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Fördermittel

Fördermittel für erneuerbare Energien wieder abrufbar

Seit dem 12. Juli stehen die per Haushaltssperre blockierten Mittel wieder zur Ausschüttung bereit", erklärt die Verbraucherzentrale NRW in einer Pressemitteilung. Die Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestags gilt somit als wichtiges Signal für Hausbesitzer, die in erneuerbare Energiequellen investiert haben oder dies beabsichtigen.
Vielen Modernisierern, die im Vertrauen auf die Zuschüsse aus diesen Förderprogrammen zum Beispiel eine Solaranlage angeschafft hatten, fehlten angesichts des Förderstopps Teile der Finanzierung, denn die Anträge wurden stets im Nachhinein gestellt - also nachdem der Auftrag vergeben, ausgeführt und bezahlt war.

Allerdings: Für die Zuschüsse, die nun wieder vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergeben werden, gelten jetzt neue Konditionen. So werden nicht mehr alle bislang förderfähigen Maßnahmen bezuschusst. Vielmehr wird die Förderung auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil diese ohne Fördermittel noch nicht wirtschaftlich sind. Dazu zählen Solarkollektoren zur kombinierten Wassererwärmung und Heizungsunterstützung, Holzpelletheizkessel und hocheffiziente Wärmepumpen. Darüber hinaus wurden einzelne Fördersätze gekürzt. Die aktuelle Förderrichtlinie ist unter www.bafa.de abrufbar. "Alle bis zur Verkündung des Förderstopps am 3. Mai 2010 beim BAFA eingegangenen Anträge erhalten die volle Förderung nach den alten Konditionen. Danach eingegangene oder eingehende Anträge werden nach den aktuellen Bedingungen bearbeitet", erklärte die Verbraucherzentrale NRW.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW