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Betrügerische Fake-Websites bremsen Corona-Soforthilfe

+++ Aktuelle Corona-Nachrichten der Kalenderwoche 14 (14. bis 17. April) lesen Sie hier. +++

Dieser Artikel wird laufend aktualisiert

Wegen Fake-Seiten: NRW stoppt vorerst Corona-Soforthilfe

09. April 2020: Aufgrund von Fake-Website mit gefälschten Antragsformularen hat das Land Nordrhein-Westfalen die Auszahlung der Corona-Soforthilfe 2020 vorerst gestoppt. Das soll die Auszahlungen von Zuschüssen betrügerische Antragssteller verhindern.

Nach Angaben der Landesregierung hat das Wirtschaftsministerium vom Landeskriminalamt (LKA) Hinweise auf Fake-Webseiten erhalten, die in Suchergebnissen prominent platziert waren. Nach ersten Erkenntnissen des LKA hätten „Betreiber mit gefälschten Antragsformularen Daten abgefischt und diese mutmaßlich für kriminelle Machenschaften genutzt“. Daraufhin habe das Land die Bezirksregierungen angewiesen, die Auszahlung der Zuschüsse auszusetzen. In den kommenden Tagen solle eine Ermittlergruppe „ihre Recherchen fortsetzen, um betrügerische Anträge zu identifizieren“. Das Ministerium habe Strafanzeige wegen Betrugs erstattet.

Anträge könnten von der Corona-Krise betroffene Soloselbstständige und Kleinunternehmer in NRW jedoch weiterhin stellen. Dafür sollten sie ausschließlich die offizielle Internetseite zu nutzen: https://soforthilfe-corona.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=NRW_SOFORTHILFE. (jw)

KfW-Kreditanträge: Creditreform bietet kostenlosen Bonitätsnachweis

09. April 2020: Für Corona-Schnellkredite der KfW müssen Betriebe nachweisen, dass sie vor der Corona-Krise wirtschaftlich gesund waren. Dabei will die Creditreform nach eigenen Angaben mit einem kostenlosen Bonitätsnachweis helfen. Mitglied der Creditreform müssten Betriebe dafür nicht werden. Ausfüllen müssten sie lediglich ein einfaches Formular.

Die Wirtschaftsauskunftei biete eine kostenlose „spezielle Auskunft“, mit der Betriebe ihrem Kreditinstitut „schnell und unkompliziert“ darlegen können, dass sie bis zu dem Stichtag 31. Dezember 2019 kreditwürdig waren. „Dann nämlich besteht die Vermutung, dass ihr Kreditbedarf erst durch die Corona-Krise entstanden ist“, sagt Creditreform-Hauptgeschäftsführer Volker Ulbricht. Das bleibt trotz der geplanten erleichterten Antragsstellung bei KfW-Krediten eine Voraussetzung: Antragsteller dürfen zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und müssen zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.

Die Auskunft könne unter creditreform.de beantragt werden. Es genügen offenbar Angaben zum Namen, Anschrift und Firmenname. Die Auskunft werde wird nach Angaben der Auskunftei innerhalb eines Tages verschickt und könne den Antragsunterlagen beigelegt werden.

Tipp: Wirtschaftsauskunfteien sammeln selbstständig Informationen über Unternehmen. Sie nutzen dazu Daten aus öffentlichen Registern, Angaben der Unternehmen aber auch Informationen ihrer Kunden und Mitglieder über andere Unternehmen, zum Beispiel über Zahlungsprobleme eines Betriebs. Dabei sind die Informationen nicht immer zwingend richtig und aktuell. Betroffene Betriebe können diese Auskünfte durch eigene Angaben gegenüber den Auskunfteien korrigieren, müssen diese neuen Angaben allerdings belegen können. (jw)

Mittelstand fordert mehr Hilfe in der Corona-Krise

08. April 2020: Die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand begrüßt zwar die bisherigen Hilfen in der Corona-Krise, sieht jedoch weiteren Handlungsbedarf.

Die Arbeitsgemeinschaft, der auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) angehört, begrüßt zwar „ausdrücklich den Schutzschild, den die Bundes- und Landesregierungen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen aufgespannt haben“. Dennoch seien weitere Maßnahmen erforderlich, „damit der Mittelstand über diese Krisenzeit kommt“. Konkret fordert die Arbeitsgemeinschaft:

  • Liquiditätszuschüsse von Bund und Ländern: „Dringend notwendig“ sei es, die teils sehr unterschiedlich ausgestalteten Zuschüsse so „anzugleichen und so nachzujustieren, dass all diejenigen darauf zurückgreifen können, die schon jetzt einen massiven bis vollständigen Auftragseinbruch haben, diesen aber wegen der Rechnungslegung etc. noch nicht geltend machen können“.
  • Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen: Diese Möglichkeiten müssten nun „tatsächlich praxistauglich von allen Krankenkassen angewendet werden“.
  • Kurzarbeitergeld: Bereits beantragte Zahlungen müssten nun „schnellstens“ in den Betrieben ankommen.
  • Exit-Strategie: Schon jetzt müsse „eine intensive Debatte“ geführt werden, wie eine „Exit-Strategie“ aus der den Schutzmaßnahmen während der Corona-Krise verantwortungsvoll ausgestaltet werden könne – „unter Abwägung aller notwendigen gesundheitlichen Belange der Bevölkerung“. (jw)

Minijobs: Überschreitung der 450-Euro-Grenze wegen Corona möglich

8. April 2020: Mehrarbeit bei Minijobbern kann wegen der Corona-Krise zum Überschreiten der monatlichen Verdienstgrenze von 450 Euro führen. Deshalb ist nun für eine Übergangszeit vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 ein fünfmaliges Überschreiten der Verdienstgrenze möglich, teilt die Minijob-Zentrale mit.

