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Windparkplanung

Wie kann die Regionalplanung verbessert werden?

Nicole Weinhold

Es kommt in der Windparkplanung immer häufiger vor, dass Regionalpläne zu Fall gebracht werden. Dadurch verzögert sich der Ausbau massiv. Was kann man dagegen tun?

Martin Maslaton: Als ich 1996 und ´97 zum ersten Mal gegen einen Regionalplan geklagt hatte, da hat man noch gesagt: Ihr seid noch nicht einmal klagebefugt. Weil Regionalplanung immer Flächenordnungsplanung war. Nur durch die Privilegierung der Windenergie ist die Regionalplanung so vorhabenbezogen geworden.

Wie bewerten Sie das?

Martin Maslaton: Ich finde das Verhältnis richtig zwischen der Privilegierung einerseits und den beiden Steuerungsmechanismen in §35 3.3 BauGB - also der Steuerung durch Regionalplanung und Steuerung durch Flächennutzungsplanung andererseits.

Im Verhältnis zur Priviligierung sind beide gleichgeordnet relevant, denn beide Instrumente können (Ihre Rechtmäßigkeit unterstellt) die Priviligierung steuern.

Die Steuerungsinstrumente zueinander stehen wiederum in einem Anpassungsgebot der Kommune mit ihrer Flächennutzungsplanung an der Regionalplanung; diese wiederum muß das Planungsrecht der Gemeinde nach dem sogenannten Gebenstromprinzip berücksichtigen.

Was erwarten Sie beim Thema Privilegierung?

Martin Maslaton: Wenn jetzt über die Privilegierung nach §35 Abs.1 BauGB diskutiert wird, dann sollte man nicht so passiv argumentieren: Die Regionalplanung schaut sich bestimmte Flächen an, und schaut sich auch an, ob es Belange in den Flächen gibt, die der Windenergie entgegenstehen. Zum Beispiel ein kleiner regionaler Verkehrslandeplatz.

Zweiter Schritt: Wenn man jetzt zum Ergebnis kommt, einer bestimmen Fläche steht der Einwand Luftverkehr nicht entgegen, dann wirkt das positive Ergebnis der Regionalplanung nicht im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren. Also: erstens habe ich die Privilegierung, zweitens habe ich eine Steuerung durch die Regionalplanung, drittens gibt es die Vorschrift §35 Abs. 3, zweiter Halbsatz, da steht drin: Wenn etwas in der Regionalplanung abgewogen wurde, und zwar zugunsten der Windenergie - etwa dass der Luftverkehr nicht relevant sei - dann wirkt dies nur positiv hinsichtlich von Verfahren, die einer Abwägung zugänglich sind, aber nicht hinsichtlich gebundener Entscheidungen. Und der Anspruch auf einer BImSchG-Genehmigung ist eine gebundene Entscheidung. Heißt: Die Regionalplanung kümmert sich präzise und ausführlich um alle möglichen Einwendungen. Und sagt dann: diese oder jene Fläche bleibt übrig.

Und wenn Sie dann zu Politikern gehen, fragen die erstaunt: wie das wird im Immissionsschutzrechtlichen Verfahren nochmal geprüft?

Martin Maslaton: Das haben wir hier im Rahmen eines wissenschaftlichen Dissertationsvorhabens ausgearbeitet. Das liegt daran, dass dieser sogenannte „Abwägungsabschichtungsvorbehalt“ positiv nur für weitere Abwägungsvorgänge gilt. Also nur für den Flächennutzungsplan, aber nicht im Immissionsschutzrechtlichen Verfahren.

Was wir politisch wirklich brauchen: Die Ergänzung in §35 „Dieses Ergebnis gilt insbesondere für gebundene Entscheidungen, auch für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren.“ Das wäre eine Hilfe für die Windenergie und für den Artenschutz. Und eine enorme Beschleunigung.

Wie kam es zur der Lücke?

Martin Maslaton: Wenn ich mit Politikern oder Kollegen rede, dann sagen die: Das steht da doch: Kann nicht nochmal abgewogen werden. Und dann kommt der juristische Fehler: Also brauchen wir das im Immissionsschutzrechtlichen Verfahren nicht abzuwägen. Das ist falsch. Das Immissionsschutzrechtliche Verfahren ist ein gebundenes Verfahren. Und deshalb gilt der Abwägungsabschichtungsvorbehalt nicht. Und das ist ein echtes Problem. Wir reden immer über die Privilegierung. Soll die abgeschafft werden? Wir haben das Moratorium der Priviligierung in Brandenburg. Und da müssten wir politisch durchsetzen, dass der Abwägungsabschichtungsvorbehalt also ein positives Ergebnis in der Regionalplanung zugleich positiv wirkt für Vorhaben im Immissionsschutzrechtlichen Verfahren.

Das passiert nicht auf Landes-, sondern auf Bundesebene?

Martin Maslaton: Richtig. Aber die Initiative könnte von den Ländern ausgehen. Ausreichend grüne und rote Länder sind doch im Bundesrat drin. Ich habe das schon mehrfach anzustoßen versucht, aber momentan diskutiert man von der politischen Seite nur die Abschaffung der Privilegierung passiv. Und das was ich sage, ist ja etwas ganz anderes. Ich glaube, dann könnte man bei den Abständen als Wunsch der Gegenseite, sprich der CDU, entgegen kommen: Wir machen diese Abstände, aber dann sorgt dafür, dass die Abwägungsvorgänge im Flächennutzungsplan und in der Regionalplanung zugleich diese ganzen Einwendungen im Immissionsschutzrechtlichen Verfahren erledigen (vom Artenschutz, über den Luftverkehr bis zum Landschaftsschutz). Das würde was bringen.