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Kommentar zum nationalen Emissionshandel und zum Gebäudeenergiegesetz

Bundesregierung beschließt schwaches Klimaschutzpaket

Trotz teilweise heftiger Kritik hat die Bundesregierung den CO2-Preis von zehn Euro pro Tonne beschlossen. Mit diesem lächerlichen Preis wird sich gar nicht bewegen. Denn Berechnungen gehen davon aus, dass dadurch der Bezinpreis um etwa drei Cent pro Liter steigt. Das liegt im Bereich der wöchentlichen Schwankungen, an die die Autofahrer ohnehin schon gewöhnt sind.

Um wie viel dann der Kubikmeter Erdgas teurer wird, hat noch niemand überschlagen. Aber die Bundesregierung will in diesem Bereich soziale Härten mit einem höheren Wohngeld ausgleichen. Das ist zwar ein guter Ansatz. Doch insgesamt wird auch eine minimale Steigerung eines Erdgaspreises, den niemand wirklich spürt, auch niemanden dazu bewegen, seinen Erdgaskessel aus dem Keller zu werfen und sich statt dessen für eine Photovoltaikanlage mit Wärmepumpe oder einen Biomassekessel zu entscheiden. Zumal viele Bewohner vom Mehrfamilienhäusern ohnehin keine Chance haben, auf erneuerbare Energien umzusteigen, wenn dem Vermieter die Heizkosten seiner Mieter egal sind.

Kein echter Leidensdruck aufgebaut

Hier muss die Bundesregierung endlich das Gebäudeenergiegesetz und vor allem einen wirksamen Klimaschutzplan im Gebäudesektor auf den Weg bringen und auch hier noch einmal nachschärfen. Denn die vorliegenden Entwürfe werden ebenfalls keinerlei Lenkungswirkung entfalten.

Doch auch wenn der CO2-Preis in den nächsten Jahren steigt, bleibt es zumindest fraglich, ob die Autofahrer ihre Boliden stehen lassen und die Hauseigentümer massenweise zu den erneuerbaren Energien zu wechseln, wenn da kein echter Leidensdruck aufgebaut wird. Allerdings dürfen die einzelnen Sektoren auch nur festgelegt Mengen emittieren. So darf der Verkehrssektor im nächsten Jahr nur 150 Millionen Tonnen CO2 ausstoßen. Im Jahr 2017 lagen die Emissionen laut Umweltbundesamt bei 166 Millionen Tonnen. Die Emissionen sollen dann stetig weiter sinken. Im Jahr 2021 dürfen Autos, Flugzeuge und die Bahn nur noch 145 Millionen Tonnen ausstoßen. In den darauf folgenden Jahren sollen die erlaubten Emissionen weiter sinken, bis sie 2026 bei 117 Millionen Tonnen und 2030 bei 95 Millionen Tonnen liegen.

Minderungsziele vor sich herschieben

Ob das mit den Instrumenten machbar ist, die die Bundesregierung beschlossen hat, bleibt zumindest spannend. Zumal die Minderungen auf auf das nächste Jahr verschoben werden können. Dann kommt das allerdings noch zu den Minderungszielen des jeweiligen Jahres dazu. Am Ende könnte das bedeuten, dass ein wachsender Haufen an gutem Willen vor sich hergeschoben wird, ohne dass sich tatsächlich etwas ändern muss. Erst im Jahr 2030 wird Kassensturz gemacht. Dann könnte das dicke Ende kommen, wenn der Umstieg auf die Elektromobilität oder die Bahn nicht schnell genug geht.

Denn die Vielfahrer sollen mit einer höheren Entfernungspauschale entlohnt werden. Die steigt ab dem 21ten Kilometer auf 35 Cent pro Kilometer und ist damit so angelegt, dass die Autofahrer belohnt werden, wenn sie mehr fahren. Allerdings muss man hier auch feststellen, dass diese auch für bahnfahrende Pendler gilt. Außerdem ist die Senkung der Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr von einst 19 auf sieben Prozent ebenfalls beschlossene Sache, was aber zu wenig ist, um Vielflieger auf die Bahn umzulenken, selbst wenn die Luftverkehrssteuer kommt, die aber wie der CO2-Preis ebenfalls extrem niedrig ausfällt. Sie verteuern die Tickets auf Inlandskurzstreckenflügen um sechs bis 17 Euro. An dieser Stelle wären ambitioniertere Mittel notwendig.

