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Kommentar zum BDEW-Vorschlag

Geplanter Abschied vom EEG

Ausschreibungen haben die Preise für Regenerativstrom in den Keller gedrückt. Der Ausstieg aus der finanziellen Förderung des EEG bahnt sich an. Der BDEW versucht jetzt mit seinem Drei-Säulen-Konzept, einen rein marktbasierten Zubaus mit den Vorteilen einer Finanzierungsabsicherung zu verbindet. Säule 1 soll die Wettbewerbsfähigkeit erneuerbarer Energien durch Berücksichtigung externer Kosten wie Klimaschäden durch fossile Energien im Rahmen des Strommarktes stärken. Preissignale aus dem Markt sind Basis für die Investitionsentscheidung. Der Umgang mit schwankenden Preisen beinhaltet dabei Chancen und Risiken. Säule 2 die politisch gesetzten Ausbauziele für erneuerbare Energien absichern: Bleibt der Ausbau hinter den Zielen zurück, werden die erforderlichen Extra-Kapazitäten ausgeschrieben. Eine Weiterentwicklung der Direktvermarktung soll die Investitionssicherheit für Akteure stärken und die Kosteneffizienz der Erneuerbaren steigern. Säule 3 trägt schließlich dazu beitragen, die aktive Rolle der industriellen, gewerblichen und privaten Letztverbraucher durch Teilhabe zu stärken, sowie Rechte und Pflichten der Letztverbraucher und Prosumer zu definieren.

Das Problem: Veränderungen der regulatorischen Rahmenbedingungen können den Börsenstrompreis signifikant beeinflussen - zum Beispiel ein Kohleausstieg in Deutschland oder ein beschleunigter Atomausstieg in Frankreich hätten Auswirkungen auf den Preis - so der BDEW. Daher sei ein stabiler regulatorischer Rahmen wichtig für die Investoren. Allerdings hätte ein Kohleausstieg vor allem positive Aspekte für die Erneuerbaren: Diese müssten seltener abgeregelt werden, weil weniger Kohlestrom das Netz verstopft. Von daher wäre das wohl eher im Sinne der BDEW-Mitglieder, die mit Kohlestrom ihr Geld verdienen. Nichtsdestotrotz wären stabile Preise und dadurch weniger Risiko für Branchenteilnehmer wichtig. Preisschwankungen bedingt durch die Volatilität der Erneuerbaren sind entsprechend problematisch.

Für eine Refinanzierung des Investments zieht der BDEW einige Möglichkeiten in Erwägung, dazu zählen Stromlieferverträge (PPA) mit definierten Laufzeiten und vertraglich gesicherten Abnahmepreisen. Langfristige Lieferverträge könne das Kartellrecht allerdings verhindern, gibt der Verband zu bedenken. Eine Bepreisung externer Kosten wie Umwelt- und Klimaschäden wird ebenfalls vom BDEW untersucht, aber ebenfalls ausgeschlossen: Niemand könne heute mit Sicherheit sagen, wie hoch die Schäden sind, die eine Tonne CO2 in der Atmosphäre verursacht werden, heißt es beim BDEW. Ganz genau vielleicht nicht. Aber zahlreiche Berechnung geben ein klares Bild ab, etwa die jüngste von Greenpeace beauftragte Studie dazu. Realistisch betrachtet ist eine Berücksichtigung externer Kosten dennoch wohl in absehbarer Zeit nicht durchzusetzen. Ein Argument der Gegner wäre dann tatsächlich, dass die Kosten nicht genau berechnet werden können.

Der BDEW nennt noch die Möglichkeit eines wirkungsvollen, deutschen CO2-Preises. Hier werden vom BDEW Nachteile für die europäische Wirtschaft befürchtet, wenn der CO2-Preis andernorts so bestehen bleibt. Ein Aspekt, den Frankreich offenbar nicht fürchtet, zumal Staatspräsident Macron die CO2-Bepreisung unter deutsch-französischer Vorreiterschaft vorgeschlagen hatte. Auch hier tut sich der BDEW also schwer, was schade ist, aber nicht verwundert.

Letztlich wird in dem BDEW-Konzept zwar auf eine Refinanzierbarkeit der Erneuerbaren eingegangen, aber die bisher diskutieren Wege erscheinen nicht gangbar. Der BDEW empfiehlt nun vor diesem Hintergrund eine Weiterentwicklung des Ausschreibungsmechanismus in Säule 2. Gut ist dabei der Vorschlag, wie Lücken in den Ausbauziele geschlossen werden können: Die ermittelten Restmengen sollen in Ausschreibungen vergeben werden. Dabei sollen Regeln für die Direktvermarktung des Stroms weiterentwickelt werden. Betreiber von Erneuerbaren-Anlagen sollen nur noch dann gegen niedrige Strompreisphasen abgesichert sein, wenn sie - anders als bisher - dazu verpflichtet werden, im Gegenzug die Mehrerlöse aus Phasen hoher Strompreise auf ein EEG-Konto einzuzahlen. Man kann sich also aussuchen: Will ich hohe Gewinnchancen und hohe Risiken? Oder will ich einen Marktpreis mit abgeschwächten Gewinnen und Risiken? Das wäre ein fairer Deal. Für kleinere Ausschreibungsteilnehmer wäre mehr Sicherheit wünschenswert.

Einen bisher viel zu selten berücksichtigten Aspekt greift der BDEW außerdem noch auf: dass nämlich die Ausbauziele für Erneuerbare sich am Bruttostromverbrauch orientieren und daher vom Grad der Elektrifizierung des Verkehrs- und des Wärmesektors abhängig sind. Wird also die Effizienz nicht enorm gesteigert, muss mehr ausgebaut werden, um Verkehrs- und Wärmewende zu gestalten.

Die dritte Säule soll stabile und diskriminierungsfreie Rahmenbedingungen für flexible Letztverbraucher und Prosumer schaffen. Der BDEW will nach eigenen Worten die Akzeptanz für die Energiewende durch Beteiligung der Verbraucher stärken, "ohne andere Marktakteure wettbewerblich zu diskriminieren." Fest steht aber, dass der Regulierungsrahmen über Ausnahmenregelungen für Selbstverbrauch etc. hinaus überarbeitet werden muss. Dieser Feststellung des BDEW dürften sich vielen ohne Zögern anschließen.

Insgesamt ist es bei dem BDEW-Vorschlag nicht verwunderlich, dass der BWE zunächst zurückhaltend positiv reagiert hat. Nach dem Motto, das Papier könne die Basis für weiterführend Gespräche sein. Ein geordnete Marktannäherung ist wichtig. Darüber muss jetzt gesprochen werden, bevor unüberlegtes Handeln von Regierungsseite, etwa eine Abschaffung des EEG, zu einem Ausbaustopp bei den Erneuerbaren führt. Damit verbunden sind so elementare Aspekte wie der Vorrang für Erneuerbare, der auf jeden Fall erhalten werden muss.

Kommentar Nicole Weinhold | Kommentar Nicole Weinhold - © Foto: Nicole Weinhold
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