Die Heidelberger Stadtführung und wohl viele in der Stadt sehen die Kommune am Neckar insbesondere auch dem Ausbau von Windkraft und Photovoltaik im Stadtgebiet verpflichtet. Im März 2024 hatte sie für ihren Klimaschutz-Vertrag von der Europäischen Union (EU) das offizielle Label für „klimaneutrale und smarte Städte“ erhalten. Die EU-Kommission als Chefbehörde des Staatenbundes öffnete Heidelberg damit einen privilegierten Zugang zu EU-Fördergeldern für Klimaschutz. Heidelberg will im Verbund mit allen in die EU-Mission aufgenommenen 100 europäischen Städten die Klimaneutralität bis 2030 erreichen.
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Nun hat der örtliche kommunale Regionalplanverband die von der Kommune als Potenzialgebiete vorgesehenen Flächen auf dem örtlichen Hausberg Lammerskopf wieder von der Windkraftflächenplanung ausgenommen. Allerdings hatte die Projektgemeinschaft aus Heidelberger Stadtwerken, drei Energiegenossenschaften sowie dem Stadtwerke-übergreifenden bundesweiten kommunalen Unternehmen Trianel bereits 2023 die Zusage für eine Pacht der Waldflächen auf dem Berg für die Windkraftnutzung erhalten. Auf einem rund 100 Hektar großen Areal auf dem Bergrücken soll Platz für mindestens 10 moderne Windräder mit bis zu 7,2 Megawatt (MW) Nennleistung pro Anlage sein. Dies hatte eine Umweltverträglichkeitsprüfung zu Ende 2024 noch bestätigt. Windmessungen hatten bestätigt, dass der Standort guten Wind liefern kann. Die durchschnittliche Windgeschwindigkeit betrage 6,4 Meter pro Sekunde. Und für eine 7,2-MW-Windturbine soll hier ein Jahresertrag von mehr als 20 Gigawattstunden zu erzielen sein.
Nach Bekanntwerden der vermutlichen Entscheidung der regionalen Planungsbehörde steht die offizielle Entscheidung noch aus. Am 12. Dezember erst soll die offizielle Entscheidung über den Regionalplan und dessen Windenergieeignungsgebiete fallen. Der parteilose Oberbürgermeister in Heidelberg, Eckart Würzner, erklärte aber bereits: „Es wäre ein Fehler, das Potenzial nicht zu nutzen“, ließ sich Würzner auf der Internet-Seite der Stadt zitieren. „Wir werden daher nun prüfen, ob wir für die geeigneten Flächen auf Heidelberger Gemarkung eine Lösung auf kommunaler Ebene finden können. Die Nutzung von Windenergie ist auch auf Flächen möglich, die im Regionalplan nicht als Vorranggebiete ausgewiesen sind. Ich halte es weiterhin für möglich, Natur- und Artenschutz und die Nutzung der Windenergie am Lammerskopf zu vereinbaren.“
Der für die Windkrafteignungsflächen zuständige Regionalverband erklärte bereits, die Stadt könne den Windpark trotzdem weiter unterstützen, müsse nun aber dafür einen Flächennutzungsplan mit Ausweisung der Windkraftnutzung aufstellen und verabschieden. Die Flächenbeschlüsse des Regionalverbands seien nur eine „Angebotsplanung“. Der Regionalverband hatte zwei Jahre für seine Entscheidung gebraucht und nun Umweltschutzgründe gegen die Ausweisung als Windkrafteignungsflächen benannt. Möglicherweise kann bei einer Fortführung des Projektes der Windpark durch den Alleingang der Stadt aber nur noch auf 40 Prozent der ursprünglichen Projektfläche entstehen. Die übrigen 60 Prozent sind nicht mehr im Stadtgebiet sondern auf Gemarkungen von anderen benachbarten Kommunen, für die ein städtischer Heidelberger Flächennutzungsplan keine Bedeutung hätte.