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EEG 2023: Bundesregierung will Photovoltaikausbau neu regeln

Die Bundesregierung hat einen Entwurf für eine Novelle des EEG vorgelegt. Für die Photovoltaik ergeben sich hier einige Änderungen, wenn die Regelungen so umgesetzt werden, wie sie das Bundeswirtschaftsministerium ausgearbeitet hat. So ist schon mal die grundlegende Ziel ein riesiger Fortschritt im Vergleich zu den bisherigen Vorhaben. Denn das Gesetz soll festlegen, dass bis 2030 Deutschland zu 80 Prozent mit Ökostrom versorgt wird. Die Klimaneutralität der Stromversorgung ist für 2035 anvisiert.

200 Gigawatt bis 2030 vorgesehen

Um dies zu erreichen, werden natürlich die Ausbauziele drastisch angehoben. So sollen bis 2030 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 200 Gigawatt installiert sein – bisher lag die Zielmarke bei 100 Gigawatt. Entsprechend werden auch die Zwischenschritte angepasst. So sollen bis Ende 2024 nicht mehr wie bisher nur 73, sondern 88 Gigawatt Solarleistung installiert sein. Bis 2026 soll die Leistung auf 122 Gigawatt anwachsen – bisher waren hier 83 Gigawatt vorgesehen. Zusätzlich dazu gibt es jetzt mittelfristige Ziele: Bis 2035 sollen 284 Gigawatt installiert sein, damit die Stromversorgung klimaneutral werden kann. Danach soll der Ausbau aber weitergehen, um auch die anderen Sektoren wie die Wärmeversorgung und den Verkehr komplett auf Ökostromversorgung umstellen zu können. So ist das Ziel, 400 Gigawatt bis 2045 ans Netz zu bringen.

Ausschreibungsvolumen steigt

Entsprechend sollen zunächst die Ausschreibungsmengen steigen. Für 2023 sind 5,85 statt wie bisher 1,65 Gigawatt vorgesehen. Im Jahr 2024 steigt das Volumen auf 7,2 Gigawatt und 2025 sollen 8,1 Gigawatt ausgeschrieben werden. Danach steigt das Volumen im Jahr 2026 auf 8,55 Gigawatt und für die Jahre 2027 und 2028 sind jeweils neun Gigawatt vorgesehen. Dazu komme noch die Ausschreibungen für Dachanlagen, die die Bundesregierung beibehalten will. Doch immerhin will die Bundesregierung die Bagatellgrenze von derzeit 300 Kilowatt auf ein Megawatt anheben. Zudem sollen die Auktionsmengen steigen, allerdings nur moderat. Für 2023 sind jetzt statt 350 immerhin schon 650 Megawatt vorgesehen und 2024 sollen 800 Megawatt ausgeschrieben werden. Die Mengen steigen dann sukzessive weiter auf ein Gigawatt ab 2027. Die bisherigen Innovationsausschreibungen sollen so bleiben, sowohl was die Rahmenbedingungen als auch das Auktionsvolumen angeht.

Nicht vergebene Mengen werden wieder ausgeschrieben

Bei diesen vor allem im Freilandsegment drastisch gestiegenen Ausschreibungsmengen kommt natürlich die Frage auf, ob es denn überhaupt so viele Projekte gibt, die sich beteiligen. Um nicht an den eigenen Zielen zu scheitern, werden Ausschreibungsmengen, die nicht versteigert wurden, im nächsten Jahr zum vorgesehenen Volumen addiert. Auch die Marktprämien von Projekten, die nicht realisiert werden, kommen wieder in den Auktionstopf. Um ausreichend Freilandprojekte zu akquirieren, soll außerdem die Flächenkulisse erweitert werden. Jetzt können auch schwimmende Solaranlagen teilnehmen, genauso wie Projekte auf Moorböden, wenn diese Böden wieder vernässt werden. Auch Agriphotovoltaikanlagen und Parkplatzüberdachungen werden jetzt in die Ausschreibungen mit einbezogen.

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Maximal 5,9 Cent pro Kilowattstunde

Um durch die höheren Ausschreibungsmengen nicht den Solarstrom zu verteuern, zieht die Bundesregierung eine Grenze ein. Das Höchstgebot darf bei jeder Ausschreibung nur so hoch sein, wie die Durchschnittsgebote der letzten drei Auktionen inklusive eines Aufschlags von acht Prozent. Die Obergrenze darf dabei grundsätzlich 5,9 Cent pro Kilowattstunde aber nicht überschreiten. Horizontal aufgeständerte Agriphotovoltaikanlagen sollen einen Aufschlag von 0,5 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Der Höchstwert für Ausschreibungen von Dachanlagen steht noch nicht fest. Er soll aber schon mal bis 2024 stabil bleiben und nicht wie bisher vorgesehen schon ab 2022 jährlich um 1 Prozent sinken.

