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Österreichs Speicherförderung hat begonnen

Der Klima- und Energiefonds (KLIEN) hat mit der Förderung von Stromspeicheranlagen in Österreich begonnen. Damit unterstützt er die Errichtung neuer Speicher sowie neuerdings auch die Speichererweiterungen bei bestehenden Anlagen zur Erzeugung von erneuerbarer Energie. „Ohne effiziente Speicheranlagen wird es langfristig keine effektive Nutzung von erneuerbaren Energien geben. Deshalb ist es umso wichtiger, dass nun auch bestehende Anlagen, die erneuerbaren Strom erzeugen, mit Speichern ausgerüstet werden“, begründet Ingmar Höbarth, Geschäftsführer des KLIEN, die Ausweitung der Förderung.

15 Millionen Euro liegen im Fördertopf

Insgesamt liegen 15 Millionen Euro für das Programm im Fördertopf, die das Klimaschutz- und Energieministerium (BMK) bereitgestellt hat. „Jede Photovoltaikanlage am Dach ist ein Schritt Richtung Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit. Ganz viele Menschen in unserem Land wollen hierzu einen Beitrag leisten. Mit der Förderaktion für Stromspeicheranlagen unterstützen wir jene Haushalte und Unternehmen dabei ihre bestehenden PV-Anlagen nun auch mit passenden Stromspeichern auszustatten“, erklärt dazu Klimaschutzministerin Leonore Gewessler.

200 Euro pro Kilowattstunde Kapazität

Um die Förderung können sich nicht nur Privathaushalte, sondern auch Betriebe, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und ähnliche Organisationen bemühen. Sie bekommen einen pauschalen Investitionszuschuss in Höhe von 200 Euro pro Kilowattstunde Speichervolumen. Die maximale Höhe der Förderung pro Projekt liegt aber bei 10.000 Euro. Daraus ergibt sich, dass das geförderte Speichervolumen bei 50 Kilowatt liegt.

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Mindestspeichervolumen vorgegeben

Die minimale Größe des Speichers liegt bei vier Kilowattstunden nutzbarer Kapazität. Hier gilt zudem, dass mindestens 0,5 Kilowattstunden Speichervolumen für ein Kilowatt installierter Solarleistung errichtet werden muss. Das bedeutet, der Speicher mit vier Kilowattstunden kann in eine Solaranlage integriert werden, die höchstens acht Kilowatt leistet. Der maximal geförderte 50-Kilowattstunden-Speicher muss mit einer Solaranlage mit einer Leistung von höchstens 100 Kilowatt zusammenarbeiten.

Antragstellung in zwei Stufen

Die Antragstellung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Zunächst muss sich der Interessent registrieren. Das muss er aber vor der ersten Bestellung irgendeines Teils des Systems machen. Er dann kann er die Stromspeicheranlage bestellen. Diese muss innerhalb von zwölf Monaten am Netz sein, damit er die Fördermittel ausgezahlt bekommt. Details und einen Link zur Registrierung finden auf der Internetseite des KLIEN.