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Viel zu tun: Wirtschaftsminister legt Arbeitsplan Wind vor

Katharina Wolf

Ein guter Monat ist seit dem Windgipfel im September vergangenen und nun hat das Bundeswirtschaftsministerium den versprochenen Maßnahmenplan vorgelegt, um den stockenden Ausbau von Windenergie an Land wieder in Schwung zu bringen. Insgesamt 18 Maßnahmen listet die Behörde auf, und viele davon werden wohl in der Branche mit Erleichterung aufgenommen werden - wenn sie denn so umgesetzt werden.

Die größte Kröte: 1.000 Meter Abstand

Allerdings gibt es die größte Kröte gleich unter Punkt 1 der „Aufgabenliste zur Schaffung von Akzeptanz und Rechtssicherheit für die Windenergie an Land“ zu schlucken: Noch in diesem Jahr will die Behörde die Abstandsregelungen wie im Klimapaket beschlossen umsetzen. Näher als 1.000 Meter soll kein neuer Windpark an Wohnbebauung errichtet werden dürfen. Damit will Berlin die Akzeptanz steigern.

Kritik daran gibt es vom Bundesverband Windenergie (BWE): „Werden die 1.000 Meter bundesweit umgesetzt, gerät das 65% Erneuerbaren Ziel für 2030 in Gefahr“, warnt BWE-Präsident Hermann Albers. „Wir appellieren daher an die Bundesländer, ihre Opt-Out-Option zu nutzen.“ Statt pauschalen Abstandsregelungen enthalte die Aufgabenliste des BMWi eine Reihe wesentlich zielführender Maßnahmen zur Akzeptanzsteigerung.

Gemeint sind damit wohl die Punkte 2 und 3: Eine zügige Klärung aller offener Fragen rund um die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) und eine verbesserte Beteiligung von Kommunen am Betrieb der Windparks, etwa durch einen geänderten Hebesatz in der Gewerbesteuer.

Wichtige Hindernisse sollen abgebaut werden

Doch nicht nur mehr Akzeptanz soll erreicht, sondern auch wichtige Hindernisse sollen aus dem Weg geschafft werden. Darunter fallen Punkte wie eine Bund-Länder-Vereinbarung zum Abbau von Genehmigungshemmnissen, die noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll, die Verkürzung der Instanzen bei Klagen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, die Entwicklung einer Technische Anleitung zum Artenschutz (TA Artenschutz) bis 2020 und die Erschließung neuer Flächenpotenziale durch Reduzierung des Anlagenschutzbereichs von Drehfunkfeuern.

BWE kritisiert gegenläufige Maßnahmen

„Offensichtlich wurde verstanden, das politisches Handeln überfällig war“, kommentiert Albers auch mit Blick auf das in Arbeit befindliche Klimaschutzgesetz. „Allerdings heben sich die geplanten Maßnahmen teilweise gegenseitig auf. Mehr Genehmigungen bringen nichts, wenn keine ausreichenden Ausbaukorridore vorhanden sind.“ Insgesamt zieht der BWE-Präsident allerdings eine positive Bilanz: „Mit der Aufgabenliste könnte die stockende Genehmigungsvergabe für Windenergie wieder beschleunigt und der deutsche Markt wiederbelebt werden.“

Wirtschaftsministerium verteilt Aufgaben an andere

Nun bleibt allerdings abzuwarten, wie die betroffenen anderen Behörden reagieren. Denn zahlreiche Aufgaben auf der Liste liegen in der Zuständigkeit des Umwelt-, Verkehrs- oder Justizministerium sowie bei Ländern und Kommunen. Das ist auch im Wirtschaftsministerium klar: „Die Vielfalt der Maßnahmen und Akteure zeigt, dass die Stärkung der Windenergie an Land eine Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern ist“, heißt es in einer Presseerklärung.