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Neuer Rekord und sinkende Vergütung

Erneuerbaren-Anteil steigt 2015 voraussichtlich auf 33 Prozent

Demnach könnten rund 193 Milliarden Kilowattstunden (Mrd. kWh) Strom aus Sonne, Wind und anderen regenerativen Quellen bis zum Jahresende erzeugt werden. Das sei rund ein Fünftel mehr als im Vorjahr, teilten die Verbände mit: 2014 lag der Anteil der Erneuerbaren Energien mit 161 Mrd. kWh noch bei rund 27 Prozent des Bruttostromverbrauchs. Darunter versteht man die national produzierten Gesamtstrommenge, zuzüglich Einfuhren, abzüglich Ausfuhren.

Deutliche Zuwächse verzeichnen ZSW und BDEW in erster Linie bei der Stromerzeugung aus Windkraft und Photovoltaik: Am 31. Oktober 2015 habe der Anteil der Erzeugung aus Windenergieanlagen mit 63 Mrd. kWh bereits um 47 Prozent über dem Wert des gleichen Zeitraums im Jahr 2014 gelegen. Solaranlagen produzierten im Jahr 2015 in den ersten zehn Monaten mit 35 Mrd. kWh so viel Strom wie im gesamten Vorjahr - trotz des geringen Zubaus von geschätzten ein Gigawatt (GW) in diesem Jahr.

Abweichungen möglich

Für die Berechnung des voraussichtlichen Anteils der erneuerbaren Energien am Gesamtstromverbrauch des Jahres 2015 wurden für November und Dezember die für diese Jahreszeit durchschnittlichen witterungsbedingten Erzeugungswerte angenommen. Gerade im Bereich der Windenergie könne es jedoch zu Abweichungen von der aktuellen Schätzung kommen, betonen ZSW und BDEW.

„Unabhängig von der exakten Quote zum Jahresabschluss wird erneut deutlich, dass die erneuerbaren Energien im deutschen Strommix weiter an Bedeutung gewinnen. Gleichzeitig steigt dadurch aber der Handlungsdruck für die Integration der regenerativen Energien ins Gesamtsystem der Stromerzeugung: Die adäquate Ausgestaltung der dafür nötigen Strukturen muss dringend vorangetrieben werden“, erklärt Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.

Frithjof Staiß, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des ZSW, ergänzt: „Der steigende Anteil von regenerativen Quellen macht Deutschland immer unabhängiger von fossilen Energieträgern und trägt damit zur Erreichung seiner Klimaschutzziele bei.“ Trotzdem bedürfe es weiterer Anstrengungen, die über die reine Stromerzeugung hinausgehen: Strom, Wärme und Mobilität müssten stärker miteinander gekoppelt und als Gesamtsystem optimiert werden. 

Vergütung für Wind onshore und Biomasse sinkt

Der wachsende Anteil der Regenerativen hat weitere Konsequenzen: Die Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass die anzulegenden Werte für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und von Biomasseanlagen zum 1. Januar 2016 gekürzt werden.

Der Zubau bei Wind an Land liege über der gesetzlich vorgesehenen Grenze, erklärte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Der Zubau bei Biomasse sei hingegen stark gesunken und blieb unter dem Limit. „Deswegen sinken die Fördersätze für Windenergie an Land um 1,2 Prozent und für Biomasse um die Basisdegression von 0,5 Prozent“, so Homann.

Die Zubauzahlen für Windenergie an Land liegen laut Bundesnetzagentur mit etwa 3.666 Megawatt (MW) oberhalb des gesetzlichen Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 MW. Bei dem Energieträger Biomasse wurde mit einem geringen Zubau von etwa 71 MW die Zubaugrenze von 100 MW nicht überschritten. Die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse müssen nach den Regeln des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ab 2016 quartalsweise angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau in einem vorangegangenen zwölfmonatigen Bezugszeitraum.

Bewegt sich der Netto-Zubau bei Windenergieanlagen an Land innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,4 Prozent pro Quartal vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt. Bei dem Energieträger Biomasse gibt es allerdings nur eine jährliche Zubaugrenze, ab der die Förderung zusätzlich zu der Basisdegression von 0,5 Prozent gekürzt wird. Die Photovoltaik ist angesichts des geringen Zubaus von Kürzungen ausgenommen.  Katharina Wolf