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Wärmepumpen

Europäisches Gütesiegel in Arbeit

Die europäische Wärmepumpenindustrie und europäische Zertifizierungsstellen haben sich auf die Einführung eines einheitlichen herstellerunabhängigen Qualitätszertifikats geeinigt. Die neue Keymark Wärmepumpe ist europaweit gültig. „Trotz des europäischen Binnenmarktes existiert eine Vielzahl nationaler Qualitätsanforderungen in Europa“, begründet Thomas Nowakl, Generalsekretär des Europäischen Wärmepumpenverbands (EHPA), die Notwendigkeit eines einheitlichen Gütesiegels. „Diese Situation verursacht zusätzliche Kosten, ohne die Produktqualität zu steigern. Mit dem Keymark Wärmepumpe stellen wir der Industrie ein einheitliches, transparentes System zur Produktzertifizierung zur Verfügung, das gleichzeitig die bekannten Anforderungen anderer Markteilnehmer erfüllt.“

Überall in Europa akzeptiert

Keymark Wärmepumpe | Mit der neuen Keymark werden in Zukunft die Kunden in ganz Europa auf die gleichen Qualitätsstandards bauen können. - © BWP
Keymark Wärmepumpe | Mit der neuen Keymark werden in Zukunft die Kunden in ganz Europa auf die gleichen Qualitätsstandards bauen können.

Die Keymark Wärmepumpe soll als künftiges europaweites Produktzertifikat im vierten Quartal dieses Jahres eingeführt werden. Hat ein Gerät das Gütesiegel erhalten, ist es überall in Europa akzeptiert. „Die CE-Kennzeichnung fungiert als Reisepass für Wärmepumpen in Europa, mit dem Keymark Wärmepumpe erhält die Wärmepumpe ein amtliches Gesundheitsattest“, erklärt Karl-Heinz Stawiarski, Geschäftsführer des Bundesverbandes Wärmepumpe, den Stellenwert der verschiedenen Zertifizierungen und Gütesiegel. „Das EHPA-Gütesiegel jedoch stellt ein Empfehlungsschreiben dar, dass den Verbrauchern einen Mehrwert in Sachen Effizienz und Kundenservice garantiert. In Deutschland, der Schweiz und Österreich genießt das EHPA-Gütesiegel bei Branche, Politik und Verbrauchern einen hohen Stellenwert.“

Standardisiertes Qualitätssiegel

Mit dem einheitlichen Qualitätszertifikat erfüllt sich die Branche das Bedürfnis der Industrie nach einer einheitlichen, transparenten Zertifizierung selbst. Schon lange fordern die Hersteller ein standardisiertes Qualitätssiegel, um die einzelnen Produkte untereinander vergleichbar zu machen und die Qualität der Geräte sicherzustellen. Die Keymark Wärmepumpe ist in den Anforderungen zwischen der obligatorischen CE-Kennzeichnung und dem etablierten EHPA-Gütesiegel angesiedelt. Die CE-Kennzeichnung ist dabei der Mindeststandard. Damit erklärt der Hersteller lediglich, dass seine Produkte den geltenden Anforderungen genügen, die in den Harmonisierungsvorschriften der EU festgelegt sind. Die Grundlage für die Keymark Wärmepumpe hingegen sind unabhängige Leistungsprüfungen auf der Basis der Normen EN 14511, EN 15879 und EN 16147. Außerdem werden die Fertigungsanlagen überprüft und die Qualität fortlaufend von unabhängigen Prüf- und Zertifizierungstellen überwacht. Die Koordinierung der Überprüfungen übernimmt dabei das Europäische Komitee für Normung (CEN).

EHPA-Gütesiegel wird erweitert

EHPA Gütesiegel | In Deutschland, Österreich, der Schweiz und Polen ist das EHPA-Gütesiegel Grundlage für die Förderung von Wärmepumpen. - © BWP
EHPA Gütesiegel | In Deutschland, Österreich, der Schweiz und Polen ist das EHPA-Gütesiegel Grundlage für die Förderung von Wärmepumpen.

Mit dem Keymark Wärmepumpe wird auch das im deutschsprachigen Raum etablierte EHPA-Gütesiegel erweitert und damit gestärkt. Denn die Keymark wird die Basisprüfung für das EHPA-Gütesiegel. Dadurch werden auch neue Prüfkriterien Teil des Gütesiegels. „Neben der Gewissheit, ein qualitativ hochwertiges Produkt zu erhalten, dessen Leistung und Fertigung von unabhängiger Stelle überprüft und zertifiziert wurde, wird das EHPA-Gütesiegel auch zukünftig einen Schritt weitergehen“, betonen die Branchenvertreter vom Bundesverband Wärmepumpe (BWP). Zum EHPA-Gütesiegel gehören Mindesteffizienzstandards, die Überprüfung der Produktunterlagen, mindestens zwei Jahre Vollgarantie und zehn Jahre Ersatzteilgarantie, ein flächendeckendes und funktionierendes Servicenetzwerk im Vertriebsgebiet sowie ein Kundendienst, der im Bedarfsfall innerhalb von 24 Stunden zur Stelle ist. Es gilt in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Polen. Dort ist es als Voraussetzung für die staatliche Förderung anerkannt. (Sven Ullrich)