effizienz kennzeichnen. „Mit dem kostenlosen Effizienzlabel für alte Heizkessel wollen wir die Verbraucher besser informieren und sie beim Energiesparen unterstützen“, begründet Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) die Einführung des Labels. „Es soll ihnen helfen, schnell und leicht verständlich einen Überblick über den Zustand ihres alten Heizkessels zu bekommen. Im Gebäudebereich werden knapp 40 Prozent der gesamten Energie in Deutschland verbraucht. Der größte Einzelbeitrag entfällt dabei auf die Beheizung. Entsprechend groß ist hier daher das technische und wirtschaftliche Potential zur Steigerung der Energieeffizienz und damit zur Energieeinsparung.“

Die Regelung ist zunächst freiwillig. Die Hauseigentümer können sich noch ein Jahr lang gegen die Kennzeichnung wehren. Ab 1. Januar 2017 wird das Label allerdings verpflichtend. Dann müssen die Schornsteinfeger nach und nach jede alte Heizungsanlage mit einer Effizienzkennzeichnung versehen.

Fehler aus der EnEV korrigieren

Mit dieser Regelung versucht es die Bundesregierung zumindest, die gröbsten Fehler aus der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu korrigieren. Dort ist zwar der Austausch von alten Heizungsanlagen, die bereits länger als 30 Jahre in Betrieb sind, vorgeschrieben. Doch enthält die Verordnung eine Reihe von Ausnahmeregelungen, die es vor allem Eigenheimbesitzern ermöglichen, die alten Heizungen weiter zu betreiben. Dies führt dazu, dass die Heizungen in Deutschlands Kellern zwar im Schnitt 17,6 Jahre alt sind und mehr als ein Drittel sogar älter als 20 Jahre. In dieser Zeit haben sich die Bundesbürger schon zwei bis drei neue Autos geleistet. Zumindest wenn man vom Durchschnittsalter der Pkw in Deutschland von neun Jahren ausgeht, wie es das Kraftfahr-Bundesamt ermittelt hat. Trotzdem werden nur etwa drei Prozent der alten Heizungen jährlich ausgetauscht. Dabei ist das Potenzial für Einsparungen bei den Brennstoffkosten erheblich und von den Hauseigentümern oft drastisch unterschätzt.

Bundesregierung setzt auf Freiwilligkeit

Jetzt setzt die Bundesregierung auf Freiwilligkeit. Denn die Kennzeichnung soll die Bundesbürger dazu anhalten, über den Austausch der uralten Kessel nachzudenken. Immerhin geht das Bundeswirtschaftsministerium davon aus, dass über 70 Prozent der installierten Heizgeräte nur die niedrigsten Effizienzklassen erreichen. Um den Denkprozess weiter anzuheizen, flankiert die Bundesregierung die Kennzeichnung mit einer kostenfreien Energieberatung und einem Heizungscheck. Sollte sich der Hauseigentümer tatsächlich zum Tausch seiner Heizung entschließen, greifen wiederum die Regelungen für die Kennzeichnung von neuen Heizungsanlagen.

Steilvorlage für die Branche

Ob diese Freiwilligkeit auch tatsächlich greift, bleibt abzuwarten. Für die Branche der erneuerbaren Wärme könnte es dennoch eine Steilvorlage werden. „Der Sanierungsstau im Heizungskeller ist seit Jahren der große Verhinderer für eine nachhaltige Energiewende“, sagt Karl-Heinz Stawiarski, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe (BWP). „Die Effizienznoten sollen an das Gewissen der Verbraucher appellieren, überalterte, ineffiziente Geräte auszutauschen.“, prognostiziert er. Wenn der Hauseigentümer aber ohnehin Geld in die Hand nimmt und seine alte Heizung durch eine neue ersetzt, kommt er an der erneuerbaren Wärme kaum noch vorbei, da nur diese Heizgeräte die besten Effizienzklassen nach der Öko-Design-Richtlinie erreichen. Die Regelungen verlangen wiederum, dass die neu eingebauten Heizungen ab dem 26. September bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen. Dies führt schon jetzt zu einem spürbaren Plus beim Absatz von Heizungen, die erneuerbare Energien nutzen und wird sich nach der verpflichtenden Kennzeichnung von alten Heizungsanlagen noch weiter erhöhen. (Sven Ullrich)