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Gesetzesentwurf

EEG-Reform: Neue Regeln, aber viele Fragen offen

Katharina Wolf

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Entwurf zur Reform des EEG vorgelegt, dass Auswirkungen der Corona-Krise entschärfen könnte, aber gleichzeitig viele Fragen zum Solardeckel und Abstandsreglungen von Windparks zu Siedlungen offen lässt.

Wie das Handelsblatt berichtet, sollen die Realisierungsfristen und die Fälligkeit von Vertragsstrafen für Anlagen, die bei Ausschreibungen vor dem 31. März 2020 einen Zuschlag bekommen haben, um sechs Monate verlängert werden. Zusätzlich soll das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) mit der Novelle die Kompetenz erhalten, Verordnungen zur Feststellung der Eignung von Flächen für die Windenergienutzung auf See zu erlassen.

Bürgerenergiegenossenschaften dauerhaft ohne Privilegien

Zudem werden Privilegien für Bürgerenergiegenossenschaften dauerhaft gestrichen. Sie hatten ursprünglich ohne Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz an den Ausschreibungen teilnehmen dürfen. In der Folge hatten in den ersten Auktionsrunden nahezu ausschließlich Bürgerwindprojekte den Zuschlag bekommen, die angesichts fehlender Genehmigung und verlängerter Realisierungsfristen die Ausbaukrise der Windkraft verschärften.

Dieses Privileg war zwar bereits ausgesetzt worden, soll aber nun dauerhaft gestrichen werden. Hier ist Eile geboten, denn zum Ausschreibungsterminim Juli 2020 würde ohne neue Maßnahmen die ursprüngliche Regelung für Bürgerwind wieder gelten.

Gleichzeitig will das Bundeswirtschaftsministerium große Stromverbraucher weiterhin von der EEG-Umlage entlasten. So soll nach Medienberichten die Frist verlängert werden, zu der stromintensive Unternehmen Anträge und Nachweise für die besondere Ausgleichsregelung einreichen dürfen.

Was wird aus der Solarbranche?

Offenbar ungeklärt bleibt die Frage nach dem Solardeckel und der Abstandsregelung für Windparks von Siedlungen. Vor allen die Solarbranche fürchtet einen massiven Einbruch, denn der derzeit gültige Regelung sieht vor, dass die EEG-Förderung für PV-Anlagen eingestellt wird, wenn die Photovoltaik-Gesamtleistung in Deutschland 52 Gigawatt errichtet hat. Nach Ansicht der Branche ist dies im Sommer der Fall.

Der Bundesverband Windenergie (BWE) begrüßt in einer Stellungnahme ausdrücklich, dass Bürgerenergiegenossenschaften an Ausschreibungen zukünftig ausschließlich mit immissionsschutzrechtlicher Genehmigung möglich ist. Der Verband übte an anderen Vorschlägen jedoch deutlich Kritik. Statt der starren Verlängerung um sechs Monate für alle Anlagen solle der Bundesnetzagentur ermöglicht werden in eigener Regie Fisten zu verlängern - wie sie es bereits getan hat. Zudem fordert der BWE die Fristverlängerung auch auf Zuschläge auszuweiten, die nach dem 31. März erteilt werden. Es sei unklar, wie lange die COVID-19-Krise dauere und Abläufe in Unternehmen massiv behindere.

Auch die weiterhin offenen Fragen zum Ausbaudeckel und Mindestabständen stoßen bei Branchenverbänden auf Kritik. Carsten Pfeiffer, Leiter Strategie & Politik des Bundesverbands Neue Energiewirtschaft (bne) sagte dem PV Magazine, es sei „unverantwortlich, dass der 52-Gigawatt-Deckel in dieser Mini-EEG-Novelle offenbar nicht mitgestrichen werden soll". Bei der Solarbranche lasse die Bundesregierung damit fahrlässig ein Anti-Konjunktur-Programm weiterlaufen.

BWE-Geschäftsführer Wolfram Axthelm erteilte grundsätzlich bundesweit einheitlichen Regelungen für Abstände eine Absage. Die Bundesländer könnten Regelungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Siedlungsstruktur und topografischen Gegebenheiten treffen und hätten dies auch getan. „Eine bundeseinheitliche Vorgabe braucht es nicht.“

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