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Windpark Siegfriedeiche

Sechs Jahre lang grünes Licht, dennoch musste Gericht helfen

Tilman Weber

Schon 2013 hatte der hannoversche Projektierer Windwärts das im Windenergie-Projektierungsgeschäft sprichwörtliche Akzeptanzproblem gelöst: Die Gemeindevertreter im mittelhessischen Grävenwiesbach hatten für den Bau des Windparks Siegfriedeiche plädiert. Und vor rund zwei Jahren erneuerten die demokratischen Vertreter der 5.000-Einwohner-Kommune im Taunus ihr Bekenntnis: Sie seien an einem reibungslosen Bau der sechs GE-Windenergieanlagen mit je 2,75 Megawatt (MW) Leistung des Projekts Siegfriedeiche interessiert. So verabschiedeten sie in einer Gemeinderatssitzung eine Stellungnahme, die sich zusätzlich auf den Bau eines nahe gelegenen Nachbarwindparks von fünf Anlagen desselben Windturbinentyps im Projekt Buhlenberg bezog. Unter dessen Namen bezeichnen sie beide Windparks als Gesamtprojekt. Der Gemeindevorstand sei nun dazu aufgerufen, so lautete der Beschluss, „alle notwendigen Maßnahmen zur Errichtung und Inbetriebnahme von Windenergieanlagen in der im Teilregionalplan Energie Mittelhessen abgegrenzten Windvorrangfläche 1123 Buhlenberg (...) fortzuführen und abzuschließen“.

Mit der Auslage der Genehmigungsanträge im Januar 2017 in Grävenwiesbach und zwölf weiteren umliegenden Kommunen für Stellungnahmen und mögliche Einsprüche der Öffentlichkeit gewann das Projekt allerdings noch lange nicht an Fahrt. Erst im Juni 2018 erhielten zunächst die sechs Anlagen im Windfeld Siegfriedeiche die entscheidende sogenannte immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau und noch einmal ein gutes Vierteljahr später Anfang Oktober folgte eine Teilgenehmigung für drei der fünf Anlagen auf dem Windfeld Buhlenberg. Über die zwei restlichen Anlagen in dem nur 3,5 Kilometer von „Siegfriedeiche“ entfernten Turbinenfeld steht eine Entscheidung noch aus.

Schnell gewann Windwärts für das Projekt erfolgreich in einer Ausschreibungsrunde im August den Zuschlag für eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. In dem Auktionsverfahren waren allerdings erstmals seit Einführung dieser Art von Ausschreibungen für deutsche Windparks an Land, im Jahr 2017, nur Projekte mit gerade mal knapp noch so viel Megawatt Erzeugungskapazität eingereicht worden, wie sie in der Ausschreibungsrunde vergeben werden sollte.

Klagen auch nach Genehmigung - sind die Regel

Doch war schon vorher die Gegenwehr von Windkraftgegnern gegen die von der Gemeinde einvernehmlich gewünschte Errichtung des Windparks im Wald groß, so war sie mit den Genehmigungen und auch der erfolgreichen Ausschreibung nicht zu Ende. So klagten die Windkraftgegner danach vor Gericht. Die Gemeinde dürfe Flächen in dem Gemeindewald gar nicht an den Windparkprojektierer verpachten, argumentierte die Anti-Windkraft-Organisation „Taunus-Windkraft mit Vernunft e.V.“. Denn es müssten „für Landschaftsschutz geeignete Grundstücke im Eigentum der öffentlichen Hand grundsätzlich zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes genutzt werden“. Am 28. Januar allerdings wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Einspruch der Windkraft-Opposition ab. Bis März 2020 will Windwärts zumindest die sechs Anlagen für „Siegfriedeiche“ nun errichten und hat mit den vorbereitenden Arbeiten in dem Waldstück nun gerade begonnen.

Nach Schätzungen des Bundesverband Windenergie (BWE) stoppen Windkraftgegner inzwischen schon jedes zweite Windparkprojekt in Deutschland mit noch nach der immissionschutzrechtlichen Genehmigung eingereichten Klagen.

Lesen Sie zu diesem Thema mehr auch im aktuellen Heft von ERNEUERBARE ENERGIEN.