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EEG-Novelle

Jetzt Industrierabatte auch für Eigenverbrauch?

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW Solar) und Verbraucherschützer laufen Sturm gegen Industrierabatte bei der Belastung des Eigenverbrauchs mit einer EEG-Umlage. Eine entsprechende Regelungen für die geplante EEG-Novelle hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) mit den Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), sowie Nordrhein-Westfalen, Hannelore Kraft (SPD), und dem baden-württembergischen Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) vereinbart. „Das schreit zum Himmel! Das Verursacherprinzip steht Kopf. Die größten Verursacher des Treibhauseffekts sollen weitgehend von den Kosten der Energiewende befreit bleiben, während die Mehrzahl künftiger Solarstromanlagenbetreiber drei bis fünfmal so stark zur Kasse gebeten werden sollen“, kritisiert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Verbraucher- und Klimaschutz werden mit Füßen getreten und klar den Interessen großer Konzerne untergeordnet. So kann die Energiewende nicht gelingen. Mit dieser Ungerechtigkeit wird die Akzeptanz der Energiewende aufs Spiel gesetzt. Außerdem werden die zukünftigen Betreiber von Solarstromanlagen dann von ihren Klimaschutzvorhaben größtenteils Abstand nehmen“, warnt Körnig. „Zweck des Erneuerbare-Energien-Gesetzes war es immer, die Markteinführung erneuerbarer Energien zu befördern, nicht aber diese mit Kosten zu belasten und den Wettbewerb mit fossilen Energieträgern dadurch zu erschweren.“ Genau dies sei aber der Fall, wenn die großen Emittenten von Kohlendioxid besser gestellt werden als Betreiber von Anlagen zur Erzeugung regenerativen Stroms.

Rabatte sollen auf Eigenverbrauch ausgeweitet werden

„Es kann nicht sein, dass das Handwerk oder die Mieter bis zu fünf Cent mehr je Kilowattstunde für die Energiewende zahlen müssen, wenn sie ihren Strombedarf mittels einer Solaranlage selbst decken wollen, als ein Stahlproduzent oder der Braunkohletagebau für fossil erzeugten Betriebsstrom“, betont Körnig. Doch genau das würde passieren, wenn die zwischen dem Bundeswirtschaftsminister und den drei Bundesländern ausgeklüngelten Vorschläge tatsächlich ins EEG aufgenommen werden. Denn diese sehen vor, dass die stromintensiven Industrieunternehmen, die ohnehin schon von Rabatten bei der EEG-Umlage und den Netzgebühren profitieren, abermals von der drohenden Belastung des Eigenverbrauchs ausgenommen werden. Dabei machen Gabriel, Kraft, Dreyer und Schmid noch nicht einmal einen Unterschied zwischen Strom aus regenerativen und fossilen Quellen. Anders als die mittelständischen Unternehmen, die ihren sauberen Solarstrom selbst verbrauchen, sollen die Industrieunternehmen mit hohem Energieverbrauch nur die bisher geltende verminderte EEG-Umlage zahlen. Wenn die Unternehmen zwar in einer stromintensiven Branche tätig sind, aber nicht unter die besonderen Ausgleichsregelungen der EU falle, sollen sie auf ihren selbst erzeugten und vor Ort verbrauchten Strom die Differenz zwischen der aktuellen EEG-Umlage und der EEG-Umlage des vergangenen Jahres bezahlen. Das wären aktuell 0,96 Cent pro Kilowattstunde. Für die Unternehmen, die wenig Strom verbrauchen, ihren Strom aber selbst produzieren, bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Sie zahlen weiterhin 70 Prozent EEG-Umlage, wenn sie ihren Strom mit einer Solar-, Windkraft- oder Bioenergieanlage erzeugen. Das wären aktuell 4,37 Cent pro Kilowattstunde. Produzieren sie ihren eigenen Strom mit einem Generator, der mit fossilen Energieträgern gefüttert wird, fallen 90 Prozent EEG-Umlage an.

EEG-Befreiung auch für Mieterstrom

Der (BSW Solar) fordert hingegen, auf die Industrierabatte zu verzichten und statt dessen die EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Solarstrom nicht einzuführen. Die EEG-Umlage sollte auch für den Solarstrom entfallen, der direkt im Gebäude zum Beispiel von Mieter direkt verbraucht wird. Bisher können sich die Anlagenbetreiber nur auf das Grünstromprivileg berufen, dass es ihnen erlaubt, den Strom mit einer um zwei Cent pro Kilowattstunde verminderten EEG-Umlage zu liefern, statt in Zukunft noch schlechter gestellt zu werden, weil die EEG-Novelle die Abschaffung des Grünstromprivilegs vorsieht. Diese Anlagenbetreiber dürften im Rahmen der EEG-Novelle keinesfalls schlechter gestellt werden als die stromintensive Industrie, die ihren Strom größtenteils noch aus fossilen Energiequellen bezieht, betont der BSW Solar.

Mittelstand bekommt keinen Rabatt

Die beiden Ministerpräsidenten und der baden-württembergische Wirtschaftsminister begründen ihren Vorstoß damit, dass die Industrie nicht durch die Novelle des EEG gefährdet werden dürfe. „Ziel der EEG-Novelle muss sein, industrielle Arbeitsplätze nicht zu gefährden und gleichzeitig die Energiewende gemeinsam mit der Wirtschaft zu schaffen“, erklärt Nils Schmid in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Gabriel, Dreyer und Kraft. „Unsere traditionell exportorientierte Südwest-Wirtschaft ist auf eine sichere und umweltgerechte Energieversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen angewiesen“, behauptet er. „Mit Hilfe der Eigenstromerzeugung ist es vielen, gerade mittelständischen Unternehmen gelungen, die Energiekosten zu senken und einen Beitrag zur Versorgungssicherheit im Südwesten zu leisten.“ Dabei vergisst Schmid allerdings, dass die mittelständischen Unternehmen weiterhin ihren selbst produzierten Solarstrom nur dann im Unternehmen verbrauchen dürfen, wenn sie 70 Prozent der regulären EEG-Umlage dafür bezahlen. Immerhin scheint die jüngst von Gabriel geplante Belastung des Stroms aus Bestandsanlagen vom Tisch zu sein. Denn das war ebenfalls eine Forderung der Bundesländer. „Gute Industriepolitik setzt Verlässlichkeit voraus“, begründet Schmid den Vorstoß der Bundesländer. „Darum habe ich mich in Berlin dafür eingesetzt, dass bereits getätigte Investitionen unserer Unternehmen in die Energiewende Vertrauensschutz genießen müssen.“ Gabriel will jetzt den Vorschlag, den er als „kluge Weiterentwicklung der bisherigen Planungen“ der bisherigen Planungen bezeichnet, in die weitere Debatte einbringen. (Sven Ullrich)