Eigenverbraucher bekommen weniger Vergütung

Es wird aber auch weiterhin eine Einspeisevergütung geben, die sich am anzulegenden Wert orientiert. Dieser soll initial im Jahr 2023 von 6,01 auf 6,8 Cent pro Kilowattstunde steigen. Er gilt auch für Freiflächenanlagen, schwimmende Solargeneratoren, Agriphotovoltaikanlagen und solare Parkplatzüberdachungen mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt.

Außerdem will die Bundesregierung Strom aus Eigenverbrauchsanlagen und reinen Einspeiseanlagen unterschiedlich vergüten. Für Eigenverbrauchsanlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt sinkt die Einspeisevergütung auf 6,93 Cent pro Kilowattstunde. Betreiber von reinen Einspeiseanlagen dieser Größe bekommen 12,5 Cent pro Kilowattstunde. Diese Differenzen sollen auch für größere Leistungen gelten. So bekommt der Eigenverbraucher mit einem 40-Kilowatt-Generator für den eingespeisten Überschussstrom nur noch 6,85 Cent pro Kilowattstunde. Alle noch größeren Generatoren müssen ihren Überschussstrom für 5,36 Cent pro Kilowattstunde einspeisen.

Der Volleinspeiser mit einer Anlagen bis 100 Kilowatt hingegen bekommt 10,3 Cent pro Kilowattstunde. Betreiber von Generatoren bis einschließlich 400 Kilowatt bekommen 8,5 Cent pro Kilowattstunde und alle noch größeren Anlagen 7,3 Cent pro Kilowattstunde, wenn sie den kompletten Strom ins Netz einspeisen. Hier liegt die maximale Leistung bei einem Megawatt. Noch größere Anlagen müssen in die Ausschreibung.

Mieterstrom wird weiter gefördert

Da die EEG-Umlage in Zukunft steuerfinanziert werden soll, ist deren Abschaffung kein ökonomischer Hebel mehr für Mieterstromanlagen. Deshalb werden diese weiterhin mit einer Förderung bedacht. Hier werden die Vergütungen weitergeführt, wie sie bisher festgelegt sind. Immerhin gibt es jetzt auch einen Mieterstromzuschlag für Anlagen mit einer Leistung von bis zu einem Megawatt. Bisher lag der Deckel bei 750 Kilowatt.

Die Degression der anzulegenden Werte für den Solarstrom, auf dem die Berechnung der Einspeisevergütungen basiert, wird in Zukunft wieder von 0,4 auf ein Prozent pro Monat angehoben. Der atmende Deckel bleibt ebenfalls unverändert. Da die Ausbauziele aber drastisch angehoben wurden, ist für die nächsten Jahre ein langsamerer Rückgang der Vergütungen wahrscheinlich.

Kaum Anreize für große Dachanlagen

In der Solarbranche stoßen diese Vorhaben auf heftige Kritik. Vor allem die Ungleichbehandlung von Überschussstrom aus Eigenverbrauchsanlagen und Volleinspeisern ist ziemlich unverständlich. Zumal dann kaum davon auszugehen ist, dass die Eigenverbraucher die gesamten Dachfläche nutzen, sondern die Generatoren auf die maximale Nutzung des Stroms vor Ort begrenzt werden. So sieht auch der BSW Solar nach der ersten Analyse nur unzureichende Anreize für den Bau von großen Dachanlagen. „Die aktuellen Vorschläge aus dem Ministerium irritieren: Schon ein Blick in die jüngere Vergangenheit belegt, dass sich mit vergleichbaren Marktprämien nicht annähernd die gewünschten Investitionsimpulse erzielen lassen,” erläutert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar.

Schließlich habe schon in den vergangenen Jahren, als die Bedingungen etwa gleich waren, wie sie jetzt im EEG vorgesehen sind, nur eine Nachfrage nach solaren Dachanlagen ausgelöst, die um den Faktor zwei bis vier unter den Ausbauzielen der neuen Bundesregierung liegt. „Zwar will die Ampelkoalition ab dem kommenden Jahr flankierend eine Solardachpflicht für gewerbliche Neubauten einführen. Doch diese wird nur einen Bruchteil der drohenden Investitionslücke schließen können“, warnt Carsten Körnig.

Flächenkorsett lockern

Beim Bau von Solarparks hingegen geht die Bundesregierung in die Offensive. Denn die Ausschreibungsmengen sollen üppig angehoben werden, was auf ein positives Echo aus der Branche trifft. „Dies erfordert aber, dass das aktuelle Standortkorsett für die Errichtung von Solarparks nun bundesweit hinreichend gelockert wird”, betont Körnig. Auch hier sieht er Nachbesserungsbedarf im vorliegenden Gesetzesentwurf. Geplante Erleichterungen für die innovative Doppelnutzung von Agrarflächen zur Solarstromerzeugung mittels sogenannter Agriphotovoltaik seien erfreulich, aber kein Ersatz für die generelle Ausweitung der Flächenkulisse. Aufgrund konstruktiver Mehrkosten sollten die Agriphotovoltaikanlagen zudem getrennt von konventionellen Solarparks ausgeschrieben werden, fordert der BSW Solar.

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