Im Rahmen des Festlegungsverfahrens der Bundesnetzagentur für die Netzentgelte für Batteriespeicher hat sich der Bundesverband Energiespeicher (BVES) für eine dynamische Lösung ausgesprochen. Die Vertreter des Speicherverbandes warnen vor potenziellen Auswirkungen einer drohenden Netzentgeltbelastung auf den dringend benötigten Ausbau von Flexibilität in Deutschland.
Speicher können Netze effektiv entlasten
Mit dem Plädoyer für dynamische Netzentgelte ist der BVES auf einer Linie mit der BNetzA. Auch die Behörde spricht sich dafür aus, dass sich die Netzentgelte anhand der Situation im Netz und am Strommarkt richten. „Durch dynamische Netzentgelte können – zusätzlich zu den bereits heute durch Speicher bewirkten Netzkostensenkungen – erhebliche Einsparungen realisiert werden: etwa durch Engpassminderung, geringere Abregelung erneuerbarer Energien und die Glättung von Lastspitzen“, beschreibt BVES-Vorstand Georg Gallmetzer, Geschäftsführer von Eco Stor, die Vorteile. „Speicher können damit effektiv auch die von der Bundesnetzagentur gewünschte Finanzierungsfunktion der Netzentgelte erfüllen. Denn Kosten, die durch den Einsatz von Speichern vermieden werden, müssen auch nicht mehr finanziert werden“, betont er.
Statische Netzentgelte verhindern netzdienliches Verhalten
Zudem hätten statische Arbeitsentgelte keine kostensenkende Wirkung auf die Netzentgelte. Im Gegenteil: Sie würden den wirtschaftlich sinnvollen Einsatz von Energiespeichern verzerren. Das würde gerade die kostensparenden Effekte von Energiespeichern verhindern, warnt der BVES.
Der Verband verweist dazu auf Zahlen des Beratungsunternehmens Enervis Energy Advisers. Diese zeigen, dass schon bei vergleichsweise niedrigen statischen Netzentgelten von rund zehn Euro pro Kilowatt heute keine private Finanzierung von Speicherprojekten mehr möglich wäre.
Zusätzliche Kosten drücken auf die Wirtschaftlichkeit
Dies liege vor allem an weiteren bestehenden Belastungen, etwa durch sogenannte Flexibilitätsanschlussvereinbarungen (FCA). Diese muss beim Netzanschluss abgeschlossen werden. Sie soll den Netzbetreiber bei der Integration von Speichern unterstützen, könne aber zugleich erhebliche erlösmindernde Effekte für Betreiber beinhalten, warnt der BVES. Deshalb dürfen Netzentgelte nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur im Zusammenspiel mit bereits bestehenden Kosten.
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Genau hier liegt die Gefahr von statischen Netzentgelten. Diese könnten dann schnell zum Kipppunkt eines Projekts werden, an dem eine Finanzierung nicht mehr möglich ist. „Wenn die Netzentgeltbelastung ein Projekt erdrückt, hat am Ende keine Seite etwas gewonnen“, erklärt Georg Gallmetzer. „Ein nicht gebauter Speicher zahlt schließlich auch keine Netzentgelte.“
Netzentgeltbefreiung bis 2029 beibehalten
Der BVES fordert zudem ausdrücklich Bestandsschutz für bestehende Speicher. „Investitionen in Speicher wurden bislang in dem Vertrauen getätigt, dass Neubauprojekte, die bis August 2029 ans Netz gehen – oder im Fall von Pumpspeichern repowert werden – für einen definierten Zeitraum von den Netzentgelten befreit bleiben“, begründen die Verbandsvertreter. „Die Überlegungen der Bundesnetzagentur zum zeitlichen Geltungsrahmen in ihrem Orientierungspapier senden aus Sicht des BVES ein problematisches Signal.“ Die BNetzA hatte in diesem Orientierungspapier zu den Speichernetzentgelten unter anderem die vorzeitige Beendigung der Befreiung der Speicher von Netzentgelten erwogen.
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Vertrauen nicht aufs Spiel setzen
Gerrit Lühring, Leiter Großspeicher und Infrastruktur beim BVES, sieht an diesem Punkt die Investitionssicherheit gefährdet. Diese sei schließlich ein hohes Gut in der Bundesrepublik und das Vertrauen darauf ein besonderer Teil seines wirtschaftlichen Erfolgs und der Stabilität. „Dieses Vertrauen dürfen wir nicht leichtfertig aufs Spiel setzen“, betont Gerrit Lühring. „Investitionsruinen sind in der wirtschaftlich schwierigen Zeit das Letzte, was wir gebrauchen können. Ziel ist doch, Stabilität und Flexibilität im Energiesystem mit Energiespeichern zu erhöhen und nicht zu verlieren.“ Er begrüßt, dass auch die Bundesnetzagentur bestätigt, dass niemand beabsichtige, das Geschäftsmodell grundsätzlich zu schädigen. „Hier nehmen wir die BNetzA beim Wort!“, sagt Lühring.