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Investitionsbeschleunigungsgesetz

Bundestag verordnet guten Lauf für Windparkprojekte

Tilman Weber

Schon am Donnerstag hat der Bundestag das Investitionsbeschleunigungsgesetz für Infrastrukturvorhaben verabschiedet. Es sieht vor, dass Widerspruch und Anfechtungsklagen gegen geplante Windenergieanlagen an Land ab 50 Meter Gesamthöhe der Windturbinen den Baustart nicht verschieben können.

Eingeführt hat die Politik damit auch, dass sofort die Oberverwaltungsgerichte für Erneuerbare-Energien-Projekte zuständig sind – und nicht wie bisher mehrere untergeordnete Instanzen erst die Streitfälle behandeln. Das soll ein Durchreichen der Prüffälle an die nächsthöheren Instanzen verhindern und damit wertvolle Zeit sparen.

Auch Windparkgegnern ist die Beschlussfassung des Investitionsbeschleunigungsgesetzes schon aufgefallen. „Im „Investitionsbeschleunigungsgesetz“ ist z.B. festgelegt, dass Klagen gegen Genehmigungen keine aufschiebende Wirkung mehr entfalten“, vermeldete die Gruppe Vernunftkraft Odenwald schon zwei Tage vor der Verabschiedung warnend ihren Anhängern. Dabei urteilt die Vernunftkraft Odenwald vorweg: „Der Gesetzgeber hat seit August 2020 alle wesentlichen rechtlichen Hürden für den Ausbau beseitigt:“

Allerdings sind nicht alle Anhänger der Energiewende im politischen Berlin begeistert. So gelten die Vereinfachungen der Projekte auch Kraftwärme-Kopplungs-Anlagen, die konventionelles Gas einsetzen oder etwa auch dem Straßenbau – und laufen damit teilweise dem Klimaschutz zuwider. „Wir wollen, dass Beschleunigung auf den Ausbau der zukunftsfähigen, sozialökologischen und klimagerechten Infrastruktur beschränkt wird“, begründete daher die Linken-Bundestagsabgeordnete Sabine Leidig, warum sich ihre Fraktion bei der Abstimmung enthielt.

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