Es gebe in diesem Zeitraum keine Obergrenze für den Mehrverdienst, sofern die Mehrarbeit nicht vorhersehbar war und nur gelegentlich vorkomme. Die Bedingungen dafür beschreibt die Minijob-Zentrale auf ihrer Website ausführlich.

Für die kurzfristige Beschäftigung wurde die Zeitgrenze übergangsweise vom 1. März 2020 bis 31. Oktober 2020 von 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen auf 5 Monate oder 115 Arbeitstage angehoben.

Zudem könne ein gelegentliches Überschreiten der Verdienstgrenze bei 450-Euro-Minijobs für die Monate März bis Oktober 2020 bis zu 5-mal innerhalb eines Zeitjahres erfolgen. Rechenbeispiele und weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Minijob-Zentrale. (ja)

Bund will Zugang zu Corona-Kredite beschleunigen

07. April 2020: Die Bundesregierung will von der Corona-Krise betroffene Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern den Zugang zu KfW-Schnellkrediten erleichtern. Dazu soll die bisherige Risikoprüfung entfallen. Zudem will sie die Hausbanken von der Haftung zu 100 Prozent freistellen.

Geplant sind für die KfW-Schnellkredite folgende Förderbedingungen:

  • Antragsberechtigt sind Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, die mindestens seit dem 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind. Sie müssen zudem im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen haben. Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Die Kreditsumme pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal jedoch 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50 und maximal 800.000 Euro für Betriebe mit mehr Mitarbeitern.
  • Der Zinssatz beträgt aktuell 3 Prozent, die Laufzeit 10 Jahre.
  • Die durchleitende Hausbank wird durch die KfW zu 100 Prozent von der Haftung freigestellt.
  • Kredite werden ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch Hausbank oder KfW bewilligt. (jw)

Telefon-Hotlines: Kammern beraten in Niedersachsen zur Corona-Soforthilfe

7. April 2020: Fragen zur Corona-Soforthilfe in Niedersachsen beantworten nun auch Hotlines der niedersächsischen Handwerkskammern wie auch die Industrie- und Handelskammern.

Nach Angaben der in Niedersachsen zuständigen NBank gibt es derzeit zahlreiche telefonische Anfragen zur Corona-Soforthilfe. Aufgrund der hohen Zahl an Anrufen unterstützen nun auch Telefon-Hotlines der Kammern in der Beratung.

Betroffene Betriebe bittet die NBank, sich an ihre regionalen Ansprechpartner zu wenden.

Hotlines der Handwerkskammern:

  • Hannover: (0511) 34859-0
  • Oldenburg: (0441) 232-248
  • Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim: (0541) 6929-929

Hotlines der IHK:

  • Braunschweig: (0531) 4715-222
  • Lüneburg-Wolfsburg: (04131) 742-341
  • Oldenburg: (0441) 2220-317
  • Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim: (0541) 353-560
  • Ostfriesland und Papenburg: (04921) 8901155
  • Stade: (04141) 524-0

Die Hotline der NBank-Hotline ist weiterhin unter (0511 30031-333 zu erreichen. (jw)

Sonderzahlungen bis zu 1.500 Euro steuerfrei möglich

6.4.2020: Bis zu einem Betrag von 1.500 Euro können Betriebe ihren Mitarbeitern Sonderzahlungen steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren, teilt das Bundesfinanzministerium (BMF) mit.

Mit der Steuer- und Beitragsfreiheit der Sonderzahlungen soll laut BMF die unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise anerkannt werden. Erfasst werden sollen Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten. Voraussetzung: Die Beihilfen und Unterstützungen werden zusätzlich zum Arbeitslohn geleistet und müssen im Lohnkonto aufgezeichnet werden. Die Sonderzahlungen bleiben auch in der Sozialversicherung beitragsfrei, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. (ja)

95 Prozent der Augenoptik-Betriebe laut Umfrage noch geöffnet

6.4.2020: Die Mehrheit der Augenoptik-Betriebe in Deutschland ist weiterhin geöffnet. Das hat eine Blitzumfrage des Zentralverbandes der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) unter 1.500 Betrieben ergeben.

95 Prozent der Augenoptiker-Betriebe sind in der Corona-Krise noch geöffnet, meldet der Verband. Die Umfrage ergibt außerdem: Gut 30 Prozent der Betriebe haben auf eine Notversorgung nach Terminvergabe umgestellt. Knapp 42 Prozent bieten einen verkürzten normalen Betrieb an, während gut zwölf Prozent weiterhin normal geöffnet haben, meldet der ZVA. Zwei Drittel der Befragten sprechen sich zudem gegen behördlich angeordnete Schließungen aus, um die Versorgung der über 40 Millionen Deutschen, die auf eine Brille, Kontaktlinsen oder vergrößernde Sehhilfen angewiesen sind, so lange wie möglich sicherzustellen. Die Betriebe achten nach Angaben des Verbandes auf besondere Schutzmaßnahmen, da sie nah am Kunden arbeiten. (ja)

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