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WindSeeG-Novelle: BWO verlangt verlässliche Absicherung für Offshore-Wind

Mit dem Referentenentwurf zur WindSeeG-Novelle hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Verbändeanhörung eröffnet. Der Gesetzentwurf soll den Ausbau der Offshore-Windenergie angesichts schwieriger Finanzierungsbedingungen und zuletzt ausgebliebener Gebote wieder verlässlicher machen. Das Ziel bleibt ambitioniert: Bis 2045 sollen in Deutschland mindestens 70 Gigawatt Offshore-Windleistung installiert sein.

Jährliche Ausschreibungen und längere Betriebszeit

Kern des Entwurfs ist ein langfristiger Ausschreibungspfad. Jährlich sollen Flächen mit einer Leistung zwischen 2.000 und 4.800 Megawatt ausgeschrieben werden. Für Projektierer, Hersteller, Häfen, Schiffsbetreiber und Zulieferer schafft das grundsätzlich mehr Planbarkeit: Sie können ihre Kapazitäten nur dann ausbauen, wenn sie mit einem kontinuierlichen Markt rechnen können.

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Neu ist außerdem, dass Offshore-Windparks künftig regulär 35 statt bislang 25 Jahre betrieben werden dürfen. Das kann die Wirtschaftlichkeit verbessern, weil die hohen Anfangsinvestitionen über einen längeren Zeitraum erwirtschaftet werden können. Der Entwurf sieht darüber hinaus die Möglichkeit grenzüberschreitender Kooperationsprojekte vor.

Der Bundesverband Windenergie Offshore (BWO) bewertet diese Elemente positiv. Aus Sicht des Verbands ist ein stabiler Ausbaupfad entscheidend, damit die industrielle Wertschöpfung in Deutschland und Europa nicht durch schwankende Ausschreibungsmengen gefährdet wird.

CfD sollen Risiko senken – nicht erst im Krisenfall greifen

Besonders wichtig ist dem BWO die geplante Einführung zweiseitiger Differenzverträge, sogenannter Contracts for Difference (CfD). Bei diesem Modell wird ein vorher festgelegter Strompreis abgesichert: Liegt der Marktpreis darunter, erhält der Betreiber einen Ausgleich. Liegt er darüber, führt er Mehrerlöse an den Staat zurück. Damit werden Einnahmen kalkulierbarer und Risiken aus schwankenden Strompreisen begrenzt.

Genau hier sieht der BWO jedoch den zentralen Nachbesserungsbedarf. Nach dem Referentenentwurf soll ein CfD offenbar erst dann zur Anwendung kommen, wenn sich kein Unternehmen findet, das ein Projekt vollständig ohne Absicherung realisieren möchte. Der Verband kritisiert diese Reihenfolge: Die Absicherung dürfe nicht erst greifen, wenn das Ausschreibungsmodell bereits keine Investoren mehr anzieht.

„Mit dem CfD geht der Entwurf einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Entscheidend ist jetzt, dass die Absicherung von Anfang an verlässlich zur Verfügung steht und nicht erst dann greift, wenn niemand mehr bereit ist, das volle Marktrisiko zu tragen“, sagt Thimm. Offshore-Windparks seien Milliardenprojekte mit langen Entwicklungs- und Bauzeiten. Deshalb müsse das Verfahren Risiken beherrschbar machen, statt vor allem diejenigen zu belohnen, die bereit seien, die größten Risiken zu übernehmen.

Für die Praxis bedeutet das: Investoren benötigen frühzeitig Klarheit darüber, welche Erlöse sie erwarten können. Ohne ein solches Sicherheitsnetz steigen Finanzierungskosten – oder Projekte werden gar nicht erst angeboten beziehungsweise umgesetzt.

Rückgabe für problematische Altzuschläge

Eine weitere offene Frage betrifft bereits bezuschlagte Offshore-Projekte aus den Jahren 2023 bis 2025. Der BWO hält die bislang vorgesehenen Regelungen nicht für ausreichend und fordert einen einmaligen Rückgabemechanismus. Damit könnten Unternehmen Zuschläge zurückgeben, wenn die Umsetzung unter den aktuellen Bedingungen nicht mehr realistisch ist.

Der Vorschlag ist laut Verband an klare Bedingungen geknüpft: Unternehmen würden bereits geleistete Zahlungen verlieren, dürften bei einer erneuten Ausschreibung nicht noch einmal mitbieten und müssten ihre Ergebnisse aus Voruntersuchungen zur Verfügung stellen. So könnten Flächen schneller erneut vergeben werden, statt über Jahre blockiert zu bleiben.

Der Nutzen eines solchen Mechanismus läge in schnellerer Klarheit: Scheitert ein Projekt erst nach langer Verzögerung, gehen wichtige Jahre für den Ausbau verloren. Eine geordnete Rückgabe mit zügiger Wiederausschreibung könnte dagegen neuen Investoren die Chance geben, ein Projekt unter tragfähigen Bedingungen zu verwirklichen.

Der BWO will den Entwurf nun mit seinen Mitgliedsunternehmen prüfen und sich an der Konsultation beteiligen. Stellungnahmen können laut Verband bis zum 17. August 2026, 10 Uhr, eingereicht werden.