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Onshore-Wind

Aufruf: Dringender Handlungsbedarf bei Windkraft 

Agora Energiewende, Stiftung 2° und Roland Berger haben im Februar in ihrer gemeinsamen Publikation „Klimaneutralität 2050: Was die Industrie jetzt von der Politik braucht. Ergebnis eines Dialogs mit Industrieunternehmen“ festgestellt,  dass die Nachfrage der Industrie nach dezentral erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien massiv zunimmt. Das ist nicht alles: Deutschland muss seine nationalen Klimaschutzziele auch als Mitglied der Europäischen Union und als Befürworter des europäischen Green Deals schaffen. Ohne Onshore-Windenergie wird das nicht gelingen. Allerdings sind sowohl Ausbauziele als auch Ausbaupfade im EEG 2021 nicht ausreichend, damit ein dynamischer Ausbau stattfinden kann. Mit dem Bund-Länder-Kooperationsausschuss soll ein wichtiger Kontroll- und Steuerungsmechanismus zum Erreichen der Ziele sowie zum Umsetzen erforderlicher Maßnahmen implementiert werden. Zentralen Herausforderungen jenseits des EEGs sind dabei: 1. Flächen im erforderlichen Umfang verfügbar machen 2. Genehmigungs- und Umsetzungshemmnisse abbauen

Die Brancheninitiative Windindustrie, ein loses Bündnis aus Projektierern und Finanzierern sowie Herstellern und Zulieferern von Windenergieanlagen, hat nun in einem Impulspapier ausgeführt, was erforderlich ist, damit der dringend notwendige Windkraftausbau an Land wieder an Fahrt gewinnen kann.  Dafür braucht es konzertierte und abgestimmte Maßnahmen von Bund und Ländern. In dem Impulspapier werden die aktuell diskutierten Instrumente, Ansätze und Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung auf die beiden Herausforderungen Flächen und Hemmnisse eingeordnet und bewertet. Die Verfasser sehen es als Beitrag zur Bestimmung von Leitlinien für 2021 sowie die folgenden Jahre. Als wichtige Maßnahmen gelten: 

- Mindestens 2 % der Landesflächen rechtssicher bereitstellen

– Artenschutz mit Klimaschutz in Einklang bringen

- Repowering erleichtern Auf der Prioritätenliste kommt dann im Impulspapier das Thema Konflikte Flugsicherung und Windenergienutzung zu lösen.

Als dem Ziel entgegenwirkend werden dann pauschale Verbote im Nutzwald / auf Forstflächen und pauschale Abstandsregelungen eingeordnet.  Diese Aspekte werden auf ihre Wirkung auf Verfügbarkeit erforderlicher Flächen und ihre Wirkung auf Ab-bau von Genehmigungshemmnissen geprüft. Zudem wird ihnen einen zeitliche und inhaltliche Priorität zugewiesen. So haben die mindestens zwei Prozent Landesfläche für die Windkraft kurz bis mittelfristig etwa eine sehr hohe Bedeutung. Dem gegenüber sind pauschale Abstände und Verbote von Windkraft im Wald unbedingt zu vermeiden. 

Hintergrund: Mit einem Neubauvolumen von durchschnittlich nur ca. 1.600 Megawatt pro Jahr im Zeitraum 2018 bis 2020 wurde nur knapp ein Drittel der zum Erreichen des Erneuerbare-Energien-Ziels der Bundesregierung erforderlichen Zubauleistung von jährlich etwa 5.000 Megawatt installiert. So ist mitt-lerweile eine Ausbaulücke in der Größenordnung von 10.000 Megawatt entstanden.

Mit knapp 100.000 Beschäftigten und 15 Milliarden Euro Umsatz im Bereich Onshore-Windenergie ist Deutschland immer noch Windindustrieführer in Europa. Die zügige und vollständige Umsetzung der Aufgabenliste von Bundeswirtschaftsminister Altmaier zur Stärkung der Onshore-Windenergie ist dringend geboten, um Wettbewerbsvorteile im Bereich weltweit benötigter Klimaschutztechnologien wieder zu gewinnen bzw. auszubauen und den Wirtschafts- und Industriestandort Deutschland zu stärken. Über Hersteller, Zulieferer und Dienstleister wird insbesondere der Mittelstand gestärkt.

Der Bund-Länder-Kooperationsausschuss etabliert erstmals einen Mechanismus zum Monitoring und Steuerung der Ziele für das Jahr 2030. Kritisch sehen die Autoren die kurzfristige Einführung einer endogenen Mengensteuerung. Sie könne zu einer Reduktion der Ausschreibungsmengen und damit zu einer künstlichen Verknappung des Marktvolumens führen. Eine Nachholung der reduzierten Mengen erst nach 3 Jahren nehme dem Markt jegliche Dynamik. „Sofern das Instrument der Mengensteuerung Bestandteil des EEG bleibt, sollte eine Anpassung der Ausschreibungsmengen für den Fall größerer Genehmigungsvolumen auch nach oben ermöglicht werden. Zudem sollten nicht genutzte Ausschreibungsmengen unmittelbar beim nächsten Gebotstermin nachgeholt werden. Nur so lässt sich im Bereich der Ausschreibungen die erforderliche Dynamik entfalten“, heißt es in dem Impulspapier.

Maßnahmen mit hoher Priorität auf Bundes- und Länderebene

Jenseits des EEG braucht es dringend weitere Lösungen, um den erforderlichen dynamischen Ausbau der Windenergie an Land zu ermöglichen. Hier einige Punkte, die die Brancheninitiative Windindustrie bei der Onshore-Windenergie als essenziell und prioritär ansieht: 1. Besagte Landesfläche von zwei Prozent für die Windkraft (siehe oben).  Mit dem bisher für Onshore-Windenergie nutzbaren Flächenanteil von 0,9 % wäre bis 2030 40 % des Strombedarfs zu decken. Eine Erhöhung auf  zwei % würde 2030 eine annähernd 100%ige Deckung ermöglichen. 2. Lösung der Konflikte zwischen ziviler und militärischer Flugsicherung und Windenergienutzung: Etwa 1.000 Projekte mit ca. 4.800 MW Leistungskapazität werden durch Drehfunkfeuer verhindert. Allein die Übernahme international üblicher Standards könnte ca. die Hälfte dieser Projekte ermöglichen. Neue Bewertungsmethoden aus dem Forschungsprojekt WERAN der PTB würden den Konflikt nahezu vollständig auflösen. Durch Bundeswehr-Tiefflugkorridore werden zusätzlich ca. 900 Windenergieanlagen mit 3.600 MW blockiert. 3. Klimaschutz und Artenschutz durch angemessene und verlässliche Regelungen vereinbar machen, missbräuchlichen Artenschutz unterbinden: Missbräuchliche Anwendung von Artenschutz verhindert in großem Um-fang Flächenausweisungen und Genehmigungen auch an Standorten, bei denen eine Abwägung zugunsten der Windenergie ausfallen müsste. Siehe dazu: Fachagentur Windenergie an Land, 2019, „Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie in Deutschland – Ergebnisse einer Branchenumfrage“. 

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