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Banken

Windparkfinanzierung im neuen Gewand?

Hartwig von Bredow sieht viele neue Fragen auf die deutsche Bankenszene zukommen: „Sicherlich werden sie sich auch mit neueren Geschäftsmodellen auseinandersetzen müssen“, sagt der Rechtsanwalt aus Berlin. Von Bredow gilt als Experte für die Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Projekten und bietet über seine Kanzlei so genannte Due-Dilligence-Prüfungen für Projekte und Unternehmen an: Theoretische Crashtests für zum Beispiel Windenergieprojekte oder Windenergiefirmen, um etwa für Banken die Kreditrisiken zu simulieren. Am 18. September hatte Von Bredow in einem Seminar der Akademie für Erneuerbare Energien erste Banken- sowie auch Versicherungsvertreter über ihre neue Rolle im EEG-System unterrichtet. Unter dem Seminartitel „EEG 2014 richtig umsetzen“ erklärte er den Teilnehmern, worauf sie bei der Bewertung der Wirtschaftlichkeit und des Risikogehalts von Projekten künftig achten müssen. Außerdem sollten sie lernen, so hatte die Akademie davor angekündigt, „Fallstricke bei der Finanzierung oder Versicherung von Wind-, Photovoltaik- und Biogasprojekten zu erkennen und auszuräumen.“

Das EEG verpflichtet seit 1. August Windparkbetreiber, ihren Strom direkt zu verkaufen. Geschehen dürfte das wie bisher in einer freiwilligen EEG-Version über die Strombörse mit Hilfe professioneller Börsenstromhändler. Je nachdem, wie geschickt ein Unternehmen es anstellt, wie gut sein Vertrag mit einem Direktvermarkter ausfällt, wie gut er den Windpark technisch für eine Vielfalt von Direktvermarktungsmöglichkeiten ausrüstet und instandhält und welches Wetterglück ihm weht, kann er mehr oder weniger verdienen. Vom Netzbetreiber erhält er über das vom Direktvermarkter erzielten Börsenstromgeld hinaus einen Aufschlag, der im Durchschnitt alle Börseneinnahmen der Windparkbetreiber auf die Einnahmen in Höhe der EEG-Vergütungswerte aufrundet.

Weil damit der Erfolg jedes neuen Windparks künftig von ganz schön vielen unternehmerischen Entscheidungen abhängt, kommt der Finanzbranche einschließlich der Versicherungen künftig neue Verantwortung zu. „Sicherlich gibt es künftig eine andere Risikobewertung“, sagt von Bredow: „Die Banken müssen beispielsweise die Bonität der Direktvermarkter in ihre Kreditverhandlungen zur Vergabe von Fremdkapital an neue Windparkprojektierungen einbeziehen.“

Wie Banken über Finanzierung entscheiden, wichtiger denn je

Die Frage, wie Banken künftig über die Finanzierung entscheiden, ist wichtiger denn je. Denn schon bisher herrscht die paradoxe Situation, dass die mit billigem Zentralbankgeld überfluteten Kapitalmärkte auch die Banken in Deutschland mit genug Kapital versehen. Doch das Geld fließt nur schwer ab, weil ganze Branchen in der deutschen Wirtschaft entweder nicht investieren. Oder weil – wie in der Windbranche – die Geldinstitute durch neue Gesetze zunehmend komplexere Risikoprüfungen vornehmen müssen, ehe sie den Projekten das Fremdkapital zuschieben dürfen. Andererseits müssen die Kreditinstitute sich hüten, dass sie zu sehr die unternehmerischen Entscheidungen der Investoren von Windparks beeinflussen – weil sie sonst bei Insolvenzen als Quasi-Mitunternehmer in Haftung genommen werden könnten. Dabei könnten die Finanzhäuser in Deutschland ungewollt oder gewollt zu behutsamen Lotsen im Kreditvergabesystem werden. Schon allein, wenn sie mit ihrer Bewertung der Direktvermarkter darüber mitentscheiden, welcher sich auf dem Markt durchsetzen darf.

Nicht nur, aber auch deshalb, braucht es wohl Experten wie von Bredow, die den Banken sagen können, was sie dürfen. „Natürlich wäre es wünschenswert, wenn Banken hier nun Aufgaben übernehmen könnten, die einer Lotsenfunktion entsprechen“, sagt er zu ERNEUERBARE ENERGIEN. „Aber diese Lotsenfunktion entspricht schon deshalb noch nicht der Praxis, weil die Banken erst das Know-how dafür noch aufbauen müssen.“ 

Entscheidende Änderungen in Kreditvergabe mit Auktionssystem

Doch wird sich wirklich so viel ändern im Kreditvergabeverfahren? Von Bredow winkt wie auch manch von ERNEUERBARE ENERGIEN derzeit befragter Bankenvertreter bei dieser Frage ab: Bei großen Windparks hätten die Fremdkapital-Verleiher schon bisher rechtliche Prüfungen vornehmen lassen und Konzepte für die Stromvermarktung geprüft.

Andere in der Kapitalmarktbranche sehen voraus, dass die wirklich neuen Fragen erst mit der ab 2017 bevorstehenden Einführung eines Auktionierungssystems für jede neue Windstromerzeugung auf die Banken zukommen: Wann beispielsweise kann eine Bank eine bedingte Kreditzusage geben, wenn ein Projektierer noch gar nicht weiß, ob er den Zuschlag in der Auktionierung bekommen wird – und zu welchem Preis?

Die Bremer Landesbank mahnt zu Gelassenheit: „Ja, der Umfang des Gesetzes hat sich deutlich erhöht. Die Rentabilität der Projekte ist durch die Vergütungsabsenkung bisweilen schwieriger zu erreichen. Doch derzeit bekommen sie eine Kompensation durch weiter gesunkenes Kapitalmarktzinsniveau.“ Soll wohl heißen: Die Risikobewertung fällt erstmal doch nicht so schwer.

(Tilman Weber) 

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