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BEE: Bundesregierung darf sich bei Wasserstoff nicht um Nachhaltigkeitskriterien drücken

Die geplante Herkunftsnachweisregisterverordnung sei „nicht streng genug“, warnte die Präsidentin des BEE, Simone Peter. Sie drohe in dieser Form „zu einer signifikanten Schlechterstellung von grünen Gasen (zu) führen“, insofern diese tatsächlich aus mit Erneuerbare-Energien-Strom betriebenen Elektrolyseanlagen stammten. Um beim Wasserstoff nicht für Greenwashing Tor und Tür zu öffnen müsse die Bundesregierung den Entwurf der Verordnung überarbeiten.

Grüner Wasserstoff müsse systemdienlich produziert sein und außerdem „zur Entschärfung von Netzproblemen und zur Verringerung von Netzausbaukosten beitragen“, stellte die BEE-Präsidentin als zentrales Branchenanliegen für die Erneuerbare-Energien-Szene in Deutschland heraus. Allerdings fordere der Entwurf weder eine klare Festlegung der Herkunft der zur Wasserstoffelektrolyse eingesetzen Energie. Noch definiere er, dass der Strom für die Wasserstoffproduktion zusätzlich zum deutschlandweiten Strombedarf in diesem Moment verfügbar sein muss. Auch fehle eine zeitliche und geografische Korrelation zur Elektrolyse, mit der die Wasserstofferzeugung gezielt örtliche Netzengpässe beseitigen könnte. Nur unter diesen Bedingungen allerdings sei die Wasserstofferzeugung in Deutschland „zukunftsfähig“.

Peters kreidete den Autoren des Entwurfs allerdings auch an, dass dieser nicht ausdrücklich klarstelle, dass der erforderliche grüne Strom zur Elektrolyse nicht physikalisch in der Wasserstoffproduktionsanlage ankommen müsse. Der Entwurf lasse unklar, dass der Strom für die Elektrolyse nur bilanziell als Grünstrom ins örtliche Netz kommen müsse. Ein Nachweis der physikalischen Lieferung sei hingegen für Produzenten „weder möglich noch sinnvoll“. Außerdem müsse die Bundesregierung anders als ihr Entwurf dringend ausschließen, dass die Herkunftsnachweise an Dritte verkauft würden, nachdem die produzierte Energiemenge bereits durch den Erzeuger verbraucht werde.

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