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BSW-Solar kritisiert StromVKG: Weiter hohe Hürden für Speicher

Der Bundestag hat das Gesetz zur Sicherung der Stromversorgung (StromVKG) beschlossen. Zuvor hatte der zuständige Wirtschafts- und Energieausschuss noch einige Änderungen eingearbeitet, die laut Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) in die richtige Richtung gehen. Allerdings bleiben die Hürden für die Speicher immer noch hoch.

Der Hauptzweck des Gesetzes ist die Schaffung eines Kapazitätsmarktes, also einer Reihe von Versorgungstechnologien, die im Falle, dass Solar und Wind nicht ausreichend liefern können, einspringen. „Der Bundestag hat wichtige Korrekturen vorgenommen. Das ist ein gutes Signal für Speicher als zentrale Säule der Versorgungssicherheit“, erklärt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. „Von echter Technologieoffenheit kann aber noch keine Rede sein. Batteriespeicher werden bei der Teilnahme an den geplanten Kraftwerksausschreibungen weiterhin strukturell benachteiligt.“

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Speicher nur drei Stunden laden, aber zehn Stunden entladen

Damit werde eine vollständige Gleichbehandlung von Speichertechnologien und fossilen Kraftwerken – eine Basis für Technologieoffenheit – mit dem Gesetz weiterhin nicht erreicht, kritisieren die Branchenvertreter. So wurden insbesondere die Leistungsanforderungen für Batteriespeicher in den geplanten Ausschreibungen verbessert. Jetzt müssen die Speicher nicht wiederholt ihre volle Leistung über zehn Stunden mit lediglich einer Stunde Pause bereitstellen, wie das im ursprünglichen Kabinettsentwurf noch vorgesehen war, um Batteriespeicher von den Ausschreibungen auszuschließen. Sie müssen gemäß der Änderungen jetzt wiederholt zehn Stunden lang 80 Prozent ihrer installierten Leistung nach jeweils einer dreistündigen Pause erbringen, was allerdings immer noch eine hohe Hürde ist.
Zudem muss nicht jeder Speicher eines Anlagenpools einzeln die Anforderung erbringen, sondern der Pool insgesamt. Dies erleichtere die Teilnahme aggregierter Speicherlösungen an den Ausschreibungen, beschreibt der BSW-Solar den Vorteil.

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Resilienzkriterien weiterhin nur für Speicher

Zudem sollen die Resilienzkriterien in Zukunft nicht nur für Ökostromanlagen und Speicher gelten, sondern auch für Gaskraftwerke. Diese Resilienzkriterien schreiben vor, welche Komponenten in den Systemen eingesetzt werden. Während für Solar- und Windkraftanlagen sowie Speicher strenge Vorgaben zur Herkunft der Komponenten vorgesehen waren, war die Herkunft des Erdgases, das in den fossilen Kraftwerken verbrannt wird, gleichgültig.

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Angesichts der derzeitigen Lage an der Straße von Hormus eine fragwürdige Regelung, die jetzt gestutzt wurde. Zwar darf immer noch Erdgas aus Hochrisikogebieten verfeuert werden, ohne dass es überhaupt Ansprüche an die Liefersicherheit geben würde. Doch der Kreis zulässiger Herkunftsländer für Komponenten wird erweitert. Außerdem müssen die Anforderungen nicht mehr für alle benannten Komponenten gleichzeitig erfüllt werden. Trotzdem bleiben die Resilienzanforderungen für Batteriespeicher aufgrund bestehender internationaler Lieferketten nach Einschätzung des Verbandes deutlich anspruchsvoller als für Gaskraftwerke, kritisiert der Verband.

Ausschreibungen bevorzugen weiterhin Gaskraftwerke

Zudem wurden die Faktoren angepasst, mit denen die Leistung in der Ausschreibung berechnet wird. Diese im Gesetz als Reduktionsfaktoren bezeichneten Werte bilden die Verlässlichkeit der verfügbaren Leistung der jeweiligen Technologien ab. Diese liegen bei Batteriespeichern mit längerer Speicherdauer von 20 bis 24 Stunden sogar oberhalb der Verlässlichkeit von Gaskraftwerken. „Speicher können Versorgungssicherheit schnell, flexibel und emissionsfrei bereitstellen. Sie müssen deshalb in Ausschreibungen fair mit anderen Technologien konkurrieren können“, betont Carsten Körnig. „Die nun beschlossenen Änderungen verbessern einzelne Rahmenbedingungen, lösen aber das Grundproblem nicht: Die Ausschreibungssystematik ist weiterhin stark auf Gaskraftwerke zugeschnitten.“ Der BSW-Solar fordert deshalb, beim Beschluss weiterer Gesetze zur Versorgungssicherheit konsequent technologieoffene Marktchancen für Speicher zu schaffen und weitere Marktbarrieren für Speicher abzubauen.