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Photovoltaik Vergütung

EEG 2023: Novelle enthält kaum Verbesserung für die Photovoltaik

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat das Osterpaket der Bundesregierung für den Ausbau der erneuerbaren Energien vorgestellt. Im Vergleich zum bereits bekannten Referentenentwurf gab es kaum substanzielle Änderungen, die den Ausbau aus Sicht der Solarbranche vorantreiben könnten. So wurden zwar in allen Segmenten die Ausschreibungsvolumina erhöht. Selbst für große Dach-Photovoltaikanlagen wird es in Zukunft mehr Möglichkeiten geben, eine Marktprämie zu bekommen.

Dem Dachsegment droht die Bremse

Doch gerade im wichtigen Dachsegment bleibt das Bundeswirtschaftsministerium hinter den Vorschlägen aus der Branche zurück. Denn immer noch wird der Eigenverbrauch von Solarstrom abgestraft. Denn die Betreiber, die einen Teil des Strom selbst verbrauchen, müssen mit einer geringeren Energiespeisevergütung des Überschussstroms zurecht kommen als diejenigen, die ihren gesamten Strom einspeisen.

Energiespeisevergütung für Vollseinspeiser erhöht

Im Vergleich zum Referentenentwurf hat sich für die Eigenverbraucher keine Verbesserung ergeben. Die Volleinspeiser hingegen können sich über noch weiter gestiegene Vergütungssätze freuen. Die Energiespeisevergütung für Anlagen bis zehn Kilowatt soll von bisher 12,5 auf 13,8 Cent pro Kilowattstunde steigen. Bis 100 Kilowatt wird es statt 10,3 jetzt 11,3 Cent für jede eingespeiste Kilowattstunde geben. Bis 400 Megawatt können sich die Volleinspeiser über eine Energiespeisevergütung von 9,4 Cent pro Kilowattstunde freuen und bis einem Megawatt Anlagen-Leistung gibt es immerhin noch 8,1 Cent pro Kilowattstunde.

Keine Verbesserungen für Eigenverbraucher

Selbst das ist mehr als ein Eigenverbraucher einer kleinen Hausdach-Photovoltaikanlage mit einer Leistung von zehn Kilowatt bekommt. Hier liegt die Vergütung der Überschusseinspeisung weiterhin bei 6,93 Cent pro Kilowattstunde. Bis 40 Kilowatt Leistung gibt es nur noch 6,85 Cent pro Kilowatt und für den Überschuss Stromes aus Anlagen bis zu einem Megawatt Leistung will die Bundesregierung 5,36 Cent pro Kilowattstunde bezahlen. Ob dies ausreicht, um vor allem die Gewerbedächer voll auszunutzen, wie es notwendig wäre, bleibt zumindest fraglich.

Regelungen für Prosumer verbessern

Genau diese Regelungen zum Ausbremsen des Eigenverbrauchs stoßen in der Solarbranche weiterhin auf Kritik. Der Bundesverband Solarwirtschaft BSW Solar fordert den Bundestag auf, hier in der Beratung für Verbesserungen zu sorgen. „Es ist nicht nachvollziehbar, wie die angestrebte Vervierfachung der jährlich installierten Solarstromleistung erreicht werden soll, wenn die Förderkonditionen für Prosumer nicht verbessert werden“ kritisiert Carsten Körnig, Hautgeschäftsführer des BSW Solar. „Diese Rechnung geht nicht auf. Der anteilige Eigenverbrauch von Solarstrom zählt zu den wichtigsten Investitionsgründen von privaten und gewerblichen Verbrauchern zur Errichtung von Solardächern“, weiß er.

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Sektorkopplung steht auf dem Spiel

Damit werden auch alle Ansätze, den Solarstrom für das Laden von Elektroautos und die Wärmeversorgung zu nutzen, zunichte gemacht. „Eine deutliche Attraktivitätssteigerung für die Eigen- und Direktversorgung mit Solarstrom ist unverzichtbar, um bei der Energiewende im Strom-, Wärme- und Verkehrssektor und auch beim Speicherausbau den gewünschten Turbo zu zünden“, erklärt der BSW-Chef.

Flächenkorsett endlich lockern

Auf Zustimmung stößt vor allem die Ausweitung der Ausbauziele und der Ausschreibungsvolumina. Auch die Einstufung der erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse und Teil der öffentlichen Sicherheit können dazu beitragen, dass der Ausbau vor allem von Freiflächen-Anlagen schneller geht. „Eine erfolgreiche Umsetzung erfordert, dass nun auch das aktuelle Standortkorsett für die Errichtung von Solarparks bundesweit hinreichend gelockert wird“, fordert Körnig. Auch hier sieht der BSW Nachbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzesentwurf. Dafür hat der Bundestag jetzt die Gelegenheit. Nach Angaben des BSW Solar soll die EEG-Novelle bis Anfang Juli 2022 von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden und spätestens Anfang 2023 in Kraft treten. (su)

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