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Bundesregierung beschließt Eckpunkte für Wärmenetzpaket

Das Bundeskabinett hat am 26. August 2026 die Eckpunkte zum Wärmenetzpaket beschlossen. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, den Ausbau der Fernwärme und deren Dekarbonisierung zu erleichtern. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) bewertet die Eckpunkte grundsätzlich positiv, mahnt jedoch eine praxistaugliche und sozialverträgliche Umsetzung an.

Analyse zur Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzen

„Die Eckpunkte verbessern die Rahmenbedingungen für Ausbau und Dekarbonisierung der Wärmenetze und schaffen mehr Planungssicherheit für Investitionen in erneuerbare Wärme. Nun kommt es auf eine zügige, praxistaugliche und sozialverträgliche Umsetzung an, bei der die Interessen von Verbrauchern und Mietern gleichermaßen berücksichtigt werden", erklärt BEE-Präsidentin Ursula Heinen-Esser.

Neue Regelungen für Preisanpassungen

Gemäß den Eckpunkten erhalten Wärmeversorgungsunternehmen künftig das Recht, Investitionskosten für Maßnahmen zur Dekarbonisierung oder zum Netzausbau über ein gesetzlich geregeltes Recht zur einseitigen Preisanpassung an die Kunden weiterzugeben. Diese Weitergabe ist jedoch erst möglich, wenn die neue Anlage für erneuerbare Energien tatsächlich in Betrieb genommen wurde.

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Zum Schutz der Verbraucher sieht das Paket mehrere Maßnahmen vor. Dazu gehören Ankündigungsfristen für Preisänderungen sowie ein Sonderkündigungsrecht für Kunden. Dieses Kündigungsrecht greift auch dann, wenn Kunden vollständig auf erneuerbare Energien umsteigen wollen und das Wärmenetz die gesetzlichen Dekarbonisierungsvorgaben nicht erfüllt. Bei einer Kündigung innerhalb von zehn Jahren kann allerdings ein Ausgleichsanspruch des Versorgers entstehen.

Verbraucherschutz und Transparenz

Ergänzend zu den Preisregelungen sollen eine neue branchenspezifische Verbraucherschlichtungsstelle, eine verpflichtende Preistransparenzplattform und eine behördliche, nachträgliche Preisaufsicht mit erweiterten Rechnungslegungs- und Buchführungspflichten eingerichtet werden. Eine Überprüfung der sozialen und praktischen Auswirkungen der neuen Regelungen ist für das Jahr 2030 vorgesehen.

Ziel: 50 Prozent erneuerbare Energien bis 2030

Bis zum Jahr 2030 sollen 50 Prozent der jährlichen Nettowärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien stammen. Aktuell liegt dieser Anteil noch bei rund 30 Prozent. „Die Eckpunkte haben das Potenzial, dieses Ziel erreichbar zu machen. Wichtig ist dabei, dass die Kunden nicht über Gebühr belastet werden", betont Heinen-Esser.

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Der BEE sieht in den beschlossenen Eckpunkten einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaziele im Wärmesektor. Die Umsetzung der Regelungen wird zeigen, ob die Balance zwischen Investitionsanreizen für Netzbetreiber und dem Schutz der Verbraucher gelingt. Die für 2030 geplante Überprüfung soll Aufschluss darüber geben, ob Nachbesserungen erforderlich sind.

Das Bündnis Bürgerenergie (BBEn) erkennt in den Eckpunkten des Wärmenetzpakets keine klare Strategie für die Stärkung kleiner Wärmenetze in Bürger*innenhand. Die Bundesregierung verabschiedete am Mittwoch im Rahmen ihrer Kabinettsklausur die Eckpunkte eines Wärmepakets, welches Reformen in der Wärmeregulatorik vorsieht. Die geplanten Reformen bringen Bewegung in die Dekarbonisierung der Fernwärme. Zu kurzkommen dabei aus Sicht des BBEn jedoch kleine, gemeinschaftliche Nahwärmenetzbetreiber. Im weiteren Prozess müssen die besonderen Bedarfe von Bürgerenergiegemeinschaften (BEGs) stärker berücksichtigt werden.

 

„Was fehlt, ist eine Strategie für kleine und gemeinschaftliche Nahwärmeversorger. Die Bundesregierung darf nicht die Chance verpassen, kleine gemeinschaftliche Wärmenetze zu stärken - sonst drohen genau die Projekte zu kippen, die lokal, bezahlbare und erneuerbare Wärme bereitstellen”, erklärt Harald Uphoff, Vorstand Politik und Kommunikation.   

Gerade im ländlichen Raum spielt die leitungsgebundene Wärmewende in Bürger*innenhand eine entscheidende Rolle. Nahwärmenetze stellen dort häufig die wirtschaftlichste Wärmeversorgungsoption dar. Sie erleichtern Kommunen, die Wärmeplanung umzusetzen und schaffen gleichzeitig Wertschöpfung vor Ort.

 BBEn kritisiert Wärmepaket

Vor diesem Hintergrund bewertet das BBEn besonders kritisch, dass weiterhin keine Regelung für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) in Aussicht gestellt wird. Die größte Herausforderung für gemeinschaftliche Wärmeprojekten bleibt die Finanzierung. Ohne ausreichend Planungs- und Finanzierungssicherheit werden viele gemeinschaftliche Nahwärmenetze in Bürger:innenhand scheitern.

Banken bewerten genossenschaftliche Wärmeprojekte häufig als riskant und erkennen Wärmenetze häufig nicht als Sicherheit an. Fördermittel sind daher ein entscheidender Bestandteil der Finanzierung von Wärmenetzen. „Bürgerenergiegemeinschaften warten teils mehr als ein Jahr auf den BEW-Förderbescheid der BAFA, um mit ihren Projekten loszulegen. Das ist kostbare Zeit, in der potenzielle Kund:innen drohen abzuspringen und die Transformation vor Ort ins Stocken gerät“, erklärt Uphoff. Das BBEn fordert daher, die BEW zeitnah gesetzlich zu regeln und die Bearbeitung von Förderanträgen deutlich zu beschleunigen. Zudem fordert das BBEn, dass Wärmegemeinschaften die BEW-Förderung mit anderen Mitteln kumulieren dürfen, damit Projekte sicher umgesetzt werden können.