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Regionalplanung

"Verzögerungen in der Regionalplanung"

Nicole Weinhold

Was sind derzeit die größten Hemmnisse für die Windbranche?

Lothar Schulze: Im letzten Jahr gab es bundesweit nur 120 Megawatt an BImSchG-Genehmigungen pro Monat. Selbst das reguläre Ausschreibungsvolumen kann man damit nur ungefähr zur Hälfte mit Projekten füllen. Daher sind die Sondermengen, die die Regierung der Branche zugestanden hat, gut und schön, aber die Projekte dafür lassen auf sich warten. Wir haben eine Menge Hemmnisse. Eines der größten Probleme sind Verzögerungen in der Regionalplanung. Pläne werden gekippt, aktuell zum Beispiel der Regionalplan Hannover. Das zweite große Problem ist der Artenschutz. Hier wird die Liste der Probleme immer länger, und keines ist in den vergangenen Jahren gelöst worden.

Wie könnte man die Situation bei der Regionalplanung verbessern?

Lothar Schulze: Man kann zum Beispiel die Kriterienkataloge noch mal ganz klar definieren. Aus Sicht der Rechtsprechung sind sie aber auch jetzt schon für die Behörden nachvollziehbar. Im Prinzip muss man nur die Urteile vom OVG Lüneburg lesen, dann weiß man, was gemacht werden muss. Die Meinungen gehen hier auseinander. Manche sagen, es sei so gut wie unmöglich, die Regionalplanung rechtssicher zu machen. Andere sagen: Wenn man die Kriterien sauber abarbeitet, schafft man das. Allerdings sind die Regionen in Deutschland auch sehr unterschiedlich strukturiert.

Was kann die Bundesregierung tun, um den Prozess zu beschleunigen?

Lothar Schulze: Ein Vorschlag, der angeblich auch in der AG Akzeptanz diskutiert wird, ist eine Flächenzielvorgabe, also jedem Bundesland vorzuschreiben: Zwei Prozent der Fläche stehen der Windenergie zur Verfügung. Das könnten die Länder unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Strukturen in unterschiedlicher Form umsetzen. Sie könnten sich beispielsweise überlegen, ob sie Waldgebiete in die Planungen hineinnehmen und wie die Abstände zu Naturschutz und Siedlungen konkret aussehen sollen.

Ein zunehmendes Problem sind die langen Bearbeitungszeiten in den Genehmigungsverfahren. Diese haben sich in den vergangen zwei Jahren verdoppelt. Warum werden Windenergieprojekte nicht in das Planungsbeschleunigungsgesetz aufgenommen? Hat man endlich eine Genehmigung erhalten, droht das nächste Problem: Derzeit werden Projekt-Genehmigungen mit einem Volumen von mehr als 700 MW von Gegnern beklagt. Um die Verfahren zu beschleunigen, sind Verkürzungen der Widerspruchs- und Klagefristen erforderlich.

In jedem Fall zu berücksichtigen ist die kommunale Planungshoheit. Für die Gewinnung der Unterstützung durch Kommunen bieten sich Instrumente an, die Kommunen wirtschaftlich an der Wertschöpfung durch Windparks beteiligen. Wichtig, gerade im lokalen und regionalen Kontext, sind auch transparente Prozesse, damit die Akzeptanz in der Bevölkerung erhalten bleibt.

Und ebenfalls ganz wichtig: Insgesamt muss der Sinn der Energiewende angesichts des rasant fortschreitenden und auch bei uns deutlich wahrnehmbaren Klimawandels wieder stärker in den Fokus gerückt werden.

Wäre es möglich, dass die AG Akzeptanz die zwei Prozent aufnimmt?

Lothar Schulze: Das halte ich für möglich und wünschenswert. Wir hören aber auch, dass ein Teil der AG mindestens 1.000 Meter Abstand zur Wohnbebauung fordert. Das wäre sehr problematisch. Nach einer aktuellen Auswertung des Umweltbundesamts verringert ein pauschaler Abstand von 1.000 Metern die verfügbaren Flächen um bis zu 50 Prozent. Nur dünn besiedelte Bundesländer hätten dann noch genügend Flächen für die Windenergie.

Aber in Niedersachsen oder Schleswig-Holstein wäre das schlecht?

Lothar Schulze: Genau. Und das würde auch Hessen, NRW, Baden-Württemberg und zahlreiche Regionen betreffen. Letztlich ist das nicht der Schlüssel zur Verbesserung der Akzeptanz. Es gibt eine von der Fachagentur Wind an Land veröffentlichte Metastudie zum Zusammenhang von Abständen und Akzeptanz. Diese kam zu dem Ergebnis, dass es keine Korrelation zwischen größerem Abstand und höherer Akzeptanz gibt – oberhalb eines Abstands, wie ihn auch das Bundesimmissionsschutzgesetz verlangt. Bei einem großen Windpark mit mehreren hohen Anlagen sind ja 500 bis 800 Meter allein gemäß BImSchG vorgegeben.

Offenbar ist die Studie von der AG Akzeptanz nicht berücksichtigt worden?

Lothar Schulze: Sie ist den Mitgliedern der AG Akzeptanz bekannt. Aber wegen der Wahlkampfsituation, z.B. in Brandenburg, sind derartige Erkenntnisse momentan offenbar nicht opportun. Die betroffenen Politiker scheinen der Meinung zu sein, Ergebnisse erzielen zu müssen, um zeigen zu können: Seht her, ich habe etwas gegen die Windenergie unternommen.