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Windkraft-Planung

6 Bundesländer-Vorschläge für die Stärkung der Windkraft

Nicole Weinhold

Baden-württembergs Landesregierung hat sich beim Ausbau der Windenergie ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2030 soll die installierte Windenergieleistung auf 5,5 Gigawatt erhöht werden. Das würde einen jährlichen Zubau von 350 Megawatt durch etwa 100 Windenergieanlagen verlagen. Dafür müssten allerdings bestehende Hürden abgebaut werden, so die baden-württembergische Landesgeschäftsstelle des Bundesverbandes Windenergie (BWE). Sie sieht es als dringend erforderlich an, bei der Aktualisierung des Integrierten Energie-und Klimaschutzgesetzes (IEKK) die Flächenverfügbarkeit zu erhöhen, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und einen Regionalisierungsbonus bei Ausschreibungsverfahren im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zu integrieren.

Vorschlag aus Baden-Württemberg

Bisher hinkt Baden-Württemberg hinterher. Da die kostenintensiveren süddeutschen Standorte noch nicht konkurrenzfähig sind, gingen bisher lediglich 2,8 Prozent der deutschlandweiten Zuschläge nach Baden-Württemberg. Zudem werden kaum Genehmigungen erteilt und Landesvorgaben zur separaten Waldumwandlungsgenehmigung für Waldstandorte wurden Anfang des Jahres als rechtswidrig erklärt.

Die Lösung:

1. Mehr Flächen für die Windkraft ausweisen: Mindestens zwei Prozent sollten auf Bauleitplanebene für neue Anlagen verankert werden.

2. Zusätzlich Flächen fürs Repowering bereitstellen

3. Keine pauschalen Abstände zur Wohnbebauung

4. Beim Artenschutz müssen Maßstäbe zur Bestandserfassung und Risikobewertung von Tierarten einheitlich geregelt werden und aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen, sowie die höchstrichterliche Rechtsprechung oder die Erfahrungen aus der Praxis. Durch fundierte Grundlagenarbeit könnte eine Verbesserung für den Artenschutz im Einklang mit Windenergieplanungen erzielt werden.

Vorschlag aus Niedersachsen

In Niedersachsen will nun die Region Hannover den Ausbau der Windkraft beschleunigen. Im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP 2016) sollen auch künftig Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Dies aber ohne Konzentrationswirkung: Die Nutzung weiterer Flächen außerhalb der festgesetzten Standorte wäre damit grundsätzlich möglich, sofern nicht öffentliche Interessen entgegenstehen. „Nachdem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg im März letzten Jahres die im RROP getroffenen und politisch beschlossenen Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung für unwirksam erklärt hatte, waren wir gefordert eine Neuplanung vorzunehmen“, erläutert die Dezernentin für Umwelt. Planung und Bauen der Region Hannover, Christine Karasch: „Wir brauchen weiterhin mehr und leistungsstärkere Anlagen, um unsere Klimaschutzziele zu erreichen. Wir wollen dafür schneller Flächen für die Windkraft mobilisieren, die als geeignet und relativ konfliktarm beurteilt werden.

Also, weitere Lösung:

5. Nutzung weiterer Flächen außerhalb der festgesetzten Standorte

Vorschlag aus Sachsen

Ende 2020 fallen in Sachsen 354 Windenergieanlagen mit einer Leistung von 273 Megawatt (MW) aus der festen Einspeisevergütung nach dem EEG. „Durch die Corona-Krise sind die Strompreise an der Börse noch einmal gesunken, für einen Großteil dieser Anlagen wird sich der Weiterbetrieb nicht mehr lohnen,“ warnt Martin Maslaton, Vorsitzender des Bundesverbandes Windenergie (BWE) in Sachsen. Werden diese Anlagen abgebaut, lassen sich die Klimaziele des Landes kaum erreichen.Einegute Lösung für Klima und Beschäftigung vor Ort könnte die neue Wasserstoffstrategie der Bundesregierung bieten. „Mit unseren Altanlagen, die noch viele Jahregünstig grünen Strom erzeugenkönnen, könnten wir zeitnah in die Produktion von grünem Wasserstoff einsteigenund Sachsen zum Vorreiter bei der Wirtschaft mit dem Energieträger der Zukunft machen“, erklärt Kerstin Mann, stellvertretende Vorsitzende im BWE Sachsen.

Weiter Lösung:

6. In vielen Bundesländern könnten Altanlagen, die Ende 2020 aus der EEG-Förderungfallen, in Zukunft grünen Wasserstoff erzeugen.