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Noch ist das Gesetz zur Stromversorgungssicherheit (StromVKG) nicht in Kraft. Doch im CDU-geführten Bundeswirtschaftsministerium hat man es offensichtlich eilig, die Ausschreibungen auf den Weg zu bringen. Denn die Bundesnetzagentur hat die Auktion gerade gestartet. Bis zum 8. Oktober 2026 können Interessenten ihre Gebote bei der Bonner Behörde abgeben.
Eine zweite Ausschreibung ist ebenfalls noch für dieses Jahr angedacht. Ob diese tatsächlich noch möglich ist, wird sich zeigen. Denn die BNetzA gibt am 9. November 2026 die Zuschläge für die erste Runde und am 10. November 2026 den Termin für die nächste Auktion bekannt.
Hürden für Batteriespeicher
Ob die Zuschläge tatsächlich alle an Gaskraftwerke gehen, wie von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) vorgesehen, oder ob doch noch Batteriespeicher zum Zuge kommen, wird sich zeigen. Immerhin hatte der Bundestag das Gasgesetz von Katherina Reiche noch etwas modifiziert und die Bedingungen so angesetzt, dass Speicher zumindest nicht schon von vornherein ausgeschlossen sind. Doch die Hürden liegen immer noch hoch.
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Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass Gaskraftwerke – sollten sie in der Ausschreibung zum Zuge kommen – keine Verpflichtung zur späteren Umstellung auf grünen Wasserstoff bekommen. Sie können die gesamten 15 Jahre, für die sie eine Prämie zur Vorhaltung der Leistung bekommen, mit Erdgas betrieben werden. Sie müssen aber so gebaut werden, dass sie auch zu 100 Prozent mit Wasserstoff laufen könnten. Ob sich dies mit dem Höchstgebotswert von 244.000 Euro pro Megawatt und Jahr rechnet, bleibt abzuwarten.
Süden bevorzugt
Die Ausschreibung läuft über eine negative Auktion. Dabei bekommen diejenigen Bieter einen Zuschlag, die am weitesten unter den 244.000 Euro pro Megawatt liegen. Danach werden alle anderen Bieter der Gebotshöhe nach geordnet und solange Zuschläge verteilt, bis die ausgeschriebene Kraftwerksleistung von 4,5 Gigawatt erreicht ist. Zudem gibt es noch einen Regionalbonus für Süddeutschland. Diese greift dann, wenn Projekte im Norden ein Drittel der Zuschläge erhalten haben. Damit soll sichergestellt werden, dass der Großteil der Anlagen in Bayern und Baden-Württemberg gebaut wird.
Über diesen Bonus wird in der Reihung bei Geboten aus dem Süden pauschal 16.000 Euro abgezogen. Dies erfolgt aber nur, um die Gebote nach vorn zu schieben. In der Realität bekommen die Betreiber diese 16.000 Euro pro Jahr ausgezahlt, sollten sie einen Zuschlag erhalten.
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Inbetriebnahme spätestens Ende 2031
Die Gewinner eines Zuschlags müssen die Anlagen bis spätestens 1. November 2031 ans Netz anschließen und über einen Zeitraum von 15 Jahren jederzeit Strom sowie Leistung im vereinbarten Umfang liefern können. Sie müssen dabei bestimmte Anforderungen an ihren Standort und an ihre technischen Eigenschaften erfüllen, etwa die Erbringung der sogenannten Momentanreserve zur Netzstabilität, auch in Zeiten ohne Leistungsbetrieb. Im Gegenzug erhalten die Betreiber der Anlage eine jährliche Vergütung – gleichgültig, wie oft und wie lange sie eingesetzt werden.
Brüssel hat noch nicht genickt
Heikel ist die Eile, mit der die Ausschreibungen jetzt umgesetzt werden, nicht nur hinsichtlich der unfairen Behandlung anderer Technologien jenseits der Gaskraftwerke. Auch die Gültigkeit steht bisher nicht fest. Denn bisher ist das StromVKG nicht von der EU-Kommission genehmigt. Da die Kosten für die Kapazitäten aber über eine Umlage durch die Stromverbraucher bezahlt werden, muss Brüssel die Förderung genehmigen. Doch mit dem Start der Ausschreibung wächst der Druck auf die Kommission, dem Kapazitätsmarkt keine Hürden in den Weg zu stellen.