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Photovoltaik in der Großstadt

Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht Mieterstrombericht

Die Berliner Stadtwerke vermelden einen Meilenstein in ihrer noch jungen Geschichte. Denn der Energieversorger hat in den fünf Jahren seines Bestehens zehn Megawatt Photovoltaikleistung in der Bundeshauptstadt aufgebaut. Das mag lächerlich klingen. Doch angesichts der strukturellen Verhältnisse in der Großstadt ist das dennoch ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann. Denn in Berlin kommt die Energiewende wie in anderen Großstädten nur schleppend voran. Das liegt vor allem daran, dass hier nur wenige Freilandanlagen möglich sind. Der größte Teil muss auf Dächern von Gebäuden gebaut werden, in denen hauptsächlich Mieter wohnen. Das Einfamilienhaus ist in den deutschen Großstädten kein Massenphänomen.

4,3 Megawatt für die Mieter der Hauptstadt

Entsprechend schwer hat es die Photovoltaik. Denn auch mit einer finanziellen Förderung ist der Mieterstrom noch nicht sehr weit gekommen. Magere 677 geförderte Mieterstromanlagen mit einer Gesamtleistung von 13,9 Megawatt vermeldet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in seinem pflichtgemäßen Statusbericht zum Mieterstromgesetz. Allein die Berliner Stadtwerke haben davon einen großen Teil errichtet. Insgesamt hat das Unternehmen 4,3 Megawatt an Mieterstromanlagen gebaut. Dazu kommen noch 5,7 Megawatt Anlagenleistung, die auf den landeseigenen Immobilien errichtet wurden. Dazu gehören neben Schulen auch Sporthallen, Verwaltungs- und Kulturgebäude, Polizei- und Feuerwachen sowie Gefängnisse.

Mieterstrom braucht besseren Rahmen

Acht Hektar beträgt die gesamte Modulfläche, die die Berliner Stadtwerke schon aufgebaut haben. Das ist eine ganze Menge. „Aber wir wissen auch, dass wir das Tempo kräftig steigern müssen, um die Klimaziele der Stadt zu erreichen”, erklärt Kerstin Busch, Geschäftsführerin der Berliner Stadtwerke. Es müssen nicht nur alle stadteigenen Gebäude möglichst mit Solaranlagen belegt werden. Auch das Mieterstromgeschäft braucht mehr Tempo.

Doch das ist nicht so einfach, wie der aktuelle Mieterstrombericht des BMWi zeigt. Schließlich werden vor allem die größere Anlagen auf Mehrfamilienhäusern, wie es sie in Berlin gibt, kaum noch gefördert. Auf der anderen Seite sind die administrativen Hürden hoch, was die Kosten nach oben treibt. So zumindest steht es im Mieterstrombericht. Da sind nicht nur die hohen Kosten für Zählerkonzepte und Netzanschlüsse, die mit der mageren Mieterstromförderung nicht mehr gedeckt werden können.

Quartierskonzepte nicht möglich

Auch fehlende Sicherheit, dass ein Lieferkettenmodell möglich ist, treibt die Kosten nach oben. Das ist ein Modell, bei dem ein Energiedienstleister den Vertrieb des Solarstroms aus der Anlagen auf dem Dach übernimmt, ohne gleichzeitig der Anlagenbetreiber sein zu müssen. Das würde die üblichen Pachtmodelle mit ihren zusätzlichen Kosten überflüssig machen. Dazu kommt noch die Zusammenfassung von kleineren Anlagen in unmittelbarer räumlicher Nähe zu einem großen Generator. Außerdem ist es nahezu unmöglich ist, über sinnvolle Quartierskonzepte auch Nachbarhäuser mit Solarstrom zu beliefern, was wiederum zu tatsächlichen Entlastungen im Versorgungsnetz führen würde, die das BMWi derzeit nicht wahrnimmt.

15 Prozent unter dem Grundversorgerpreis

Die Preisvorgaben, die das Mieterstromgesetz macht, sind hingegen vollkommen überflüssig. Das Gesetz legt fest, dass der Mieterstrom als Kombination aus vor Ort produziertem Solarstrom und Reststromlieferung aus dem Netz mindestens zehn Prozent billiger sein muss als der Strom vom Grundversorger. Abgesehen davon, dass zu einen höheren Preis als den Strom vom Grundversorger ohnehin niemand den Solarstrom abnehmen würde, liegt der Mieterstrom durchschnittlich über 15 Prozent unter dem Grundversorgerpreis.

Damit sind die Kosten für die Beteiligten tatsächlich konkurrenzfähig selbst mit preiswerteren Angeboten aus dem Netz. Doch um die Energiewende tatsächlich in die Städte zu bringen, muss das BMWi gesetzlich endlich nachsteuern. Sonst wird das Mieterstromgesetz noch mehr zu einem Verhinderungsgesetz als es derzeit ohnehin schon ist.