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Doppelbelastung von Stromspeichern

Speicherverband fordert Nachbesserungen im Energiewirtschaftsgesetz

Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) kritisiert den Entwurf eines neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Bundesregierung. Denn dadurch bleibt der kosteneffiziente Einsatz von Stromspeichern immer noch blockiert. Damit lässt die Koalition aus CDU, CSU und SPD eine entscheidende Hürde auf dem Weg zur Energiewende stehen. „Versprochen, doch leider gebrochen!”, zeigt sich BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen enttäuscht nach einem Blick in den Entwurf des neuen EnWG.

Speicher verringern notwendigen Netzausbau

Denn hier bleibt die Doppelbelastung der Speicherbetreiber mit Steuern und Abgaben weiter bestehen. Das bedeutet, sie müssen diese sowohl beim Einspeichern des Stroms als auch beim Rückspeisen der Energie ins Netz bezahlen. Dadurch wird der Mischbetrieb der Speicher unwirtschaftlich. Auf diese Weise verhindert die Bundesregierung die Entwicklung von Geschäftsmodellen für die Speicherbetreiber, die sich auf die Stützung des Netzes beziehen. Das ist wiederum eine der Grundlagen für ein Stromsystem, das auf volatile Einspeisung von Energie aus Wind- und Solaranlagen beruht und den dafür notwendigen Netzausbau verringern würde. Der schleppende Netzausbau ist wiederum die Begründung der Bundesregierung, den Zubau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen zu behindern.

Eigenes Klimaschutzprogramm konterkariert

Mit diesem Gesetz verstößt die Bundesregierung sehenden Auges nicht nur gegen das eigenen Klimaschutzprogramm, sondern auch gegen verpflichtende Vorgaben aus EU-Richtlinien, die aktuell in deutsches Recht zu überführen seien, kritisiert Windelen. So ist im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung unmissverständlich festgeschrieben, dass die Energiespeicher von der bestehenden Doppelbelastungen zu befreien sind, um den notwendigerweise wachsenden Einsatz von Energiespeichern für die Energiewende und den Klimaschutz nicht weiter zu behindern.

Speicher als eigenständige Säule des Energiesystems

Doch auch ein Blick in die europäische Gesetzgebung hätte den Beamten im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium des Peter Altmaiers hier weitergeholfen. Denn sowohl die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU als auch die EU-Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie geben vor, dass Energiespeicher nicht länger mit doppelten Steuern und Abgaben belegt werden dürfen. „Zudem legen bestehende EU-Richtlinien eine Definition für die Energiespeicherung fest, mit der die eigenständige Aufgabe von Energiespeichern im Energiesystem festgeschrieben wird”, betonen die Branchenvertreter mit Blick auf die Tatsache, dass die Energiespeicher eine eigene tragende Säule der Energieversorgung werden müssen.

Speicher umfangreich einsetzen

In den Richtlinien ist eindeutig festgelegt, dass Energiespeichern ein Recht auf den sogenannten gemischten Einsatz haben. Das heißt, sie können nicht nur entweder als Strompuffer für Gebäude und Unternehmen oder für das Erbringen einzelner Systemdienstleistungen für das Stromnetz eingesetzt werden. Sie dürfen beide Aufgaben gleichzeitig oder nacheinander erledigen und gleichzeitig für verschiedene Systemdienstleistungen genutzt werden. Das ist aber mit der weiterhin bestehenden Doppelbelastung kaum möglich.

Wirtschaftspolitische Auswirkungen drohen

Urban Windelen kritisiert, dass das Bundeswirtschaftsministerium des Peter Altmaier (CDU) diese Vorgaben schlicht nicht aufgenommen und ignoriert hat, trotz eindeutiger Beschlusslage der gesamten Bundesregierung. Denn aus den anderen Ministerium kommt längst Unterstützung für die Abschaffung der Doppelbelastung für Speicher. „Die Rechte der Bürger sowie Betreiber von Speichern werden teils so offensichtlich vernachlässigt oder kurzerhand umformuliert, dass der Verstoß gegen Wort und Wille der europarechtlichen Regelungen evident ist”, betont Windelen und warnt vor negativen wirtschafts- und industriepolitischen Auswirkungen.. „Es ist völlig unverständlich und nicht nachvollziehbar, warum das Ministerium hier einerseits eine wachsende Industrie mit hoher Wertschöpfung in und für Deutschland sowie andererseits die bedeutende Rolle von Speichern für unser Energiesystem, die Energiewende und den Klimaschutz weiter blockiert.”

In die Ausschüsse verwiesen

In der ersten Lesung des Gesetzes wurde es zunächst ohne weitere Aussprache in die zuständigen Ausschüsse des Bundestages überwiesen. Hier haben die dort vertretenen Abgeordneten die Möglichkeit, auch umfangreichere und grundsätzlichere Änderungen in das Gesetz zu schreiben. Der BVES setzte jetzt auf den Bundestag, um noch konstruktive Änderungen am EnWG-E zu erreichen.

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