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Solarparks in Ausschreibungen

Clearingstelle präzisiert 15 Meter Korridor in Freiflächenanlagen

Das EEG 2021 sieht für die zur Ausschreibung von Marktprämien für Solarparks zugelassenen Flächenkulisse auch Randstreifen an Straßen und Schienenwegen vor. Im Vergleich zum vergangenen Jahr gab es sogar einen Verbesserung. Denn mit der EEG-Novelle wurde dieser Randstreifen von bisher 110 auf 200 Meter verbreitert. Allerdings muss innerhalb dieser 200 Meter ein mindestens 15 Meter breiter Korridor frei bleiben.

Lage des Korridors ist nicht vorgeschrieben

Hier stellten sich gleich mehrere Fragen, die die Clearingstelle EEG/KWKG jetzt mit einer Auslegung beantwortet hat. Die erste Frage betrifft die Lage dieses Korridors. „Dies ist nicht im EEG 2021 vorgeschrieben, sodass jedenfalls aus EEG-rechtlicher Sicht der Korridor innerhalb des 200-Meter-Korridors frei gewählt werden kann“, schreiben die Experten der Clearingstelle. Sie verweisen dazu auch auf den Begründungstext, der die Gesetzesvorlage zur EEG-Novelle begleitet hat. Auch dort steht klar und eindeutig, dass die Anordnung des Korridors nicht vorgeschrieben wird. Zwar rät der Gesetzgeber, diesen unmittelbar angrenzend an die Fahrbahn zu legen. Doch geregelt ist tatsächlich nur die Breite des Korridors. Die Bundesregierung verweist allerdings hier auf weitere Vorgaben etwa des Bundesfernstraßengesetzes oder des Naturschutzes, die hier ebenfalls zur Anwendung kommen können.

Korridor nicht einzäunen

Die Lage des Korridors direkt an der Straße bietet sich noch aus einem anderen Grund an. Denn eine zweite Frage ist, ob dieser Korridor eingezäunt oder mit technischen Einrichtungen wie Trafos bebaut werden können. Ob letzteres möglich ist, geht weder aus dem Gesetz noch aus dessen Begründung hervor. Doch die Experten der Clearingstelle betonen, dass aus der Gesetzesbegründung der 15-Meter-Korridor nicht eingezäunt werden darf. Denn der Korridor soll geschaffen werden, damit die Wanderung von Tieren, vor allem von größeren Säugetieren, möglich bleibt. Das ist natürlich nicht möglich, wenn der Korridor innerhalb der Einzäunung des Solarparks liegt.

Tiere um den Solarpark herum leiten

Deshalb bietet es sich an, den Korridor zwischen Straße oder Schienenweg und Solarpark zu legen, um einen Zaun einzusparen, der notwendig wäre, würde der Solarpark in zweit Flächen links und rechts neben dem Korridor geteilt. Offen bleibt dann allerdings die Frage, ob das verkehrstechnisch sinnvoll ist, die Säugetieren näher an die Straße oder den Schienenweg zu leiten, da dann die Gefahr von Wildunfällen steigt.

Korridor muss 20 Jahre frei bleiben

Die Clearingstellen hat außerdem klargestellt, dass der 15-Meter-Korridor über den gesamten Zeitraum der Förderung des Solarparks freigehalten werden muss und nicht nur bei der Inbetriebnahme der Anlage freizuhalten ist. Das ergibt sich aus dem Ziel, das mit dem Korridor erreicht werden soll.

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