Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Hilfe für Anmeldung von Balkonkraftwerken und Stromzähler rückwärts laufen lassen

Stecker-Solaranlagen, auch Balkonkraftwerke genannt, erleben derzeit einen Nachfrageboom. Immer mehr Wohnungseigentümer und Mieter wollen ihre Stromerzeugung selbst in die Hand nehmen. Balkonkraftwerke eignen sich dafür ideal: Sie sind schnell am Balkongeländer montiert, speisen über einen Stecker Sonnenstrom ins Stromnetz der Wohnung ein und brauchen keine behördliche Genehmigung.

Lediglich eine Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber (in Köln ist es die Rheinische Netz-Gesellschaft, RNG) sowie eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sind erforderlich. Um den Menschen in ihrem Versorgungsgebiet diesen Anmeldeprozess so einfach wie möglich zu gestalten, bietet die Rhein-Energie dazu nun ein Online-Formular an.

Hier kann die Anmeldung innerhalb weniger Minuten vorgenommen werden. Alles, was dazu benötigt wird, sind die Anschlussadresse, die technischen Anlagendaten wie Modulleistung, Wechselrichterleistung und der Herstellertyp sowie die Zählernummer des Stromzählers. Gleichzeitig mit der Anmeldung lässt sich auch, falls erforderlich, ein Zählerwechsel beantragen. Zum Zählertausch heißt es bei der Bundesnetzagentur: „Die Einspeisung von Strom in das Netz muss stets gemessen und bilanziert werden. Der Messstellenbetreiber wird daher den bisherigen Bezugszähler beispielsweise durch einen sogenannten Zweirichtungszähler austauschen, sofern die Einspeisung nicht durch eine technische Einrichtung jederzeit ausgeschlossen ist. Besteht der bisherige Bezugszähler aus einem einfachen Ferrariszähler, so bestünde ohne den Austausch die Gefahr, dass der Zähler durch die Stromeinspeisung „rückwärts“ läuft. Durch eine solche Manipulation würde widerrechtlich vorgetäuscht, dass weniger Strom von dem Lieferanten aus dem Netz geliefert und vom Kunden verbraucht worden sei, als dies tatsächlich der Fall ist. Der Austausch ist daher auch zur Vermeidung von zivilrechtlichen Forderungen und strafrechtlichen Konsequenzen wichtig.“ Übrigens gab es das Rückwärtslaufen des Stromzählers in der Vergangenheit in den USA ganz offiziell als Anreiz für Solardächer. Das heißt, diese dürfen rückwärts laufen, wenn Haushalte ihren selbst produzierten Strom nicht verbrauchen und ins Netz zurückleiten.

Und auch in Deutschland soll es kommen: Anfang Februar forderte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck noch das Rückwärtslaufen der Stromzähler in Deutschland. Zum 1. Januar 2024 soll nun das entsprechende Gesetz in Kraft treten. Eine attraktive Idee für die Stromrechnung.

„Unser Anspruch ist es, den Kontakt zu unseren Kundinnen und Kunden so einfach wie möglich zu gestalten. Ich möchte alle, die sich ein Balkonkraftwerk anschaffen, einladen, das neue Online-Formular zu nutzen. Aber auch diejenigen, die bereits ein Balkonkraftwerk haben, sind herzlich eingeladen, die Anmeldung rückwirkend vorzunehmen“, sagt Susanne Fabry, Netzvorständin der Rhein-Energie.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber ersetzt nicht die Anmeldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Der Gesetzgeber erwägt momentan weitere Vereinfachungen bei der Installation von Balkonkraftwerken wie die Anhebung der Grenze für die Wechselrichterleistung von 600 auf 800 Watt. Sobald diese beschlossen sind, wird auch die RheinEnergie ihren Anmeldeservice weiter optimieren. (nw)