Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch
Mieterstrom

16 Prozent billiger als Energie vom Grundversorger

Der Ausbau von Mieterstromprojekten steht noch in den Startlöchern. Bisher wurden mit der neuen Förderung kaum Anlagen errichtet. Die Bundesnetzagentur hat bisher 1,2 der jährlich möglichen 500 Megawatt registriert, die die Förderung zulässt. Ein Grund für das schleppende Vorankommen der Projekte ist neben dem langen Planungsvorlauf auch die bürokratischen Regelungen. Denn die Förderung bekommt ein Anbieter von Mieterstrom nur, wenn er mindestens zehn Prozent unter dem Preis des Grundversorgers bliebt, und zwar für die gesamte Stromlieferung.

Mieterstrom ist kein Renditegeschäft

Dies wirkt wie eine psychologische Hürde, über die Vermieter und Immobilienunternehmen erst einmal springen müssen. „Die Zehn-Prozentregelung hätte es gar nicht gebraucht, denn am Ende sind nur faire Mieterstromlösungen langfristig erfolgreich“, kritisiert Florian Henle die umständliche Regelung im Mieterstromgesetz. „Oft ist sogar deutlich mehr drin.“ Als Rückversicherung für die Mieter, dass die Vermieter oder Dienstleister mit dem Mieterstrom nicht für eine Strompreissteigerung sorgen, ist der Deckel zwar gut gemeint. „Doch wer Mieterstrom als einseitiges Renditegeschäft sieht, verliert“, weiß Henle.

Viele Mieter müssen sich beteiligen

Er hat mit seinem Unternehmen schon eine ganze Reihe von Mieterstromprojekten realisiert und weiß genau, dass die Mieter nicht auf das Angebot eingehen, wenn der Strompreis zu hoch ist. Die Rentabilität der Anlagen hängt wiederum unter anderem davon ab, dass möglichst viele Mieter mitmachen. Sind die Investitionskosten wiederum zu hoch, wird der Hauseigentümer wiederum kein Mieterstromprojekt umsetzen. „Diese Tatsache macht Mieterstrom zu einer besonders fairen Art der Energieversorgung“, betont Henle. Ein solches Projekt muss dafür sorgen, dass Immobilienbesitzer und Anlagenbetreiber Mehreinnahmen erzielen und gleichzeitig die Mieter ihre Stromkosten senken.

Wie weit die Strompreise unter den Grundversorgertarifen liegen können, zeigt Polarstern mit seinen neusten Projekten in Unterhanching und Neubiberg. Immerhin erreichen die Mieter durch den Strombezug aus den Solaranlagen einen Autarkiegrad von 30 Prozent. Dabei bekommen sie den gesamten Strom – inklusive der Reststromlieferung – für einen Preis, der 16 Prozent unter dem des Grundversorgers liegt.

Leitfaden aktualisiert

Derweil hat der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) einen aktualisierten „Mieterstrom in der Praxis“ veröffentlicht. Er bietet neben neben juristisch fundierten und verständlich aufbereiteten Fakten auch einen Mustervertrag zur Lieferung von Solarstrom an Mieter, den der Hauseigentümer nach seinen Bedürfnissen und den Gegebenheiten vor Ort anpassen kann.

Rechtliche Hürden überwinden

Mit dem Leitfaden sollen Akteure der Wohnungswirtschaft und Hauseigentümer nützliche rechtliche Hilfestellung erhalten, um die vorhandenen rechtlichen Hürden zu überwinden. Weil die staatliche Förderung die Wirtschaftlichkeit für solaren Mieterstrom erhöht hat, steigen immer mehr Vermieter und Versorger in diesen Zukunftsmarkt ein. „Für die Wohnungswirtschaft ist die Lieferung von Solarstrom an Bewohner und gewerbliche Mieter von Liegenschaften ein reizvolles Geschäftsmodell, weil sich über einen langen Zeitraum bei geringen laufenden Kosten stabile Erträge erzielen lassen“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Die Mieter profitieren ihrerseits, wenn sie bei der Wahl des Energieversorgers nun auch auf preiswerte solare Mieterstromangebote zugreifen können.“

Der Leitfaden wurde in Zusammenarbeit mit Unternehmen ausgearbeitet, die schon Erfahrung mit der Umsetzung von Mieterstromprojekten haben. Neben den Berliner Stadtwerken, Einhundert Energie, Enisyst, Greenpeace Energy, Schäffler Sinnogy, Solarimo und Wirsol war auch die Intersolar Europe an der Ausarbeitung beteiligt. Unterstützt wurde das Projekt durch die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU), dem Bundesverband deutscher Energie- und Immobilienunternehmen (GdW) sowie dem Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (EAD). (Sven Ullrich)