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AEE veröffentlicht Broschüre zur Steigerung der Akzeptanz von Solar- und Windkraftanlagen

Die Solarenergie und die Windkraft sollen zentrale Stützen der Energieversorgung der Zukunft werden. In den meisten Fällen ist der Ausbau der Technologien bei den Anwohnern akzeptiert. Viele investieren sogar selbst in die Photovoltaik. Doch immer wieder stoßen vor allem Windparks auf Akzeptanzprobleme bei der lokalen Bevölkerung. Auch Solarparks sind in einigen Fällen nicht besonders gern gesehen.

Vorteile der Projekte deutlich machen

Um dem zu begegnen, sollten Projektierer auf die Bevölkerung zugehen. Aber auch die Kommunen, die oft am Bau eines Solar- oder Windparks interessiert sind, sollten mit den Bewohnern vor Ort ins Gespräch kommen. Die Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) hat im der aktuellen Broschüre Renews Kompakt die Maßnahmen zusammengetragen, mit denen die Anwohner vom Bau der Anlagen überzeugt werden können. „Um die Gegner:innen zu überzeugen und die Vorteile der Projekte deutlich zu machen, sind politische und wirtschaftliche Teilhabe von entscheidender Bedeutung. Hier können die Bundesländer flankierend zur Bundespolitik einiges bewegen und gestalten“, erklärt Robert Brandt, Geschäftsführer der AEE.

Bundesländer setzen Akzeptanzmaßnahmen um

Tatsächlich seien alle Bundesländer aktiv, um mit geeigneten Maßnahmen die Akzeptanz erneuerbarer Energien zu stärken, betont die AEE. Die Wahl der Instrumente sei sehr vielfältig. Diese reichen von Dialog- und Konfliktschlichtungsformaten und Informationskampagnen bis hin zur wirtschaftlichen Beteiligung der Kommunen und Bürger:innen. All diese Möglichkeiten zur Einbindung und Überzeugung der lokalen Bevölkerung finden Projektentwickler und Kommunalvertreter in der neuen Broschüre, in der auch die Akzeptanzmaßnahmen aufgelistet und beschrieben sind, die die Bundesländer bereits etabliert haben.

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Meck-Pom machte den Anfang

So machte hinsichtlich finanzieller Teilhabe Mecklenburg-Vorpommern bereits im Jahr 2016 mit dem Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz den Anfang. Das Gesetz schreibt die Beteiligung der Kommunen und Bürger:innen verpflichtend vor – lange bevor diese Möglichkeit im EEG Eingang gefunden hat. Die Firmen können den Gemeinden und Anwohner:innen im Umkreis von fünf Kilometern mindestens 20 Prozent der Anteile zum Kauf oder Ausgleichszahlungen aus den Stromerlösen anbieten. Alternativ können sie auch Sparprodukte wie Sparbriefe, Festgeldanlagen oder einen verbilligten Stromtarif anbieten.

Beteiligung der Bevölkerung als etablierter Weg

Inzwischen sind andere Bundesländer nachgezogen. Außerdem haben manche Bundesländer besondere Regelungen für Standorte in den landeseigenen Forsten erlassen. Die Autoren der Broschüre verweisen hier unter anderem auf Baden-Württemberg, wo Bieter bei Projektausschreibungen bevorzugt werden, wenn sie eine Beteiligung gewährleisten. In Hessen profitieren Kommunen über die Windenergiedividende. Kommunen, innerhalb deren Stadt- oder Gemeindegrenzen Windenergieanlagen im Wald errichtet werden, erhalten vom Land 20 Prozent der Pachteinnahmen.

Den kompletten Überblick über die Akzeptanzmaßnahmen in den Bundesländern sowie die Umfrageergebnisse hinsichtlich der Akzeptanz in der Bevölkerung und deren Kenntnisse über die verschiedenen Beteiligungsformen finden Sie im neuen AEE-Hintergrundpapier. Dieses steht auf der Internetseite der AEE zum Download bereit. (su)