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Photovoltaikmarkt Japan

Tokio ändert Vergütung für Solarstrom

Die Regierung in Tokio wird zum Wechsel des Finanzjahres in Japan die Einspeisevergütungen für Photovoltaikanlagen senken und neue Solarparkleistung mit veränderten Preisgrenzen ausschreiben. Dieses beginnt – abweichen von Europa und den USA nicht zum Wechsel des Kalenderjahres, sondern erst nach dem ersten Quartal des kommenden Jahres. Die entsprechenden Vorschläge für die neue Einspeisevergütung hat der japanische Ausschuss zur Berechnung von Beschaffungspreisen (Procurement Price Calculation Committee – PPCC) bekanntgegeben.

Zwei Yen extra für Anlagensteuerung

Demnach soll die Vergütung für Solarstrom aus privaten Dachanlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt in den Fiskaljahren 2017 und 2018 nur noch mit 28 japanischen Yen pro Kilowattstunde vergütet werden. Das sind umgerechnet 22,84 Eurocent. Zwei Yen (1,63 Eurocent) zusätzlich bekommen die Anlagenbetreiber pro Kilowattstunde eingespeisten Solarstroms, wenn die Anlage regelbar ist. Bisher lag die Vergütung für solche Systeme bei 30 Yen (24,47 Eurocent) pro Kilowattstunde, wenn die Anlage nicht steuerbar ist. Kann der Netzbetreiber die Anlageleistung regeln, bekamen die Betreiber bisher 33 Yen (26,92 Eurocent) pro Kilowattstunde.

Der PPCC hat zudem schon die Absenkungen der Einspeisevergütung für die Fiskaljahre 2018/2019 und 2019/2020 vorgeschlagen. Folgt die Regierung diesem Vorschlag, sinken die Tarife im April 2018 zunächst auf 26 Yen (21,21 Eurocent) pro Kilowattstunde. Im April 2019 könnte dann die Einspeisevergütung auf 24 Yen (19,58 Eurocent) sinken. Auch hier sind jeweils zwei Yen mehr vorgesehen, wenn die Anlage fernsteuerbar ist. Was bleiben wird, ist die Länge der Vergütung, die derzeit zehn Jahre beträgt. Damit setzt Tokio auf den Eigenverbrauch der Anlagen. Die japanische Regierung will mit der Vergütung des eingespeisten Überschussstroms den Bau der Solaranlagen anreizen, die vor allem Strom für den direkten Verbrauch im Gebäude erzeugt.

Nicht nur sinkende Anlagenpreise eingerechnet

Für gewerbliche Anlagen mit einer Leistung von mehr als zehn Kilowatt wird die Vergütung hingegen – wie bisher auch – 20 Jahre gezahlt. Doch auch in diesem Segment will Tokio die Tarife senken. Bekamen die Betreiber von neuen gewerblichen Photovoltiakanlagen bisher 24 Yen (19,58 Eurocent) pro Kilowattstunde des eingespeisten Solarstroms, werden ab April 2017 neu ans Netz angeschlossene Solaranlagen mit einer Einspeisevergütung von 21 Yen (17,13 Eurocent) bedacht. Zusätzlich soll es in den darauf folgenden Jahren ähnliche Absenkungen wie für die privaten Dachanlagen geben. Mit der Tarifkürzung reagiert die PPCC auf die gesunkenen Anlagenkosten. Diese seien 2016 im Vergleich zum Vorjahr um etwa drei Prozent gesunken.

Die Tarife sinken damit zwar zwischen 6,7 und 12,5 Prozent schneller als die Anlagenpreise, sind aber trotzdem noch gut kalkuliert. Auch wenn die Investitionskosten für Solaranlagen in Japan höher sind als etwa in Europa oder in den USA bleibt die Photovoltaik rentabel. Der PPCC nennt einen durchschnittlichen Anlagenpreis von 244.000 Yen (gut 1.991 Euro) pro Kilowatt installierter Leistung. Ein Grund für die höhere Degression im Vergleich zu den Anlagenpreisen ist auch die Erwartung, dass die Auslastung der Erzeugungskapazität von derzeit durchschnittlich 14 auf 15,1 Prozent steigt. Dabei handelt es sich um das Verhältnis zwischen der tatsächlichen Leistung der installierten Anlagen in einem Jahr zum maximal möglichen Ertrag im gleichen Zeitraum unter idealen Bedingungen. Konkret werden die Anlagen in Zukunft mehr Strom aus der installierten Leistung erzielen, womit die stärkere Absenkung der Einspeisetarife wieder aufgefangen wird.

Vorschläge für Ausschreibungen liegen auf dem Tisch

Für Anlagen mit einer Leistung von mehr als zwei Megawatt wird Tokio ein Auschreibungssystem einführen. Zwar sind die konkreten Regelungen für die einzelnen Auktionen noch nicht festgelegt. Doch hat der PPCC schon einmal das Ausschreibungsvolumen und die maximalen Gebotspreise vorgeschlagen. So werden es im Fiskaljahr 2017/2018 insgesamt 500 Megawatt Anlagenleistung ausgeschrieben. Dabei werden nur Gebote bis maximal 21 Yen (17,13 Eurocent) pro Kilowattstunde berücksichtigt. Im darauf folgenden Jahr wird ein Volumen von einem Gigawatt Anlagenleistung in zwei Ausschreibungen zu je 500 Megawatt versteigert. Der dann gültige maximale Gebotspreis wird erst nocht festgelegt und soll sich an den erzielten Preisen in der Ausschreibung des Fiskaljahres 2017/2018 orientieren.

Japan bleibt führender Solarmarkt

Inzwischen ist Japan nach China und den USA der drittgrößte Photovoltaikmarkt der Welt. Die nach dem Reaktorunglück von Fukushima beschlossenen hohen Einspeisevergütungen haben zu einem regelrechten Solarboom geführt. Bis Ende 2015 waren Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von 33 bis 35 Gigawatt installiert. Für dieses Jahr gehen Analysten von einer neu installierten Leistung von etwa zehn Gigawatt aus, so dass Japan 2016 die Marke von 40 Gigawatt insgesamt installierter Solarstromleistung geknackt hat. Das sind immerhin mehr 75 Prozent der insgesamt in Japan installierten Ökostromerzeugungsleistung, wenn man die großen Wasserkraftwerke nicht mit einrechnet. Zwar wird sich durch die Absenkung der Einspeisevergütung und vor allem durch die Deckelung aufgrund des Ausschreibungssystems der Markt etwas abkühlen. Mit einer Prognose von sieben bis neun Gigawatt neu zu installierender Solarstromleistung für das Jahr 2017 ist das Kaiserreich aber immer noch ein sehr guter Markt. (Sven Ullrich)