Emissionen der Gebäude sollen sinken

Das Gleiche gilt für den Gebäudesektor. Hier sollen die Emissionen von derzeit 136 Millionen Tonnen im nächsten Jahr auf 118 Millionen Tonnen sinken. Bis 2026 ist ein Rückgang auf 89 Millionen Tonnen geplant und im Jahr 2030 dürfen die Gebäude nur noch 70 Millionen Tonnen CO2 ausstoßen. Auch hier bleibt es fraglich, ob die Bundesregierung mit ihrem jetzt beschlossenen niedrigen CO2-Preis erfolgreich ist. Immerhin ist hier schon die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung beschlossene Sache. Da müssen allerdings die Bundesländer noch zustimmen.

Mit dem parallel verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird es aber weder gelingen, die Emissionen zu senken, noch die Vorgaben der EU umzusetzen, auch wenn ab 2026 die Ölheizungen im Neubau verboten werden. Doch einfach nur die EnEV mit dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz zusammenzukippen und zu hoffen, dass sich daraus von allein effizientere Gebäude entwickeln, ist völlig naiv. Denn im Vergleich zu den bisherigen Anforderungen hat sich nichts verändert. Auch die Fixierung auf eine dicke Dämmung ist geblieben, auch wenn die Photovoltaik als Erfüllungsoption dazugekommen ist.

Höherer Gebäudestandard ist notwendig

Um den Anforderungen der EU hinsichtlich eines Niedrigsenergiegebäude näher zu kommen, wäre ein Standard notwendig. „Laut EU-Kommission würde ein KfW-40-Niveau diesen Anforderungen entsprechen. Mit dem GEG werden die energetischen Anforderungen an Neubauten gegenüber dem derzeit gültigen EnEV-Standard, der bei KfW-75 liegt, allerdings fortgeschrieben”, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar). „Damit bleibt die Bundesregierung sogar hinter den Anforderungen ihrer eigenen Effizienzstrategie Gebäude zurück, welche im Durchschnitt ein KfW-55-Niveau für notwendig hält, um die Klimaziele im Gebäudesektor zu erreichen.”

EEG-Umlage soll sinken

Zur Entlastung der Bürger will die Bundesregierung auch die EEG-Umlage und nach Angaben des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) auch die Stromsteuer senken. Letztere soll aber nur sinken und nicht ganz abgeschafft werden, was wiederum Kritik hervorruft. Auch die Absenkung der EEG-Umlage um 0,25 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2021, um 0,5 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2022 und um 0,625 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 2023 ist nur ein kleiner Teil. Eine Abschaffung der Vergünstigungen für die energieintensive Industrie, die ohnehin von den in den vergangenen Jahren gesunkenen Börsenstrompreisen profitiert, wäre eine viel spürbarere Entlastung für die privaten und mittelständischen Verbraucher gewesen. Zumal die EEG-Umlage nach Berechnungen der Experten ohnehin im Jahr 2021 zu sinken beginnt.

Windenergie wird weiter ausgebremst

Auch die Beschlüsse zur Windkraft konterkarieren das eigentliche Ziel, die Energiewende auf den Weg zu bringen. „Die Politik müsste endlich Hemmnisse beim Ausbau der Windenergie abbauen – tut aber das genaue Gegenteil”, wettert Marie-Luise Wolff, Präsidentin des BDEW, zu Recht. „Konsistente Klimaschutzpolitik geht anders. Der niedrige Ausbaupfad und die geplante pauschale Abstandsregelung sind ein Rückschlag für den so wichtigen Ausbau der Windenergie. Dies wird die Energiewende verlangsamen und verteuern“, schimpft Wolff.