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Stellungsnahme Weltwindenergieverband

Bürger in Ontario und Südafrika keine Chance bei Windparkausschreibungen

Der Weltwindenergieverband WWEA gibt bezüglich des deutschen Ausschreibungsmodells zu bedenken, dass es zwar Ansätze gibt, kleine und lokale Investoren auch im Rahmen von Ausschreibungsmodellen besonders zu fördern. "Dies hat jedoch nicht den erwünschten Erfolg erbracht: Weder in Ontario (Kanada) noch in Südafrika gibt es bislang
Windparks, die von lokalen Bürgerinnen und Bürgern als Bürgerwindparks betrieben werden. Es ist nicht ersichtlich, dass dies im Rahmen eines Ausschreibungsmodells in Deutschland anders verlaufen würde", so das Fazit des Verbands.

Die grundsätzlichen Probleme für kleine Investoren seien gleich und bereits in den Stellungnahmen des Bundesverband Windenergie und des BEE zum Eckpunktepapier ausführlich dargelegt. Deshalb empfiehlt WWEA, kleine und vor allem lokale Investoren wie Bürgergenossenschaften nicht dem Ausschreibungsverfahren zu unterwerfen. "Mögliche eintretende Schäden für die Dynamik der Energiewende können gegebenenfalls nicht mehr rückgängig gemacht werden, so dass die ganze Energiewende einen nicht wieder gut zu machenden Rückschlag erleiden könnte", befürchtet der Verband.

Zum Erhalt der heutigen Akteursvielfalt in Deutschland soll nach Ansicht von WWEA von den vorgesehenen De-minimis Grenzen in den EU-Leitlinien für Umwelt- und Energiebeihilfen in vollem Umfang Gebrauch gemacht werden. "Nur mit genügend Rückenwind durch breite Akzeptanz und den derweil bestehenden Beteiligungsmöglichkeiten der Bevölkerung am Ausbau der Windenergie können die ehrgeizigen Ausbauziele Deutschlands erreicht und die Energiewende als Ganzes gestemmt werden", ist sich Generalsekretär Stefan Gsänger sicher.

Weiter empfieht der Verband, dass auch bei größeren Windparks die finale Ausgestaltung des Ausschreibungssystems für Windenergie an Land eine Regelung beinhalten, die Projekten mit lokalen Wertschöpfungskomponenten einen Vorteil im Zuschlagsprozess erbringen kann. "Eine andere Möglichkeit könnte darin bestehen, bestimmte Komponenten verbindlich im Ausschreibungsmodell zu verankern beziehungsweise sie als materielle Präqualifikations-Kriterien festzuschreiben", so WWEA.(Nicole Weinhold)