Das Bundeswirtschaftsministerium hatte es mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) angekündigt: Ein zentrales Anlagenregister soll künftig alle Grünstromquellen erfassen. So soll leichter überprüfbar sein, ob die Zubauleistung aus Windenergie, Photovoltaik und Biomasse innerhalb der Ausbaukorridore liegt, die das Wirtschaftsministerium im EEG festgelegt.
Die Erfassung der Grünstromanlagen ist laut Bundesnetzagentur nur der erste Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Gesamtregister. In dem sollen später auch alle konventionellen Erzeugungsanlagen, Stromspeicher und alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen gelistet sein. Mehr Infos gibt es hier: www.bundesnetzagentur.de